27.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt VI

Enak Ferlemann - Verkehrslärmschutzverordnung

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Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung für eine Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Das war so kompliziert, dass ich mir das habe aufschreiben müssen. Was verbirgt sich dahinter? Relativ einfach zusammengefasst: die sogenannte Schall 03.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist ein schönes Land, und Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land. Wirtschaftlich stark sind wir deshalb, weil wir eine hohe Exportquote haben. Diese hohe Exportquote bedarf einer guten Infrastruktur, um die Produkte dorthin bringen zu können, wo sie gebraucht werden. Auf der anderen Seite ist Deutschland aufgrund seiner zentralen Lage mitten in Europa ein großes Transitland.

Wir haben in der vorigen Debatte gehört, wie stark der Güterverkehr in den nächsten Jahrzehnten anwachsen wird. Es wird mindestens eine Verdoppelung geben. Diesen Verkehr müssen wir organisieren. Dabei gilt nach wie vor das Prinzip der Bundesregierung, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraße zu bringen, mindestens nach Maßgabe des Modal Split, also nach dem Anteil der Verkehrsträger. Dafür brauchen wir Akzeptanz, insbesondere im Hinblick auf die Schiene.

Beim Schienengüterverkehr haben wir in Deutschland ein Problem, und zwar ein eklatantes Akzeptanzproblem in der Bevölkerung, weil Güterverkehr auf der Schiene Lärm bedeutet. Der Lärm macht die Menschen krank, und er stört sie; das beklagen sie zu Recht. Deswegen muss die Politik darauf reagieren.

Das tun wir mit der Schall 03, indem wir die Berechnungsmethoden, die aus den 90er-Jahren stammen, in der Bundes-Immissionsschutzverordnung anpassen und verändern. Das tun wir auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die derzeit vorliegen. Wir kommen also zu einem Quantensprung beim Schallschutz auf der Schiene. Wir werden für wesentlich mehr Schutz der Bürger vor Lärm sorgen. Dabei können wir die Projekte und Produkte, die wir im Rahmen der Konjunkturprogramme ausprobiert haben, einsetzen, zum Beispiel die niedrige Schallschutzwand, die nah an den Gleisen steht, und vieles andere mehr. Wir brauchen diese Möglichkeiten bei den Planfeststellungsbeschlüssen, um die Akzeptanz auch für Infrastrukturinvestitionen wiederherzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir legen hier ein sehr gutes Werk vor. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit dem Jahre 2006 an dieser Verordnung. Das macht wahrscheinlich deutlich, wie kompliziert und komplex dieses Vorhaben ist. Für viele, die die Berechnungsgrundlagen gesehen haben, ist das – so kann man es sagen – Physik oder Mathematik am Hochreck. Aber gut ist es! Die Ingenieurbüros in Deutschland, die über eine hohe Kunst verfügen, können mit diesen Dingen umgehen, sie verstehen und anwenden.

Ich glaube, es wäre gut, wenn auch die Beratungen im Bundesrat zügig abgeschlossen werden könnten, damit wir die Schall 03 ab dem 1. Januar 2015 anwenden und damit die Bürgerinnen und Bürger vor Schienenlärm beim Güterverkehr deutlich besser schützen können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dieser Aufgabe sieht sich die Regierung verpflichtet.

Unser Ziel bleibt, den Lärm auf dem Schienenweg bis 2020 zu halbieren. Dazu dient auch die Schall 03. Ich bitte Sie herzlich, dieser Verordnung heute zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist der Kollege Herbert Behrens, Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3570630
Wahlperiode 18
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Verkehrslärmschutzverordnung
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