Volker BeckDIE GRÜNEN - Staatsangehörigkeitsrecht
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben mit dem Bundespräsidenten geschlossen, Frau Özoguz. Ich will mit ihm beginnen. Der Bundespräsident sagte am 22. Mai:
(Christine Lambrecht [SPD]: Genau!)
So weit der Bundespräsident. – Ihrem Gesetzentwurf und der Rede von Herrn Krings merkt man die Gelassenheit, von der der Bundespräsident spricht, aber nicht an.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christine Lambrecht [SPD]: Er war sehr gelassen! Das muss man ihm lassen!)
Sie setzen eine Diskriminierungspolitik fort; die schwarze Pädagogik der Integrationspolitik der Union führt die Feder. Für ein kleines Häuflein von Menschen, wie der Deutsche Anwaltverein schreibt, bauen Sie ein bürokratisches Monstrum auf, um den jungen Deutschen, die hier geboren sind, deren Eltern aber aus dem Ausland stammen, weiter zu sagen: Ihr seid Deutsche auf Bewährung. Ihr seid Deutsche mit Verfallsdatum. Ihr seid Deutsche auf Probe. – Das ist das Gegenteil von Willkommenskultur. Deshalb muss die Optionspflicht ganz fallen. Erst das wäre ein richtiger Schritt nach vorne.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich will noch eines sagen. Der Bundespräsident spricht davon, dass man dann, wenn man in Deutschland geboren ist, auch Deutscher ist. Das ist allerdings etwas, was wir noch verwirklichen müssen. Das fassen Sie überhaupt nicht an. Nach dem heutigen Staatsangehörigkeitsrecht müssen die Eltern erst acht Jahre eine Aufenthaltserlaubnis haben, bevor ihre hier geborenen Kinder auch als Deutsche geboren werden. Ich frage: Warum reicht es nicht aus, einen legalen Aufenthalt in Deutschland zu haben, damit der, der hier Kinder bekommt, Deutsche und keine Ausländer gebiert?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
In anderen Ländern besteht darüber Konsens. In Frankreich sind sich von den Gaullisten bis zu den Kommunisten alle einig. Die Einzigen, die dagegen sind, sind die Anhänger des Front National; die wollen wir uns politisch wohl nicht zum Vorbild nehmen.
Vor dem Hintergrund Ihrer Argumentation bezüglich des Kriteriums „aufgewachsen sein“, Frau Kollegin, sollten Sie sich vielleicht einmal den Artikel von Professor Zimmermann zu Ihrem Gesetzentwurf durchlesen. Er legt nämlich dar, dass das Kriterium „aufwachsen“ bzw. „aufgewachsen sein“ im Staatsangehörigkeitsrecht eigentlich schon dann zutrifft, wenn die Eltern dauerhaft hier leben und das Kind hier geboren ist, da man dann davon ausgehen kann, dass es in der Regel hier aufwachsen wird. Insofern setzen Sie hier ein Kriterium zweimal ein.
(Michael Frieser [CDU/CSU]: Das Gegenteil ist der Fall!)
Ich fand Ihren Koalitionsvertrag in dem Punkt vollkommen in Ordnung. Was Sie dann umgesetzt haben, finde ich allerdings nicht mehr in Ordnung. Es ist auch lebensfremd.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie reden sich ja bei allen Problemen auf die Härtefallklausel heraus. Ich habe vorhin schon Herrn Krings gefragt: Was machen wir eigentlich mit Menschen, die mit ihrem deutschen Pass die EU-Freizügigkeit wahrnehmen und, wenn sie im Ausland womöglich noch nicht einmal erfahren haben, dass sie optionspflichtig sind, plötzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und dann Drittstaatausländer in einem anderen europäischen Land sind und sich damit die aufenthaltsrechtlichen Fragen für diese jungen Menschen auf einmal neu stellen? Das zeigt: Ihr Gesetzentwurf ist national gedacht. Sie sind nicht in Europa angekommen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Auch Migrantenkinder können innerhalb Europas migrieren und ihre Freizügigkeit wahrnehmen.
