06.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 40 / Tagesordnungspunkt 26

Luise AmtsbergDIE GRÜNEN - Asylrecht

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„Sie gehören zu den Verwundbarsten unserer Gesellschaft, vor allem wenn es darum geht, sie in unserem … Umfeld zu integrieren und sie zu fördern.“ Das wurde bei einem Treffen mit Papst Franziskus gestern Abend gesagt. Dieses Zitat stelle ich an den Anfang meiner Rede.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition! Ich finde es traurig, dass wir heute im Zusammenhang mit dem ersten Gesetzentwurf der Koalition im flüchtlingspolitischen Bereich eine weitere Einschränkung des Asylrechts diskutieren und nach meiner Auffassung mit diesem Gesetzentwurf dem Asylrecht den finalen Todesstoß versetzen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Heute, fast auf die Woche genau 21 Jahre später, bringen Sie einen Gesetzentwurf ein, bei dem mehr als deutlich wird, dass Sie erneut die bundesrechtlichen und europarechtlichen Voraussetzungen auf Kosten der Menschenrechte und auf Kosten der europäischen Idee ignorieren. Das ist einfach nur enttäuschend.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wundert es mich nicht. Von Ihnen haben wir gelernt, wie man so eine Grundgesetzverschärfung von langer Hand plant und vorbereitet. Blickt man zurück auf das Ende der letzten Legislatur, bekommt man dafür eine perfekte Handlungsanleitung. Das geht so: Erst lassen Sie den damaligen Bundesinnenminister wegen steigender Asylzahlen eine Debatte über die Wiedereinführung der Visumspflicht und innereuropäische Grenzen auslösen. Mal austesten, wie weit es so geht mit unserem europäischen Bewusstsein. – Na ja, für das Aufstellen von Schlagbäumen hat es zum Glück nicht gereicht, wohl aber dafür, das Bundesamt anzuweisen, das Asylverfahren für Menschen aus dieser Region zu beschleunigen.

Dann lässt man die Schwesterpartei und ihr – nun ja – Flaggschiff Horst Seehofer, der mit seiner Einwanderungspolitik wirklich nur noch die Emotionalsten unter uns zum Kopfschütteln bringt, an den Ball. Der erzählt dann was vom Missbrauch unseres Sozialsystems – als ob es in Deutschland keine Gesetze gäbe, die diesen verhindern würden! –, macht mit Betrügergerüchten Front gegen Bulgaren und Rumänen und vergiftet damit vor der Europawahl das gesellschaftliche Klima in Deutschland gegenüber Europa.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Damit es dann auch alle glauben, spricht sogar die Kanzlerin von Sozialmissbrauch in einer ihrer Regierungserklärungen.

Im letzten Schritt – und das ist wirklich unerträglich, durchsichtig und perfide – nehmen Sie die niedrigen Schutzquoten von Menschen aus dieser Region als Rechtfertigung für diesen Gesetzentwurf und berufen sich damit auf Fakten, die Sie mit Ihrer vorangegangenen Politik selber geschaffen haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Man muss schon an Amnesie leiden, um diese Taktik nicht zu begreifen. Ihnen, liebe Christdemokraten, kann ich also an der Stelle keine unbedachte oder fahrlässige Politik vorwerfen; denn das, was Sie hier intendieren, ist absolut gewollt.

Was aber um alles in der Welt ist eigentlich mit euch los, liebe Sozialdemokraten?

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Wie konntet ihr nach 1993, als das Grundrecht auf Asyl seines Inhalts beraubt wurde, mit euren Stimmen – ich weiß, lieber Rüdiger, dass das vielen von euch noch auf der Seele liegt –, zulassen, dass an diese Politik jetzt wieder angeknüpft wird? Ihr wisst doch, dass mit dieser Grundgesetzänderung das elendige Hin- und Hergeschiebe von Schutzsuchenden in Europa erst möglich gemacht wurde, dass heute nur noch weniger als 2 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland über unseren Verfassungsartikel geschützt werden, dass alle anderen unter die Dublin-Regulierung fallen und dass niemand in Deutschland einfach so vom Himmel fällt und Asyl beantragt. Wie kann es sein, dass ihr erneut vor der Panikmache der CDU vor steigenden Asylbewerberzahlen einknickt? Ich kann das wirklich nicht glauben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf schlägt – das wurde noch nicht gesagt – noch in einem anderen Bereich dem Fass den Boden aus; denn in dem Gesetz geht es auch um eine zweite Sache, die bedauerlicherweise überhaupt gar nichts mit der ersten Sache zu tun hat – es handelt sich also um eine Art Sammelgesetz –: Es geht nämlich auch um den Arbeits- marktzugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Deutschland.

Keine Frage: Die Absenkung der Frist für den Zugang zum Arbeitsmarkt von neun auf drei Monate ist ein gutes Anliegen. Aber auch hier, wie auch schon bei der Debatte über den Optionszwang oder die Residenzpflicht, gehen Sie nur einen halben Schritt. Eine Lockerung der Arbeitsverbote macht doch nur dann Sinn, wenn die sogenannte Vorrangprüfung wegfällt. Wenn dieser Schritt nicht gegangen wird, dann ist den meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern leider überhaupt nicht geholfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Damit ist dieses zentrale Anliegen, liebe SPD, noch nicht mal mehr ein Zückerchen, sondern einfach nur – und das ist bedauerlich – an der Sache vorbei.

