Mechthild HeilCDU/CSU - Beaufsichtigung des Grauen Kapitalmarktes
Meine sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag, liebe Kollegen von den Linken, ist wieder einmal ein Sammelsurium an finanzpolitischen Forderungen. Sie haben wieder einmal alles in einen Topf geworfen.
Erstens. Es ist kein regulatorischer Missstand, dass es einen legalen Grauen Kapitalmarkt gibt, sondern das ist ganz einfach Ausdruck von Gewerbefreiheit. Crowdinvesting und Crowdfunding beispielsweise ermöglichen Innovationen, die sonst keine Chancen hätten.
Mehr als 3 000 Anleger haben zum Beispiel in den Kinofilm Stromberg Geld investiert. Der fertige Film mag dem einen oder anderen vielleicht nicht als Highlight des kulturellen Daseins, nicht als eine große Produktion erscheinen, aber man kann nicht leugnen: Wirtschaftlich war der Film sehr erfolgreich. Die Investoren haben nicht nur ihr Geld, sondern darüber hinaus noch eine ansehnliche Rendite erhalten. Aber es hätte auch alles komplett anders kommen können. Wenn niemand sich den Film angesehen hätte, wäre das Geld einfach weg gewesen. Nun die Frage: Muss man die Menschen vor solchen Anlagen schützen? Wir sagen Nein. Wir wollen solche Innovationen nicht totregulieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zweitens. Es ist auch falsch, wenn Sie unterstellen, dass der Graue Kapitalmarkt komplett unreguliert sei. Schon in der letzten Wahlperiode haben wir die Aufsicht im Bereich des Grauen Kapitalmarkts und auch die Transparenz der Produkte deutlich verbessert. Wir haben auch den Sach- und Fachkundenachweis eingeführt.
Wir gehen auf diesem Weg noch ein Stück weiter. Wir ziehen Konsequenzen aus der Pleite des Windkraftbetreibers Prokon. Wir haben ein ganzes Maßnahmenpaket zum Schutz von Kleinanlegern vorgelegt. Die Unternehmen werden dadurch zu mehr Transparenz verpflichtet, und auch der Vertrieb wird so geregelt werden, dass Finanzprodukte nicht systematisch an Anleger vertrieben werden, für die sie sich nicht eignen.
Wir wollen auch die Verbraucherzentralen mit zusätzlichen Millionen Euro ausstatten, damit sie den Markt noch besser und systematischer beobachten und so vielleicht auch Missstände schneller aufdecken können. Dies alles tun wir mit einem Ziel: einen Ausgleich zwischen der staatlichen Regulierung auf der einen Seite und der Eigenverantwortung der Verbraucher auf der anderen Seite zu schaffen.
Die Kollegin Lay von den Linken hat in einer Pressemitteilung dieses Maßnahmenpaket kritisiert. Sie hat gesagt – ich zitiere –:
Ja, Frau Kollegin, so kann man das sagen. Am Ende entscheidet immer der Verbraucher und nicht der Staat; so wollen zumindest wir das.
Aber schauen wir uns doch einmal genau an, was Sie vorschlagen. Sie fordern zum Beispiel einen Finanz- TÜV, der alle Finanzinstrumente und -akteure prüfen soll. Mit welchem Ergebnis soll er prüfen? Sie denken dabei an ein Ampelsystem. Rot bedeutet demnach Gefahr. Das kann ich noch verstehen. Gefahr heißt, das Produkt darf nicht auf den Markt, weil Totalverlust droht. Das bedeutet auch: kein Geld für Filme wie Stromberg.
Ihr Konzept – das zeigt das kleine Beispiel – ist nicht sinnvoll. Ich schlage Ihnen vor: Packen Sie es einfach in die Tonne, am besten wird es auch nicht wieder hervorgeholt und recycelt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Eine weitere Forderung von Ihnen ist, die provisionsbasierte Beratung zu verbieten. Sie unterstellen, alle Berater empfehlen Produkte nicht nach der Qualität, sondern nach der Höhe der Provision. Sie verleumden damit einen ganzen Berufszweig. Aber darauf will ich nicht weiter eingehen. Sie wollen eine Vertriebsform unterbinden, die fast den gesamten Markt ausmacht. Was würden wir damit erreichen? Welchen Vorteil hätte der Kunde bzw. der Verbraucher dadurch?
Nach Ihrem Wunsch müssten die Kunden dann auch für jede Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung eine Honorarberatung bezahlen. Der Stundensatz einer Honorarberatung gerade in diesen Bereichen ist viel höher als die heutige Provision. Das nutzt den Honorarberatern, aber sicherlich nicht den Verbrauchern.
(Beifall des Abg. Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU])
Wir wollen dagegen die honorarbasierte Beratung als Alternative zum provisionsbasierten Modell weiter ausbauen und fest im Markt etablieren. Denn beide Modelle haben ihre Vorteile für den Verbraucher, und wir wollen, dass der Verbraucher selber auswählen kann, was für ihn gut ist.
Mit unseren Maßnahmen zum finanziellen Verbraucherschutz schützen wir die Verbraucher, ohne sie zu überfordern oder zu entmündigen. Das ist unser Ziel, und auf dieses Ziel richten wir auch alle weiteren Maßnahmen aus.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Susanna Karawanskij das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3491019 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 39 |
Tagesordnungspunkt | Beaufsichtigung des Grauen Kapitalmarktes |