Manfred ZöllmerSPD - Anpassung von Gesetzen zum Finanzmarkt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Gesetz „Finanzmarktanpassungsgesetz“ heißt, dann könnte man vermuten, es gehe um ganz viel Gesetzestechnik. Das ist in der Tat auch richtig. Der Gesetzentwurf soll im Nachgang zu europaweiten Regelungsvorhaben – es hat viele Regelungsvorhaben gegeben; das muss man fairerweise sagen, auch wenn wir in der letzten Legislaturperiode in der Opposition waren und auch manche Kritik geübt haben; ich nenne nur CRD IV, liebe Kollegin Karawanskij, ein riesiges Regulierungswerk, oder das AIFM-Umsetzungsgesetz – Korrekturen und europarechtlich notwendige Anpassungen vornehmen.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein Mantelgesetz, mit dem insgesamt elf andere Gesetze geändert werden. Ganz häufig sind es in der Tat rein redaktionelle Korrekturen. Liebe Kollegin Karawanskij, das kann man als technokratische Weiterentwicklung bezeichnen, aber so funktioniert unser Rechtsstaat nun einmal: Wir müssen die Gesetze entsprechend anpassen; denn nur dann ist eine saubere Regulierung möglich, und nur dann ist der Staat in der Lage, seine Vorstellungen überhaupt durchzusetzen. Das machen wir hier.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich habe mich gefragt: Wie kann man in einer Rede mit einem solch umfangreichen Werk umgehen? Ich habe mich entschieden, zwei politisch wichtige Punkte herauszugreifen.
Das erste Stichwort ist die Mandatsbegrenzung. Worum geht es? Es geht um die grundsätzliche Frage: Wie viele Aufsichtsratsmandate kann eine Person in unterschiedlichen Bereichen sinnvoll wahrnehmen? Wie groß darf die Zahl sein, sodass es noch möglich ist, wirklich Aufsicht und Kontrolle über das Geschäftsgebaren auszuüben? Wir haben in der Finanzmarktkrise erlebt, dass es häufig ein Versagen in diesem Bereich gegeben hat, dass die Aufsicht nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt wurde. Das hat im Ergebnis zu existenzbedrohenden Schieflagen von Banken geführt, die dann mit Steuergeldern gerettet werden mussten. Dieses darf sich nicht wiederholen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deshalb brauchen wir eine sinnvolle Beschränkung der Zahl der Mandate.
Ich glaube, wir haben gemeinsam eine sehr sinnvolle Regelung gefunden, die der Struktur des deutschen Kreditsystems Rechnung trägt. Wir haben bei kleinen Instituten die alte Rechtslage beibehalten; das sind nicht systemrelevante Institute. Wir haben in Deutschland zum Glück sehr viele sehr kleine Institute. Aber bei Instituten von erheblicher Bedeutung, von denen eine Systemgefährdung ausgehen kann, wollen wir an der strikten Mandatsbegrenzung festhalten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Wenn man das einmal in Zahlen übersetzt, kann man sagen, dass ungefähr 1 900 Institute unter die alte Regelung fallen. Es sind kleine und sehr kleine Institute. 52 Institute fallen unter die sehr stark begrenzende Regelung. Wir haben die Grenze bei einem Bilanzvolumen von 15 Milliarden Euro gezogen. Das ist eine vernünftige Regelung, vor allen Dingen wenn wir uns vor Augen führen, dass in Zukunft die EZB für systemrelevante Banken zuständig ist und dafür die Aufsicht übernimmt.
Ein zweiter Punkt, den ich noch kurz herausgreifen möchte. Es hat Probleme bei der Frage gegeben, was eigentlich zum harten Kernkapital einer Bank zählt und was nicht. Angesichts des bevorstehenden Stresstests der EZB ist das eine wichtige Frage, die geregelt werden muss, damit Klarheit herrscht; denn das Ganze wird auch veröffentlicht. Wir haben in diesem Gesetzentwurf klargestellt, dass in Zukunft bestimmte Reserven als hartes Kernkapital anzusehen sind, weil sie diese Funktion erfüllen. Das Ganze war mehr ein rechtstechnisches als ein inhaltliches Problem.
Wir haben ansonsten in dem Gesetz eine Reihe von Detailregelungen gefunden – beim Kreditmeldewesen, beim Geldwäschegesetz, bei der Gewerbeordnung usw. Der Kollege Petry wird gleich noch auf ein paar andere Punkte hinweisen.
Die Auswirkungen der einzelnen Regelungen in der Praxis sind nicht immer präzise vorhersagbar. Von daher ist es wichtig, dass der Gesetzgeber flexibel reagiert. Das Wort „Nachbesserung“ ist in diesem Zusammenhang kein Schimpfwort. Vielmehr wollen wir das Ganze evaluieren, also überprüfen, wie es wirkt, und an den entsprechenden Stellschrauben drehen, wenn wir erkennen, dass Nachbesserung notwendig und möglich ist.
Sie müssen zum Schluss kommen, Herr Kollege.
Das ist vernünftige Gesetzgebung, die wir in dieser Legislaturperiode umsetzen werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Gerhard Schick, Bündnis 90/Die Grünen.
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Electoral Period | 18 |
Session | 39 |
Agenda Item | Anpassung von Gesetzen zum Finanzmarkt |