06.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 40 / Tagesordnungspunkt 28

Gabriele Lösekrug-Möller - Künstlersozialabgabesatz

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen: Ohne die Gestaltungskraft der Künstler und Kreativen wäre unser Land nicht so lebenswert und um einiges ärmer. Aber auch für unsere Wirtschaft ist diese Branche ein wichtiger Impulsgeber. Immerhin 143 Milliarden Euro Umsatz machte die Kreativwirtschaft allein im Jahr 2012 – Tendenz steigend.

Hinter diesen Zahlen stehen mehr als 1 Million Frauen und Männer, die ihren Beruf mit ganz besonderem Einsatz und viel Herzblut ausüben. Viele von ihnen nehmen dafür soziale Risiken auf sich: selbstständige und abhängige Beschäftigung, die sich abwechseln oder überschneiden, projektbezogene und unvorhersehbare Arbeit und nicht zuletzt unregelmäßiges Einkommen, das oft kaum zum Leben reicht. Aufgrund all dieser Unsicherheiten brauchen Künstler und Designer, Kreative und Werbefachleute, Schriftsteller und Publizisten eine soziale Absicherung, auf die sie sich verlassen können.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einführung der Künstlersozialkasse vor 30 Jahren war dafür ein Meilenstein. Heute leisten wir mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes dazu einen weiteren wichtigen Beitrag. Es sind vor allem zwei Ziele, die wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen: erstens echte Abgabengerechtigkeit zwischen den Unternehmen und zweitens einen stabilen Abgabesatz. In den letzten beiden Jahren musste der Künstlersozialabgabesatz deutlich angehoben werden: von 3,9 auf 5,2 Prozent. Einen weiteren Anstieg werden wir mit diesem Gesetzentwurf durch einen effektiven Prüfmechanismus verhindern, und zwar ohne dass unnötiger bürokratischer Aufwand entsteht.

Die Rentenversicherung wird die Künstlersozialabgabe bei den alle vier Jahre stattfindenden Sozialversicherungsprüfungen mitprüfen. Das ist effizient, weil keine zusätzlichen Kontrolltermine notwendig sind. Zugleich wird die Rentenversicherung die Arbeitgeber umfassend informieren und beraten. Von den Unternehmen, die weniger als 20 Beschäftigte haben, werden nur diejenigen geprüft, bei denen das Bestehen einer Abgabepflicht am wahrscheinlichsten ist. Arbeitgeber, die nicht geprüft werden, müssen bestätigen, abgabepflichtige Sachverhalte von sich aus zu melden. Genau damit wird der Verwaltungsaufwand für kleinere Betriebe gegenüber flächendeckenden Prüfungen deutlich reduziert. Gleichzeitig aber stellen wir sicher, dass alle abgabepflichtigen Arbeitgeber erfasst werden.

Darüber hinaus führen wir eine Bagatellgrenze ein. Wer zum Beispiel zu Werbezwecken kleinere Aufträge an einen selbstständigen Designer erteilt, die unterhalb von 450 Euro im Jahr liegen, ist nicht abgabepflichtig. Das erleichtert die Anwendung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Es schafft auch mehr Rechtssicherheit für Unternehmen ohne nennenswerte Einnahmeausfälle. Wir stellen also sicher, dass es gerecht zugeht. Aber wir verlieren auch nicht die Lebenswirklichkeit in den Unternehmen aus den Augen. So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, und so setzen wir es um.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Künstlersozialkasse und die Rentenversicherung werden bei der Arbeitgeberprüfung eng zusammenarbeiten. Die Künstlersozialkasse erhält zudem ein eigenes Prüfrecht, um branchenspezifische Schwerpunktkontrollen und anlassbezogene Prüfungen selbst durchzuführen. Gleichzeitig wird sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rentenversicherung mit ihrem Wissen über die Kultur- und Kreativwirtschaft, eine ja besondere Branche, unterstützen. So verbessern wir Fachkompetenz vor Ort.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine starke, innovative Kulturbranche braucht eine zukunftsfeste Künstlersozialkasse. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass Künstlerinnen, Künstler und Kreative Zeit für das haben, was sie am besten können, ohne sich ständig Sorgen über ihre soziale Absicherung machen zu müssen; denn wir wissen: Nur wer den Kopf frei hat, kann wirklich kreativ sein. Das wollen wir erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Es steht dem Präsidenten nicht zu, die Bundesregierung oder andere zu loben, aber ich muss doch feststellen, dass Ihre Rede bezüglich der Redezeit eine Punktlandung war, nämlich auf die Sekunde.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Sigrid Hupach, Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3492493
Wahlperiode 18
Sitzung 40
Tagesordnungspunkt Künstlersozialabgabesatz
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