05.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 39 / Tagesordnungspunkt 21

Artur AuernhammerCDU/CSU - Änderung der Verpackungsverordnung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist Weltklasse im Fußball, wie wir in den nächsten Wochen sicherlich erleben werden.

(Michael Leutert [DIE LINKE]: Na ja!)

Wir sind aber auch Weltklasse, wenn es darum geht, Rohstoffe zu recyceln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Man erkennt, dass die Kreislaufwirtschaft funktioniert und dass sie bei einem Jahresumsatz von 50 Milliarden Euro auch ökonomisch Sinn macht. Recycling ist zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Das erste dieser Systeme besteht bereits seit den 90er-Jahren; wir haben das schon gehört.

An das damals zugrunde gelegte System, die Trennung von Abfällen, hat sich auch der Verbraucher grundsätzlich gewöhnt, und er nimmt es erfolgreich an. An dieser Stelle sollten wir auch einmal ein großes Lob an die Verbraucherinnen und Verbraucher aussprechen, die ihren Müll trennen und diese Systeme erfolgreich nutzen. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Um diese bewährten Systeme zu erhalten, müssen wir aber auch da nachsteuern, wo ein System in Schieflage geraten ist, und das ist bei der Verpackungsverordnung der Fall. Heute zeigt sich: Das Zusammenspiel von Lizenzsystem, Eigenrücknahme und Branchenlösungen funktioniert nicht. Die Eigenrücknahme wird missbraucht.

Ein Teil der Branche macht Gewinne, die anderen zahlen die Zeche. Hersteller und Vertreiber nutzen dieses Zusammenspiel anscheinend gezielt, um das System zu umgehen. Klar erkennbar ist dies am deutlichen Rückgang der lizenzierten Verpackungsmengen, während die tatsächlich gesammelten verwertbaren Mengen konstant bleiben.

Die vor allem in den vergangenen Jahren beobachteten Folgen waren ein hohes finanzielles Defizit und teilweise ein drohender Zusammenbruch des gesamten Systems. Sowohl Branchenlösungen als auch die Eigenrücknahme werden wohl teilweise genutzt, um Verpackungsmengen aus den lizenzierungspflichtigen Mengen herauszurechnen – wahrscheinlich, um Kunden attraktivere Angebote zu machen.

Dieses bewusste Umgehen hat auch einen Nebeneffekt, der nicht so häufig diskutiert wird und auch heute noch nicht angesprochen wurde. Ich selbst bin Landwirt und Milcherzeuger. Unsere Molkerei muss natürlich wie jeder andere Hersteller auch ihre Beiträge an das Duale System zahlen. Leider können diese Beiträge nicht an die Handelsketten weitergereicht werden, sondern im Endeffekt zahlen wir Milcherzeuger das. Deshalb muss es ein Anliegen von uns sein, hier eine vernünftige Regelung zu finden. Dabei ist es wichtig, dass wir die schwarzen Schafe in der Abfallwirtschaft erkennen und benennen und diesen Missstand beseitigen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser siebten Verordnung streichen wir den Tatbestand der Eigenrücknahme, weil wir das bewährte Gesamtsystem erhalten, stärken und ausbauen wollen. Gerade deshalb ist es wichtig, dieses Schlupfloch zu schließen.

Wir schaffen die Branchenlösung nicht ab, konzentrieren sie aber auf die Bereiche, in denen wirklich funktionierende Systeme bestehen und sich ein Missbrauch ausschließen lässt; denn der Ansatz „Wettbewerb bei der Entsorgung“ ist und bleibt auch in Zukunft wichtig. Deshalb geht es hier vor allem darum, die Möglichkeit eines Mengenabgleichs zu schaffen.

Kurz gesagt: Unser Ziel ist, eine flächendeckende Entsorgung von Verkaufsverpackungen unter Beibehaltung des Prinzips der Produktverantwortung zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, leistet die heute zur Abstimmung stehende Novelle. Sie wird dazu beitragen, dass Deutschland auch in Zukunft Weltklasse bleibt: bei der Mülltrennung und beim Fußball.

Vielen herzlichen Dank.

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Source Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
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Electoral Period 18
Session 39
Agenda Item Änderung der Verpackungsverordnung
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