26.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 43 / Tagesordnungspunkt II.16

Eva HöglSPD - Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Man kann Bundesminister Maas in keiner Weise vorwerfen, er würde nicht handeln, Frau Kollegin. Bundesminister Maas ist ein überaus aktiver Justizminister.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn diese Debatte und dieser Haushalt eines zeigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann das – das möchte ich ganz deutlich sagen –: Es gibt wieder Rechtspolitik. Wir machen engagierte Rechtspolitik. Schon im ersten halben Jahr seiner Amtszeit als Justizminister hat er wesentliche Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])

Wir machen eine Rechtspolitik, die sich darin versteht, dass sie gestaltet und nicht verwaltet, blockiert und verhindert. Das war leider in der letzten Legislaturperiode so. Deswegen sage ich am Anfang noch einmal ganz deutlich: Es macht jetzt richtig Spaß, Rechtspolitik zu machen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte auch zu den Themen Kinderpornografie und Pädophilie – diese sind uns allen unangenehm – vorausschicken, dass der Bundesjustizminister hier sofort gehandelt hat. Nachdem wir im Deutschen Bundestag darüber debattiert hatten, dass wir Gesetzeslücken im Sexualstrafrecht haben, hat Heiko Maas einen Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt, der der Klarstellung dient und deutlich macht, dass die Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischen Bildern – unabhängig von den Kategorien I oder II – unter Strafe gestellt wird.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass hier das Strafrecht nicht alles ist. Aber in diesem Bereich ist es wichtig, strafrechtlich tätig zu werden und entsprechende Vorschläge vorzulegen. Ich erwähne noch einmal, was in der Debatte heute bereits gesagt worden ist, was man aber nicht oft genug erwähnen kann: Bei den Themen Kinderpornografie und Pädophilie kommt es darauf an, frühzeitig tätig zu werden. Es ist wichtig, präventiv zu agieren, damit es gar nicht erst zu Übergriffen auf Kinder und Jugendliche kommt. Auch wenn Kinder und Jugendliche auf Bildern sind, die nicht strafbar sind, weil wir es so entschieden haben, so steckt dahinter immer eine Zwangslage.

(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das müssen wir jetzt ändern!)

Dagegen wollen wir vorgehen. Deswegen ist es gut, dass im Haushaltsausschuss erreicht worden ist, dass die Mittel für das Präventionsprojekt Dunkelfeld um 40 Prozent, um 150 000 Euro, aufgestockt werden. Das mag wenig klingen, aber es ist für diesen Bereich sehr viel.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Diesen Ansatz – Veränderungen im Strafrecht dort, wo wir Graubereiche haben und Regelungslücken feststellen, in Kombination mit Opferschutz und Prävention – werden wir in der Rechtspolitik fortführen. Dafür gibt es ein weiteres Beispiel, das Sie, Frau Kollegin Winkelmeier- Becker, schon angesprochen haben, nämlich das Thema „Menschenhandel und Prostitution“. Auch hierzu hat der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen beinhaltet, wie wir die Richtlinie zum Menschenhandel umsetzen und wo wir das Strafrecht notwendigerweise verschärfen. Wir haben auch im Koalitionsvertrag niedergelegt, dass wir die Täter wirksam bestrafen wollen. Das ist ein ganz entscheidender Gesichtspunkt. Ich will an dieser Stelle ganz kurz anmerken, dass wir das schuldhafte Verzögern im Zeitplan nicht zu verantworten haben; denn die Richtlinie ist seit über einem Jahr verfristet. Das geht auf Ihr Konto; aber wir machen das jetzt gemeinsam gut und richtig.

Ich erwähne einen weiteren Gesichtspunkt, der mir sehr wichtig ist, Stichwort „NSU“. Wir haben uns im Deutschen Bundestag verpflichtet, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zügig umzusetzen. Auch hier herzlichen Dank an das Bundesjustizministerium, das sofort einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, den wir jetzt weiter beraten.

Ein wichtiger Punkt ist die Stärkung des Generalbundesanwalts. Wir haben im Untersuchungsausschuss herausgefunden, dass es richtig und wichtig ist, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren an sich ziehen kann, wenn sie von überwiegender Bedeutung sind, wenn es entweder Straftaten mit länderübergreifendem Charakter sind, wie bei der Mordserie des NSU, oder wenn es Kompetenzkonflikte zwischen den Bundesländern gibt. Wir sind nicht der Auffassung, dass auf Bundesebene alles besser gemacht werden kann; aber in solchen Fällen wollen wir den Generalbundesanwalt unterstützen. Deswegen begrüße ich nicht nur diesen Gesetzentwurf, sondern auch, dass der Generalbundesanwalt dafür mehr Mittel bekommt. Das hat der Haushaltsausschuss ebenfalls beschlossen. Herzlichen Dank dafür! Ich sage aber auch in Richtung des Generalbundesanwaltes: Wir erwarten dann auch ein entsprechendes Tätigwerden bzw. eine entsprechende Aktivität; denn wir sind der Auffassung, dass die wichtigen Ermittlungsverfahren an dieser Stelle geführt werden müssen.

Mit der Rechtspolitik greifen wir nicht nur Missstände auf, sondern verändern auch unsere Gesellschaft. Wir haben die Gleichstellung von Schwulen und Lesben auf unserer Agenda. Wir haben dazu schon wichtige Beschlüsse gefasst, sowohl im Steuerrecht als auch bezüglich der Sukzessivadoption. Die Frauenqoute ist bereits erwähnt worden. Auch sie wird unsere Gesellschaft ausdrücklich verändern; das begrüßen wir. Ich freue mich natürlich, dass wir das in der Großen Koalition gemeinsam machen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reagieren auch auf Missstände. Wir haben aktuell einen Missstand – das ist ein wichtiges Thema – im Bereich des Mietrechts. Insofern ist es wichtig, dass wir dieses Thema ganz oben auf unsere Agenda gesetzt haben. In Meseberg ist beschlossen worden, dass die Reform des Mietrechts ein prioritäres Vorhaben ist. Es ist auch vereinbart, dass das Mietrechtsänderungsgesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Ich möchte gerne, dass wir die unterschiedlichen Auffassungen dazu, die wir im Detail haben, nicht über die Presse austauschen, sondern uns ruhig und vernünftig zusammensetzen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir die ausstehenden Detailfragen in der Großen Koalition noch klären werden und dann endlich das umsetzen, was wir uns vorgenommen haben, nämlich die vielen Mieterinnen und Mieter davor zu schützen, dass sie, wenn sie eine neue Wohnung mieten wollen, vor exorbitant hohen Mietpreiserhöhungen stehen, die sie nicht mehr bezahlen können; als Abgeordnete von Berlin-Mitte weiß ich, wovon ich rede. Das ist ein wichtiges Gesetzesvorhaben. Deswegen appelliere ich an uns alle gemeinsam, das auf den Weg zu bringen und im Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger auf die Missstände zu reagieren.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin!

Herzlichen Dank, liebe Frau Präsidentin. – Ich komme zum Ende und sage: So machen wir weiter.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Danke, Frau Högl. – Nächste Rednerin in der Debatte ist Katja Keul für Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3567100
Wahlperiode 18
Sitzung 43
Tagesordnungspunkt Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht
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