Wir haben bei der Bundesregierung ein paar Fälle abgefragt. Was ist zum Beispiel mit denen, die sieben Jahre in Deutschland gelebt haben, hier fünf Jahre zur Schule gegangen sind und dann in Österreich Matura gemacht haben? Nach Ihrem Gesetzentwurf ist nicht klar, was mit denen passiert. Was ist mit denen, die im Ausland waren und eine deutsche Auslandsschule besucht haben? Die haben keinen inländischen Schulabschluss gemacht. Was ist mit denjenigen, die in Frankreich das Baccalauréat machen und dann zurückkommen, aber erst nach dem 21. Lebensjahr ihr Bachelorstudium in Germanistik aufnehmen? Haben sie keinen Bezug zu Deutschland? Nach dem Wortlaut Ihres Gesetzes sind sie alle draußen. Die Bundesregierung sagt: Das könnten Sachverhalte für einen Härtefall sein. Aber welche Gesetzgebung ist das, wo der Bürger nicht weiß, unter welche Regelung er fällt, und alle konkreten Einzelfälle unter eine Härtefallklausel fallen, bei der keiner von Ihnen hier sagen kann, was das Ausländeramt damit konkret macht,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
und Sie hoffen können, dass das Bundesverwaltungsgericht das irgendwann in zehn Jahren klarstellt? Das ist keine Integrationspolitik. Das ist schlechte Gesetzgebung!
Sie müssen auch einmal sagen, warum wir bei Kindern zwei Klassen von deutschen Doppelstaatlern haben. Wir haben einerseits die Kinder, von denen beide Elternteile Ausländer sind. Sie werden durch Geburtsrecht Deutsche. Dann haben wir die Kinder von binationalen, also deutsch-ausländischen Ehepaaren, die, weil eine Deutsche oder einer Deutscher ist, sie also eine deutsche Abstammung haben, auch beide Pässe haben. Die kommen für die Optionspflicht freilich nicht infrage. Ich muss Ihnen sagen: Das ist eine ethnische Diskriminierung derjenigen, die keine deutsche Abstammung haben, weil ihnen eine Pflicht auferlegt wird, die für alle anderen Bürgerinnen und Bürger richtigerweise nicht gilt.
Was muten Sie damit eigentlich dem Bundesrat zu, der in seinem NPD-Verbot-Schriftsatz gesagt hat, dass der ethnische Volksbegriff überkommen ist, und sich da ausdrücklich auf die Staatsbürgerschaftsdiskussion bezogen hat, wenn Sie ihm einen solchen Gesetzentwurf vorlegen? Deshalb rate ich Ihnen: Denken Sie noch einmal gut nach! Lohnt es den Verwaltungsaufwand wirklich, für eine Handvoll Leute – ein Häuflein Menschen, wie der DAV sagt – hier dazu zu kommen, dass wir ihnen die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen und dafür jedes Jahr 40 000 Verwaltungsverfahren durchführen?
Der Deutsche Städtetag hat Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Sie mit den Begriffen beim Härtefall und mit der Auslegung des „sonstigen Bezugs zu Deutschland“ nicht zurechtkommen, und Ihnen dann noch dargelegt, dass die von Ihnen verlangten Daten der Meldebehörden nach Nummer 4 und 5 bei den Gemeinden gegenwärtig gar nicht zur Verfügung stehen
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)
und sie keine Antwort haben für den Fall, dass jemand zwischendrin seine Meldekarriere in Deutschland durch einen Auslandsaufenthalt unterbrochen hat; denn dann sind die Meldedaten nicht mehr miteinander verbunden und es kommt ein riesiger Sermon an Verwaltung auf sie zu.
Der Städtetag, die beiden großen Kirchen und der Deutsche Anwaltverein sagen Ihnen allen: Es ist unverhältnismäßig, wegen dieser kleinen Gruppe einen solchen Verwaltungsaufwand zu betreiben. Sie betreiben ihn ja auch gar nicht wegen dieser kleinen Gruppe; Sie wollen allen hier sagen: Ihr müsst euch bewähren. – Nein, Deutsche müssen sich nicht bewähren. Allen Deutschen steht nach unserer Verfassung gleiches Recht zu. Das gilt auch für die Kinder von Menschen, die im Ausland geboren sind. Deshalb: Machen Sie einen Schritt in Richtung Integration! Schaffen Sie die Optionspflicht ab! Liebe SPD, Sie haben das noch im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag Ihren eigenen Mitgliedern versprochen, als es um die Abstimmung ging. Nehmen Sie sich unseren Gesetzentwurf oder den des Bundesrates zum Vorbild, und sagen Sie: Wir beseitigen die Optionspflicht ganz. Das bringt nichts, kostet nur und funktioniert am Ende nicht, sondern führt nur zu vielen Verfahren.
Es wäre schön, wenn die Union, die sonst immer gegen Bürokratie ist – ich erinnere mich noch an die Diskussion über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz –, hier einmal zu ihrem Wort stünde und sagte: weniger Bürokratie, mehr Bürgerrechte, mehr Weltoffenheit. – So käme Deutschland tatsächlich voran.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Genau das machen wir!)
Nächster Redner für die CDU/CSU ist der Kollege Helmut Brandt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 18 |
Session | 39 |
Agenda Item | Staatsangehörigkeitsrecht |