Annette SawadeSPD - Verkehrslärmschutzverordnung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Besuchertribünen, dieses Thema ist nicht ganz so einfach, es ist ein sehr technisches Thema. Aber vielleicht verstehen Sie doch etwas von dem, was ich hier sagen werde.
Als ich in der vergangenen Woche auf einer Konferenz zum Schienenlärm in Lahnstein war, zitierte einer der Podiumsteilnehmer den Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch, der hier in der Nähe gearbeitet hat. Dieser hat 1910 gesagt: „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.“ Mehr als 100 Jahre später sind wir natürlich fest entschlossen, dass es so weit nicht kommen darf. Deshalb ist es wichtig, dass wir kontinuierlich und konsequent daran arbeiten, unsere Bürgerinnen und Bürger vor weiterem Verkehrslärm zu schützen, auch wenn wir natürlich alle von allen immer mehr Mobilität fordern.
Schauen wir uns die Daten der kürzlich vorgestellten Verkehrsprognose 2030 – sie wurde vorhin schon erwähnt – an: Bis 2030 werden starke Zuwächse bei der Transportleistung erwartet, vor allem im Güterverkehr. Hier wird, ausgehend vom Basisjahr 2010, mit einem Zuwachs von 38 Prozent gerechnet. Allein für den Teilbereich der Bahn geht die Bundesregierung von einem Zuwachs von 43 Prozent aus, gefolgt vom Lkw-Verkehr von rund 39 Prozent und von der Binnenschifffahrt von 23 Prozent. Damit ist die Bahn im Bereich des Güterverkehrs Spitzenreiter. Das ist per se auch unser Wunsch: mehr Güter auf die Schiene. Das heißt, 43 Prozent mehr Bahnverkehr bis 2030.
Heißt das in der Konsequenz: mehr Züge, mehr Lärm? Die Bürgerinnen und Bürger, die an diesen Bahnstrecken wohnen – ich habe schon einige besucht –, haben natürlich diese Befürchtung. Sie werden diese Debatte heute mit Sicherheit beobachten und sehen, über welche Änderungen wir abstimmen und mit welchen Argumenten wir unsere Entscheidungen begründen. Deshalb sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgefordert, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Verkehre, sei es auf der Straße, auf der Schiene oder in der Luft, umweltgerecht, sicher und leise werden.
Mit der uns vorliegenden Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezüglich der Schienenverkehre, also Schall 03, haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Warum war diese Fortschreibung so notwendig? Warum warten wir nicht, wie von den anderen Fraktionen gefordert, bis alle geäußerten Kritikpunkte und Ergänzungen formuliert bzw. die europäische Umgebungslärmrichtlinie beschlossen wird? Einige Punkte möchte ich nennen.
Mit der Modernisierung des Berechnungsverfahrens für den Schienenverkehrslärm, also der Schall 03, wird das Verfahren dem heutigen Stand der Berechnungsmethodik angepasst. Damit sind exakte rechnerische Bestimmungen der tatsächlichen Geräuschimmissionen an Schienenstrecken unter Berücksichtigung aller Randbedingungen möglich, zum Beispiel unterschiedliche Brückenarten und Beachtung der Wasserflächen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Florian Oßner [CDU/CSU])
Darüber hinaus wird der heutige Kenntnisstand über die schalltechnischen Eigenschaften von Schienenfahrzeugen und Fahrwegen einschließlich neuer Lärmminderungstechniken berücksichtigt. Es wurde ja gesagt: Der Lärm wird geringer, weil wir bessere Techniken anwenden. Deswegen muss man auch andere Berechnungsverfahren zugrunde legen.
Im Einzelnen geht es also darum, aktuelle Schienenfahrzeuge und Schallschutztechniken am Schienenweg und den aktuellen Stand der EDV-Berechnungsverfahren zu berücksichtigen, Verfahren für die akustische Anerkennung innovativer Bahntechnik einzuführen, die Umrüstung der Bestandswagen – das wurde noch nicht erwähnt, ist aber ganz wichtig – auf LL-Sohlen künftig in die Rechenverfahren einzubeziehen und den Schienenbonus, der zum 1. Januar 2015 glücklicherweise wegfällt, in die Berechnungen einzubeziehen. Das, was an Kritik kommt, muss man überprüfen. Ich bin nicht sicher, dass all das, was hier gesagt wurde, so stimmt, dass also manches durch die Hintertür herausgerechnet werden kann.
