Tobias LindnerDIE GRÜNEN - Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht
Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich mich als Hauptberichterstatter für diesen Etat bei den Kollegen Rohde, Gröhler und Claus für die konstruktiven und, wie ich fand, auch kollegialen Beratungen bedanken. Uns ist es gelungen, gemeinsam Änderungen an diesem Haushaltsentwurf – mein Vorredner hat das Stiftungskapital der Magnus-Hirschfeld-Stiftung gerade angesprochen – zu realisieren. Bedanken möchte ich mich auch beim Ministerium für eine Vorbereitung und Durchführung dieser Haushaltsberatungen, die durchaus beispielgebend für andere Ressorts hätten sein können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden nicht nur über einen neuen Haushalt, sondern wir reden auch über ein neues Ministerium: über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Natürlich muss man sich da fragen: Passt dieser neue Haushalt zu diesem neuen Ministerium? Passen 640 Millionen Euro und ein hoher Personalkostenanteil zu den Aufgaben, die im Bereich des Verbraucherschutzes vor uns liegen? Da ist die Antwort meiner Fraktion: Leider passt dieser Haushalt nicht dazu.
Ich will das an ein paar Beispielen deutlich machen. Sie haben über den Marktwächter gesprochen. Da will ich den Kolleginnen und Kollegen von der SPD schon zurufen: Uns Grüne braucht man in dieser Frage nicht katholisch zu machen. Im Gegenteil, wir sind froh, dass die Große Koalition eine Forderung, die wir seit Jahren erheben, in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Wir hätten uns durchaus vorstellen können – das haben wir im Haushaltsausschuss auch beantragt –, dass man nicht mit nur einem Marktwächter, sondern mit beiden beginnt. Denn ich glaube, die Menschen in diesem Land erwarten die Einführung dieser wichtigen Institution. Gerade im Bereich der digitalen Welt und der digitalen Geschäftsmodelle ist ein Marktwächter dringend notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Roland Claus [DIE LINKE])
Ähnlich geht es mir im Hinblick auf den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen. Ich finde, ein solcher Sachverständigenrat ist eine durchaus überlegenswerte, gute Sache. Aber ich will nicht, dass er zu einem netten Kaffeekränzchen oder zu einer hohlen Institution verkommt. Wenn man nur eine B-3-Stelle schafft und daraus verwaltungstechnisch eine One-Man-Show macht, dann habe ich zumindest Zweifel, ob ein solcher Sachverständigenrat am Ende wirklich die Schlagkraft und die Beratungskompetenz hat, die wir uns eigentlich alle wünschen würden.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt erwähnen, auf den mein Vorredner nicht eingegangen ist, der sich aber auch im Koalitionsvertrag wiederfindet: den Zuschuss an die Verbraucherzentrale Bundesverband. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir im Rahmen der Verbraucherpolitik davon reden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land eine schlagkräftige Lobby brauchen, wenn wir über selbstbestimmten Konsum und selbstbestimmtes Verbraucherverhalten reden, dann braucht man, wenn man an Begriffe wie „Marktmacht“ denkt, auch eine angemessene Ausstattung der Verbraucherzentrale. Hier haben wir im Rahmen der Beratungen einen Änderungsantrag eingebracht, der, wie so viele, leider von dieser Koalition abgelehnt wurde. Das ist schade für die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Hinblick auf die Anträge, die wir eingebracht haben, wird uns gern der Vorwurf gemacht: Ihr Grüne habt das doch gar nicht gegenfinanziert. – Ich will den Menschen in diesem Land sagen: Wir machen eines grundlegend anders als diese Koalition. Wir kompensieren die Mittel nicht in den gleichen Etatplänen, sondern wir sagen zum Beispiel: Wir geben weniger Geld für die Verteidigung aus, damit mehr Geld für Bildung und Forschung und mehr Geld für die Verbraucherpolitik zur Verfügung steht. – Wenn Sie am Ende des morgigen Tages einen Strich unter unsere Anträge ziehen, werden Sie erkennen: Wir bleiben bei einer Nettokreditaufnahme von 6,5 Millionen Euro, genau wie diese Große Koalition. Aber es gelingt uns eben, andere Schwerpunkte zu setzen.
Ein letzter Punkt, über den Sie sich Gedanken machen sollten. Wenn Sie in Ihrem Koalitionsvertrag beschließen, ein neues Ministerium zu schaffen, und hineinschreiben: „Wir müssen Mittel aus dem eigenen Einzelplan kompensieren“, dem Herrn Bundesminister aber nur ein Drittel der Mittel für den Verbraucherschutz zur Verfügung stellen, dann werden Sie auch in den folgenden Jahren nicht viel in Sachen Verbraucherschutz bewegen können. Denken Sie über diesen Denkfehler noch einmal nach, meine Damen und Herren; denn sonst sehe ich für die kommenden Jahre schwarz.
Ich danke Ihnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Roland Claus [DIE LINKE])
Danke, Herr Kollege. – Nächster Redner in der Debatte: Klaus-Dieter Gröhler für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3567041 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 43 |
Tagesordnungspunkt | Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht |