27.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt VI

Herbert BehrensDIE LINKE - Verkehrslärmschutzverordnung

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Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere: Das Ziel der Novellierung ist nicht, wie behauptet, die Verbesserung des Lärmschutzes für die Betroffenen, sondern die Einsparung von Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen und Lärmsanierung. – Das haben mir Mitglieder einer Bürgerinitiative aus der Nähe von München geschrieben. Sie haben recht. Durch den Einsatz virtueller Lärmschutzmaßnahmen reduziert sich der Verkehrslärm nur rechnerisch, auf dem Papier.

(Gustav Herzog [SPD]: Aber mit dem Einsatz der neuen Technik wird es tatsächlich leiser, Herr Kollege!)

Nach der Umsetzung der vorgelegten Neufassung der 16. Bundes-Imissionsschutzverordnung wird es nicht leiser – zum einen nicht auf den Schienenwegen – das ist bitter –, zum anderen wird es sicherlich auch vor dem Bundesverkehrsministerium nicht leiser, wo die Betroffenen weiterhin lautstark ihren Protest vortragen werden, und das finde ich gut.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Menschen sind aufgebracht. Es ist nämlich offensichtlich, dass mit dieser Verordnung die Abschaffung des unsäglichen Relikts Schienenbonus durch die Hintertür wieder rückgängig gemacht werden soll. Wir haben lange für die Abschaffung des Schienenbonus gekämpft. Die Anwohner an den Eisenbahnen wollen zumindest den gleichen Schutz haben wie die Bewohner an lauten Straßen. Und nun das!

Ich kann nicht verhehlen, dass auch ich ärgerlich darüber bin, nicht nur wegen des Inhalts des Entwurfs, sondern auch wegen der politischen Unkultur, mit der die Bundesregierung diese Verordnung durch das Parlament peitschen wollte.

(Gustav Herzog [SPD]: Hier wird nicht gepeitscht!)

Wenn die Linke nicht alle parlamentarischen Register gezogen hätte, würden wir heute nicht einmal über dieses so wichtige Thema debattieren können.

(Sören Bartol [SPD]: Ach ja, wenn es euch nicht geben würde! – Gustav Herzog [SPD]: Gemeinsam beschlossen! Erzählen Sie hier doch keinen Unsinn!)

Sie hatten vor, die Verordnung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne Aussprache durchzudrücken. Ich finde, das ist eine Missachtung des Parlaments.

(Gustav Herzog [SPD]: Das ist doch Unsinn, was Sie hier erzählen!)

Das haben wir am heutigen Tage auch bei der Diskussion über die EEG-Novelle schon einmal erleben müssen. Das ist unerträglich.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Nun aber zum Kern des Problems, über das wir hier reden:

In der vorliegenden Form ist die Verordnung keine Schutzverordnung, sondern eine Schutzverhinderungsverordnung. Warum?

Erstens kommt die Verordnung nicht der Forderung nach, die bereits vor fast 25 Jahren vom Bundesrat auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, nämlich besonders laute Einzelschallereignisse in der Nacht zu berücksichtigen. Es kann nicht angehen, dass weiterhin lärmmedizinische Erkenntnisse außen vor bleiben, über die längst Einigkeit herrscht.

(Beifall des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Menschen wachen nachts auf – nicht wegen eines abstrakten Dauerschallpegels, sondern weil Güterzüge an ihren Schlafzimmern vorbeidonnern. Der lieblose Änderungsantrag der Koalition ändert nichts an diesem blinden Fleck. Eine formale Prüfung allein löst die Probleme nicht, sondern ist eine fade Beruhigungspille. Was heute bereits für den Schutz vor Lärm an Flugplätzen gilt, sollte auch an den Bahntrassen gelten.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens wird weiterhin so getan, als ob der Lärm der einzelnen Verkehrsträger getrennt voneinander betrachtet werden könnte und es nicht so etwas wie eine Gesamtlärmbelastung gäbe. Jeder kann etwas mit dem Begriff „Verkehrsknoten“ anfangen. Warum kann aber nicht anerkannt werden, dass Verkehrsknoten auch immer Lärmknoten sind? Lärm macht krank, egal von welcher Quelle er ausgeht, und deswegen ist eine Gesamtlärmbetrachtung längst überfällig.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem kann mittlerweile niemandem mehr begreiflich gemacht werden, warum der Lärm an neugeplanten Strecken gefährlicher sein soll als der an Bestandsstrecken. uf genau dieser irrsinnigen Prämisse beruht jedoch die Regelung, dass die Grenzwerte der Verordnung nur für neue Strecken anzuwenden sind.

Diese Verordnung kann den grundgesetzlich verbürgten Schutz der Gesundheit nicht sicherstellen. Deshalb brauchen wir eine gründliche Revision des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Dringend notwendig ist das Einbeziehen aller Verkehrsträger in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und ein einheitliches Berechnungsverfahren für alle Lärmquellen, so wie es noch in diesem Jahr von der EU vorgelegt werden wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Entschließungsantrag aufgezeigt, dass mit der Verordnung weder den Menschen in diesem Land noch dem Verkehrsträger Schiene gedient ist. Stattdessen wird es Klagen gegen dringend benötigte Schienenprojekte geben. Machen Sie dieser Irrfahrt ein Ende,

(Beifall bei der LINKEN)

und sorgen Sie dafür, dass diese Verordnung dahin kommt, wo sie hingehört, nämlich aufs Abstellgleis.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Gustav Herzog [SPD]: Das war keine Lösung des Problems!)

Für die Sozialdemokraten spricht jetzt die Kollegin Annette Sawade.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3570664
Wahlperiode 18
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Verkehrslärmschutzverordnung
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