Der Gesetzentwurf ist aber auch ein fantastisches Lehrstück dafür, mit welcher Arroganz große Mehrheiten hier in diesem Parlament Politik machen. Warum hat man denn an dieser Stelle Birnen und Tomaten in einen Topf geschmissen? Das kann man wohl nur damit begründen, dass dieser Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig ist und man versucht hat, den SPD-Innenministern in irgendeiner Form Argumentationshilfen an die Hand zu geben oder uns als Opposition in die Enge zu treiben und zu unterstellen, dass wir mit einer Ablehnung dieses Gesetzes arbeitsmarktpolitische Verbesserungen blockieren würden. Ich sage nur: Meine Fraktion lässt sich nicht erpressen. Ich hoffe, dass es auch die SPD-Landesinnenminister nicht tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Zurück zu den „sicheren Herkunftsstaaten“. Wir werden diesen Gesetzentwurf mit aller Schärfe zurückweisen. Die Logik darin ist nämlich folgende: Wenn die meisten Anträge auf Asyl von Bewerbern aus der Region, um die es geht, abgelehnt werden, dann kann es dort, wo diese Menschen herkommen, ja nicht so schlimm sein; dann kann man so ein Land auch einfach als sicher einstufen. Meine Fraktion hat sich schon immer gegen die Praxis der „sicheren Herkunftsstaaten“ ausgesprochen. Denn das Einstufen eines Landes als sicher führt zur pauschalen Ablehnung von Asylanträgen und somit zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt kommen Sie vermutlich und sagen – ich habe es schon gehört –: Frau Amtsberg, regen Sie sich mal nicht so auf. Es ist ja nicht so, dass niemand Asyl beantragen kann. Die Möglichkeit dazu ist nach wie vor vorhanden. – Das stimmt. Nur, der entscheidende Unterschied ist, dass die Anträge nicht mehr sorgfältig geprüft werden. Damit unterwandert dieses Gesetz einen der zentralsten Grundsätze unseres Asylrechts: das Recht auf individuelle und gründliche Prüfung eines Asylbegehrens und auf effektiven – nicht individuellen, Herr Strobl! – Rechtsschutz.

Der Hauptkritikpunkt an Ihrem Gesetzentwurf muss sich zweifelsohne nach meiner Auffassung auf den Rechtsbruch beziehen, den Sie begehen, indem Sie nicht, wie nach europäischem Recht vorgeschrieben, alle verfügbaren menschenrechtlichen Quellen zurate ziehen, wenn Sie ein Land als sicher einstufen wollen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Denn unser europäisches Recht erlaubt es ohne Weiteres, existenzbedrohende Mehrfachdiskriminierung als Asylgrund einzustufen. Ich sage es mal so: Besonders vor dem Hintergrund unserer Geschichte – Frau Jelpke hat darauf hingewiesen – wäre es mehr als angezeigt, wenn Deutschland diesen Spielraum endlich nutzen würde.

In all den benannten Ländern finden schwerwiegende Diskriminierungen statt. Fast alle Menschenrechts- und Flüchtlingsverbände haben sich dazu geäußert: das Deutsche Institut für Menschenrechte, Pro Asyl, Amnesty International, die Flüchtlingsräte, der UNHCR, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, die Diakonie, der UN-Flüchtlingshochkommissar, die Kommission; und sogar das Auswärtige Amt äußert sich dazu sehr deutlich. Sie alle haben gesagt, dass die menschenrechtliche Lage vor Ort besorgniserregend ist.

Nur ein Beispiel: In Bosnien-Herzegowina sind Angehörige der Romaminderheit gleich mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt: Sie stecken in einem Teufelskreis aus Armut und Arbeitslosigkeit. Der Zugang zu Bildung, Arbeit, medizinischer Versorgung oder vernünftigen Wohnverhältnissen ist ihnen verwehrt. Roma werden häufig Opfer rassistischer Propaganda und Gewalt. Die Sterblichkeit von Romakindern ist in allen drei Staaten, um die es hier geht, doppelt so hoch wie anderswo. Die älteren Roma sterben zehn Jahre früher als der Rest der Bevölkerung. Das ist doch kein Zufall!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Herr Bundesinnenminister, Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass man von Beitrittskandidaten und Ländern, die es werden wollen, erwarten kann, dass sie den Rechtsstaat und die Menschenrechte aufrechterhalten und achten. Der Wunsch und die Erwartung sind fromm. Ich teile sie. Auch ich habe diese Erwartung; denn die Achtung der Menschenrechte ist und muss europäischer Konsens sein.

Aber gerade dann ist es doch fahrlässig, nicht zur Kenntnis zu nehmen, wie die menschenrechtliche Situation vor Ort ist, und diese Staaten, in denen die Beitrittskapitel zu Justiz und Menschenrechten noch nicht geschlossen sind, einfach als sicher einzustufen. Ein Staat ist eben nicht einfach sicher, weil man ihn hier so nennt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

In meinen Augen ist das Vogel-Strauß-Taktik: Kopf in den Sand; denn was nicht sein darf, ist auch nicht.

So macht man keine Politik. Liebe SPD, liebe Innenminister der SPD, macht den Rücken gerade und zeigt eure Verantwortung! Denn jeder Einzelfall ist es wert, beachtet zu werden. Wir sollten an unseren asylrechtlichen Grundsätzen festhalten. Menschen, die Schutz verdienen, müssen ihn hier bei uns auch bekommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Thomas Strobl, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3492198
Wahlperiode 18
Sitzung 40
Tagesordnungspunkt Asylrecht
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