Karin MaagCDU/CSU - Transparenz der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Antrag der Grünen, lieber Harald Terpe, handelt es sich sehr wohl um das Erbe von Biggi Bender, die die Aufdeckung im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten bei der KBV mit viel Herzblut betrieben hat. Ihr führt ihre Arbeit jetzt einem Ergebnis zu.
Bei der KBV ging es im Wesentlichen um unprofessionelles Wirtschaften und fehlende interne und externe Genehmigungen. Ein finanzieller Schaden ist, soweit die Ermittlungen bisher gediehen sind, allerdings nicht entstanden. Die KBV hat übrigens diese Fehler und Versäumnisse eingeräumt. Das Ministerium prüft intensiv und nachhaltig. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Aber bislang ist von der Rechtsaufsicht noch kein Grund für die endgültige Versagung der fehlenden Genehmigungen gesehen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich bin versucht, zu Ihrem Antrag Ja zu sagen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])
Ich bin versucht;
(Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich weiß! Ich führe dich immer wieder in Versuchung!)
aber der Antrag schießt doch über das Ziel hinaus.
Ich gebe zu: Auch mich ärgert es, wenn mit solchen Fehlern die gesamte Selbstverwaltung in ein schiefes Licht gebracht wird. Die Selbstverwaltung – das haben Sie deutlich gemacht – ist ein tragendes System dieses Gesundheitswesens. Deshalb muss jeder Anschein vermieden werden, dass mit den Mitteln der Beitragszahler, aber auch der Leistungserbringer und der Verbände nicht sorgfältig genug umgegangen wird. Die Frage, ob diese Mittel tatsächlich zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben verwendet werden, stellt sich natürlich nicht nur in dem beschriebenen Fall. Ich denke auch an eine Krankenversicherung, die laut Zeitungsberichten als Sponsor der deutschen Handball-Nationalmannschaft 700 000 bis 1 Million Euro ausgibt. Ich meine, es ist grundsätzlich richtig, solche Fragen zu stellen. Ob die Körperschaften ihren Handlungs- und Ermessensspielraum verlassen haben, klären aber nicht wir oder die Öffentlichkeit, sondern immer noch die Aufsichtsbehörden. Deswegen hilft der Antrag nicht wirklich weiter.
Welche weiteren Vorteile zum Beispiel aus der Veröffentlichung der Jahresrechnung oder der Haushaltspläne erreicht werden, erschließt sich mir aus Ihrem Antrag nicht unbedingt. Die Haushalte der KBV, der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes machen nämlich nur einen sehr kleinen Teil der 194 Milliarden Euro Gesamtausgaben aus. Darüber werden natürlich nicht nur die Mittel der GKV abgewickelt. Worin liegt denn der Nutzen für die Öffentlichkeit, wenn sie weiß, wie viel Geld die KBV beispielsweise für IT-Systeme oder Personal ausgibt? Die Rechtsaufsicht kennt die Zahlen. Die Öffentlichkeit kann damit nichts anfangen.
Wenn es um die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen geht, gilt die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung, die ausreichende Schutzmechanismen enthält.
Es ist auch nicht Sache der Rechtsaufsicht, Fragen zur Zweckmäßigkeit zu stellen. Selbstverwaltung gibt Gestaltungsfreiheit. Diese muss man aber auch zulassen und gegebenenfalls sogar ertragen. Der Rechtsaufsicht vorgeschaltet – auch das darf man nicht vergessen – sind die Kontrollen durch die internen Gremien, die Vertreterversammlung und die Verwaltungsräte. Wofür die jeweiligen Körperschaften Geld ausgeben dürfen bzw. die Aufgaben, die sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erfüllen haben, sind gesetzlich festgelegt. Ein Vorstand, der bewusst dagegen verstößt, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern muss persönlich für diesen Schaden haften.
Was die Frage betrifft, wie die Kassen geprüft werden: Das Bundesversicherungsamt und die Landesversicherungsämter prüfen zusätzlich für die Kassen mindestensalle fünf Jahre Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung. Das BMG prüft mindestens alle fünf Jahre beim GKV-Spitzenverband und bei der KBV. Der Bundesrechnungshof ist beteiligt. Ich meine, wir haben ausreichend Sicherungssysteme eingebaut. Falls der Vorstand wirklich versuchen sollte, diese Regeln zu umgehen, wird es jedenfalls nicht im Haushaltsplan widergespiegelt.
Meines Erachtens sind die Regelungen detailliert. Die Rechtsaufsicht funktioniert. Dass sie funktioniert, beweist gerade der Fall der KBV. Die Rechtsaufsicht ist ihren Aufsichtsbefugnissen umfassend und nachdrücklich nachgekommen, und die KBV hat entsprechende Konsequenzen gezogen. Das Fehlermanagement wurde verbessert, eine Sonderprüfung veranlasst. Es gibt jetzt eine Innenrevision. Ich kann aber zusagen: Wenn am Ende die Prüfung zeigen sollte, dass noch Handlungsbedarf besteht, werden wir entsprechende Änderungen vorantreiben.
Ich will zusammenfassen. Dort, wo Probleme bestehen, schaffen wir Abhilfe. Der Kollege hat an die Neuregelung der Vorstandsbezüge erinnert. Wir sollten unsere Energie aber vor allem darauf verwenden, die Versorgung zu verbessern; das ist die wichtige Aufgabe. Noch mehr Verwaltungsvorschriften, die möglicherweise dazu dienen, auch die Rechtsaufsicht zu kontrollieren, sind für uns jedenfalls keine Option.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3491167 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 39 |
Tagesordnungspunkt | Transparenz der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen |