26.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 43 / Tagesordnungspunkt II.16

Elvira Drobinski-WeißSPD - Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch liebe Zuhörerinnen und Zuschauer auf den Tribünen! Verbraucherpolitik, Verbraucherschutz ist tatsächlich im Justizministerium angekommen. Man sieht das auch oben auf der Anzeigetafel. Bei unserer letzten Debatte hat das noch gefehlt.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat hier bereits etliche Initiativen genannt. Dafür bin ich Ihnen, Herr Minister, sehr dankbar. Das Budget ist kleiner geworden, was natürlich auch damit zu tun hat, dass knapp 26 Millionen Euro aus dem Bereich des Einzelplanes 10 des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in den Einzelplan 07 des Ministeriums für Justiz und den Verbraucherschutz lediglich wechselten. Hier ist also – Portokasse hin oder her – die Grundlage gegeben. Ich denke, dass sich das, was hier schon auf den Weg gebracht worden ist, sehen lassen kann.

Dennoch bräuchten wir sehr viel mehr. Wir müssen der zunehmenden Bedeutung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes, der in diesen Einzelplan fällt, sehr viel stärker gerecht werden. Ein Großteil des Geldes ist noch für Zuschüsse an die Vertretungen der Verbraucher und die Stiftung Warentest sowie für die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher gebunden. Daran wollen wir auch nicht rütteln.

In einer zunehmend komplexeren Welt wächst die Unsicherheit der Konsumenten in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Dem müssen und dem wollen wir entgegenwirken. Unsere Forderung, ausgewählte Verbraucherzentralen in den Bereichen „Finanzen“ und „digitale Welt“ – das wurde hier unter dem Stichwort „Marktwächter“ heute schon mehrfach angesprochen – zu stärken, konnten wir im Koalitionsvertrag verankern. Sie sollen zukünftig Verbraucherbeschwerden in diesen Bereichen systematisch erfassen, Missstände an die zuständige Aufsicht melden und dabei helfen, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn nötig, auch rechtlich durchzusetzen.

Aber wie so oft, für Verbesserungen genügen gute Ideen und Konzepte allein nicht. Nötig ist auch Geld. Deshalb ist es in meinen Augen besonders erfreulich, dass es gelungen ist, bereits im Haushaltsplan für dieses Jahr für das Projekt der Finanzmarktwächter die benötigte Anschubfinanzierung bereitzustellen. Auch hier sage ich Dank an den Haushälter der SPD-Fraktion, Dennis Rohde. Er geht aber auch an die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen.

Ebenfalls auf unser Drängen hin im Koalitionsvertrag verankert und bereits im Haushalt 2014 manifestiert ist der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen. Sechs Planstellen werden noch in diesem Jahr geschaffen. Herr Dr. Lindner, lassen Sie diesen Sachverständigenrat sich erst einmal etablieren, bevor Sie ihn kritisieren. Ich denke, er soll erst einmal seine Arbeit aufnehmen.

(Beifall bei der SPD – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nur Zweifel geäußert!)

Er ist die Voraussetzung dafür, dass Experten und Wissenschaftler möglichst zeitnah die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher begutachten und auch die Bundesregierung bei ihrer Arbeit beraten können. Außerdem soll der Sachverständigenrat auch Vorschläge zur Forschungsförderung erarbeiten. Das ist, wie ich finde, ein guter Anfang. Doch wir werden darauf achten, dass diese guten Projekte im Haushalt 2015 und in den folgenden Jahren verstetigt und erweitert werden.

Wir brauchen 2015 weitere Mittel für einen Marktwächter, der sich um die digitale Welt kümmert. In diesem sich unübersichtlich und schnell entwickelnden Marktbereich müssen wir, denke ich, die Nutzerinnen und Nutzer – die auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind – wirksam schützen. Parallel dazu und um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, aber die Verbraucher nicht gleichzeitig gläsern werden zu lassen, müssen wir mehr Gelder in die Forschung rund um den digitalen Wandel investieren.

Beispielsweise fördert ja das Bundesministerium für Bildung und Forschung das „Forum Privatheit – selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“, in dem interdisziplinär zu diesen Fragen geforscht wird. Es wäre doch sicherlich sinnvoll, vonseiten des BMJV einen Fokus darauf zu legen, das vielleicht miteinander zu machen.

Wichtig ist mir auch noch ein Hinweis auf die europäische Dimension des Verbraucherschutzes. Ich halte es auch für wichtig, dass wir das Netzwerk der europäischen Verbraucherzentralen im Blick haben. Hier leistet anerkanntermaßen das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl – dies liegt an der französischen Grenze in der Nähe von Straßburg – seit Jahren hervorragende Dienste für Deutschland, aber natürlich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa. Seine Funktionsfähigkeit, so finde ich, ist durch eine angemessene Finanzierung sicherzustellen.

Eine Möglichkeit, neue Gelder für den Haushalt zu gewinnen – es stellt sich ja immer die Frage, wie wir etwas finanzieren –, besteht sicherlich darin, die Einnahmeseite zu stärken. Wie können wir das? Ein Punkt wäre vielleicht – auch das ist heute schon einmal angesprochen worden – eine bessere Ausstattung des Deutschen Patent- und Markenamtes, um beispielsweise Bearbeitungszeiten zu senken. Ich weiß, dass das angedacht ist. Ich denke, das hilft nicht nur, unsere Einnahmen zu erhöhen, sondern es hilft auch unserer Wirtschaft und damit irgendwann auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Mechthild Heil ist jetzt die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3567138
Wahlperiode 18
Sitzung 43
Tagesordnungspunkt Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht
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