05.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 39 / Tagesordnungspunkt 13

Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Beaufsichtigung des Grauen Kapitalmarktes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke werden wir uns enthalten, obwohl er viele richtige Punkte enthält. Die Linke fordert einen Finanz-TÜV, der alle Finanzinstrumente, -akteure und -praktiken vor ihrer Zulassung daraufhin untersucht, ob sie – ich zitiere – „gesamtwirtschaftlich keine unerwünschten Nebenwirkungen haben, ob das gesamt- und betriebswirtschaftliche Risiko beherrschbar ist und ob sie verbraucherfreundlich sind“.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist Planwirtschaft!)

Das halten wir nicht für sinnvoll; denn solche Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind mit hohen Prognoserisiken behaftet. Ein positives Urteil eines solchen Finanz- TÜVs könnte wie eine Erfolgsgarantie verstanden werden, ganz zu schweigen von der drohenden Amtshaftung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Erfolgreiche Planwirtschaft à la DDR!)

Als wir den Antrag der Fraktion Die Linke bei seiner Einbringung hier im Plenum behandelt haben, schloss ich meine Rede mit einem Appell an den Verbraucherschutzminister Maas. Ich habe gesagt, bezüglich seiner Ankündigungen, ausgehend vom Fall Prokon im Bereich des Grauen Kapitalmarkts jetzt etwas zu tun, würden wir ihn schon beim Wort nehmen; denn eine Ankündigungsministerin Aigner hatten wir im Verbraucherschutzministerium lange genug.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mittlerweile hat der Verbraucherschutzminister zusammen mit dem Bundesfinanzminister Schäuble einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vorgelegt. Dieser besteht aus einem Maßnahmenpaket insbesondere zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern im Grauen Kapitalmarkt. Ich muss sagen: Wenn das so im Gesetz Niederschlag findet, dann hat der Verbraucherschutzminister meinen Respekt; denn dieser Aktionsplan enthält viele Punkte, die wir Grünen seit langem fordern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Beispiel begrüßen wir sehr, dass nun Umgehungsmöglichkeiten für Anbieter von Graumarktprodukten eingeschränkt werden sollen und dass der Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz geregelten Anlageformen erweitert wird. Es gibt am Markt nämlich erhebliche Ausweicherscheinungen, zum Beispiel partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen. Darauf muss man reagieren. Es ist richtig, dass das vorgesehen ist.

Zu begrüßen sind auch die Vorschläge zur verstärkten Transparenz von Vermögensanlagen und die Offenlegung ihrer Risiken. Es ist zum Beispiel eine Selbstverständlichkeit, dass verpflichtende Angaben zu personellen Verflechtungen im Umfeld des Anbieters für den Anleger transparent gemacht werden müssen; denn das kann er selber nicht erkennen. Richtig ist auch, dass die Finanzaufsicht Befugnisse bekommt, Werbeverbote und Vertriebsbeschränkungen bei unseriösem und aggressivem Anbieterverhalten auf dem Grauen Kapitalmarkt vorzunehmen.

Trotz alldem gibt es zwei zentrale Schwachpunkte, und ich sehe noch nicht, dass Sie sie angehen:

Erstens. All die neuen anlegerschützenden Maßnahmen gehören auch umgesetzt. Aber von personellen Verbesserungen für die Aufsicht ist nirgendwo die Rede. Auf einer Pressekonferenz hat Herr Schäuble auf Nachfrage einer Journalistin an dieser Stelle deutlich den Kopf geschüttelt. Ich befürchte daher, dass die Durchsetzung dieser Punkte an mangelnden personellen Kapazitäten scheitern wird. Das darf nicht passieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Eine Finanzaufsicht mit Befugnissen auszustatten, ist das eine. Das andere ist, dass sie auch davon Gebrauch machen will. Es irritiert mich massiv, dass die BaFin ihre Handlungsmöglichkeiten nicht nutzt. Zum Beispiel hat die BaFin bereits 2008/2009, als sie gegenüber Prokon das Erbringen eines unerlaubten Bankgeschäfts monierte, Handlungsspielräume gehabt, um die Geschäftstätigkeit zu untersagen; aber sie hat es nicht gemacht. Wir haben ein massives Vollzugsdefizit in der deutschen Finanzaufsicht zulasten der Verbraucher, und das muss korrigiert werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle gibt es eine klare Verantwortungszuteilung: Die Bundesfinanzaufsicht untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministers.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Wenn sechs Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise noch immer ein solches Vollzugsdefizit besteht, dann ist das an dieser Stelle einfach eine miserable Leistung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn sich hier nichts tut, dann werden die geplanten Maßnahmen ins Leere laufen. Deswegen lautet unsere zentrale Aufforderung heute: Tun Sie etwas an diesen zwei zentralen Schwachpunkten!

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Susanna Karawanskij [DIE LINKE])

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Volker Ullrich das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3491056
Wahlperiode 18
Sitzung 39
Tagesordnungspunkt Beaufsichtigung des Grauen Kapitalmarktes
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