Christoph BergnerCDU/CSU - Auswärtiges Amt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner dieser Debatte möchte ich mit wenigen Bemerkungen noch einmal die Aufmerksamkeit auf den Einzelplan 05 und die Schlussfolgerungen lenken, die wir für diese Beratungen ziehen sollten. Die Debatte und in besonderer Weise die Rede unseres Bundesaußenministers haben uns verdeutlicht, dass die deutsche Außenpolitik gegenwärtig in einer besonderen Verantwortung steht, die nicht oder nur schwer mit den Herausforderungen vergleichbar ist, vor denen die deutsche Außenpolitik in den letzten Jahren gestanden hat.
Ich möchte ausdrücklich die Leistungen der Bundesregierung bei der Krisenbewältigung, Friedenssicherung und Festigung des europäischen Zusammenhaltes würdigen und unserem Bundesaußenminister besonders für seinen Einsatz zur Verständigung in unterschiedlichsten Krisenherden, bei dem er sich wahrlich nicht schont, ein ausdrückliches Wort des Dankes sagen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Meine Damen und Herren, eine solche Politik verdient Unterstützung, und sie verdient auch ausdrücklich die Unterstützung durch unsere Haushaltsentscheidungen. Dazu möchte ich auf drei Aspekte hinweisen.
Der erste Aspekt betrifft den Haushalt in seinem Gesamtvolumen. Kollege Karl und Frau Barnett haben als Haushaltsberichterstatter zu Recht darauf hingewiesen: Wir befinden uns in der Phase der Konsolidierung. Trotzdem ist es wichtig, richtig und notwendig, dass das Gesamtvolumen des Haushaltes jetzt ein höheres Niveau hat als der Vorwahlentwurf. Ich denke, das wird den gegenwärtigen Erfordernissen in besonderer Weise gerecht.
Zweiter Punkt. Wir haben in dieser Wahlperiode Ausgabenschwerpunkte außerhalb der Außenpolitik: Bildung, Forschung, Kommunalfinanzen und Kinderbetreuung. Das alles ist in Ordnung. Aber wir sollten gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen darauf achten, dass diese Ausgabenbereiche, die sehr stark mit der Verantwortung der Länder korrespondieren, nicht zu Erwartungshaltungen in den Ländern führen, die dann bundeseigene Aufgaben wie die Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik auf andere Weise beschneiden. Da sollten wir als Außenpolitiker eine besondere Wachsamkeit entwickeln.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dritter Punkt. Rasante Entwicklungen im außenpolitischen Umfeld stellen uns immer vor die Frage, ob wir lagebedingte Änderungen am Haushalt vornehmen können. Die Haushälter haben sich dazu Gedanken gemacht und Entscheidungen getroffen. Ad-hoc-Entscheidungen sind immer schwierig; denn es geht zuerst um Ausgabeermächtigungen. Die Umsetzungsvoraussetzungen spielen dann oft nur eine untergeordnete Rolle. Wir haben eine Reduzierung bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich der Transformationspartnerschaften vorgenommen. Ich gebe Kollege Mißfelder recht, dass es nicht möglich ist, das auf null herunterzufahren.
Vor dem Hintergrund der gegenwärtig schwierigen Situation der östlichen Nachbarschaftspolitik der EU und der Ukraine-Krise will ich auf die Bedeutung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gerade für die östlichen Nachbarstaaten und die Staaten des östlichen Europas hinweisen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich habe in einem Positionspapier des Auswärtigen Amts aus dem Jahr 2011 nachgelesen. Damals wurde festgestellt – ich darf zitieren –:
Das wird unter anderem anhand der Goethe-Institute und der Zahl der Auslandsschullehrer belegt.
Ich unterstelle, dass seit 2011 eine ganze Menge im Sinne des Ausgleichs geschehen ist. Ich finde es trotzdem richtig, dass die Haushälter unter dem Eindruck der aktuellen Entwicklung zumindest den Versuch unternommen haben, mit dem Haushaltstitel „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Ukraine, Moldawien, Georgien und Belarus“ – ich erlaube mir, zu sagen, dass vielleicht bei der nächsten Haushaltsänderung auch Armenien und Aserbaidschan aufgenommen werden sollten – im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ein Zeichen zu setzen, dass hier mehr getan werden muss.
Wir werden dieser Region in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nicht allein dadurch gerecht, dass wir Erfahrungen und Strukturen des westlichen Europas auf das östliche Europa übertragen. Vielmehr haben wir spezifische Anknüpfungspunkte, derer wir uns bewusst werden sollten. Ich verweise beispielhaft auf das deutsche Schulwesen in Rumänien, das über Jahrhunderte die Vermittlung der deutschen Sprache in einer Effizienz betrieben hat, die mit unseren Mittlern auf keine Weise zu leisten ist. Dabei kommt es mehr auf die Unterstützung des Bestehenden als auf die Erweiterung anderer Institutionen an. Ich verweise auf die vielfältigen kulturellen Beziehungen, die wir mit Mittelosteuropa und Osteuropa haben und die ihren Ausdruck noch immer in der Existenz deutscher Minderheiten finden. Das ist ein Anknüpfungspunkt für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, der aus meiner Sicht intensiver genutzt werden sollte.
Mit Blick auf die begrenzte Redezeit habe ich noch einen einzigen Hinweis zu geben. Es hat einmal eine Diskussion darüber gegeben, wie die Auswärtige Kulturpolitik konzipiert sein soll: im Sinne einer Interessenvertretung Deutschlands oder im Sinne eines ergebnisoffenen Austauschprozesses. Ich will diese Diskussion hier nicht führen. Aber ich will darauf hinweisen, dass wir gut beraten sind, einen langen Atem zu haben, wenn es darum geht, in Krisenzeiten Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zu betreiben.
Konkret gesagt: Obwohl gegenwärtig unsere Beziehungen zu Russland erkennbaren Belastungen ausgesetzt sind und wir uns bewusst an einem Sanktionsregime beteiligt haben, sollte das Jahr der russischen Sprache und Literatur in Deutschland und das Jahr der deutschen Sprache und Literatur in Russland uneingeschränkt durchgeführt werden. Ich glaube, hier kann Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ein wichtiges Zeichen setzen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3565880 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 42 |
Tagesordnungspunkt | Auswärtiges Amt |