Es gab kurz nach Bekanntwerden der aktuellen Vorlage zahlreiche Kritik seitens betroffener Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Fachexperten. Deshalb war es gut, dass wir die Anhörung zu dieser Vorlage durchgeführt haben. Wir wollten nämlich wissen, wie weit das vorgelegte Berechnungsmodell der Schall 03 die unterschiedlichen Forderungen dieser Interessengruppen tatsächlich berücksichtigt. Der allgemeine Tenor der Anhörung war nämlich der, dass eine Änderung und eine Fortschreibung der Schall 03 dringend erforderlich sind.
(Beifall bei der SPD)
Aber die Anhörung hat auch gezeigt, dass die Schall 03 als Berechnungsgrundlage für den Lärmschutz an Neu- und Ausbaustrecken im Schienenverkehr weiterentwickelt werden muss. Wir sind auf dem Weg; denn das war für uns kein Grund, gar nichts zu tun und abzuwarten, bis die erwähnten Arbeiten und Abstimmungen erledigt sind. Bitte, Kollegen, lesen Sie unseren Entschließungsantrag. Prüfen heißt auch, wie Sie wissen, Schlussfolgerungen aus den Prüfungen zu ziehen und entsprechend zu reagieren. Dafür gibt es schließlich Prüfaufträge.
(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst prüfen, dann beschließen!)
– Ich habe es im Verkehrsausschuss schon gesagt.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU/CSU einen Entschließungsantrag eingebracht, der diese erforderlichen Fortentwicklungen aufzeigt und einfordert. Ich nenne einige Punkte.
Wir wollen uns darum kümmern, dass mindestens die Standards der Schall 03 unabhängig von den Arbeiten an der EU-Umgebungslärmrichtlinie beibehalten bleiben und alle Weiterentwicklungen in enger Abstimmung mit der EU-Richtlinie erfolgen. Es ist zu prüfen, wie das Spitzenpegelkriterium in die Berechnungsannahmen eingefügt werden kann. Der Fahrflächenzustand muss analog dem besonders überwachten Gleis endlich standardisiert beschrieben werden. Denn nur dann kann daraus eine gesetzlich veranlagte Verpflichtung der regelmäßigen Gleispflege werden. Der Wegfall des Schienenbonus wurde eingerechnet. Auch dies muss nachvollziehbar sein.
Wir müssen umsetzen, was in der Verordnung zugesagt wurde, nämlich anhand von Modellrechnungen und Testbeispielen ermöglichen, dass Außenstehende die Berechnungen nachvollziehen können. Bürgerinitiativen, aber auch beauftragte Ingenieurbüros müssen in der Lage sein, auch die komplizierten Algorithmen zu verstehen und verwenden zu können.
Mit der Zustimmung zu dieser Verordnung gibt es auch die erforderliche Rechtssicherheit – das wurde schon erwähnt – sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch bei der Umsetzung innovativer Schallschutzmaßnahmen. Wir erwarten spätestens zum vierten Quartal 2016 einen entsprechenden Bericht der Bundesregierung zum Sachstand der formulierten Forderungen.
Ich erwähne noch kurz ein paar Stichworte aus dem Koalitionsvertrag. Wir wollen den Schienenlärm deutschlandweit bis 2020 halbieren. Wir wollen ordnungsrechtliche Maßnahmen, zum Beispiel Nachtfahrverbote, umsetzen, sollte bis 2016 nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein. Wir wollen die Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen fortsetzen und gegebenenfalls auch stärker Druck machen. Denn es kann nicht sein, dass manche Unternehmen vorschlagen, mit der Umrüstung zu warten, bis es nicht mehr geht, und somit die höheren Wartungskosten zu sparen. Das ist nicht in unserem Sinn und benachteiligt die, die bereits vorbildlich umgerüstet haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ja, es lärmt vielfältig um uns herum.
(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wird es wohl auch bleiben mit der Verordnung!)
Aber wir alle wollen auch umfassende Mobilität für uns selbst und für die Anlieferung der von uns bestellten Güter. Deshalb ist es wichtig, beim Anwachsen der Mobilität Mensch und Umwelt und damit die erhöhte Lärmbelästigung, die auch gesundheitliche Auswirkungen hat, nicht zu vergessen. Wir müssen uns darum kümmern, dass die Lärmbelastung nicht größer, sondern kleiner wird, und da ist die Kombination aus passivem und aktivem Lärmschutz und die rasche Umsetzung technischer Weiterentwicklungen hin zu einer Gesamtlärmbetrachtung und -bewertung der richtige Weg.
Die Akzeptanz für eine weitere Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur können wir nur erreichen, wenn wir die Lärmbelastung der Bevölkerung reduzieren. Die Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung ist ein Schritt auf einem, wie ich hoffe, nicht allzu langen Weg.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Matthias Gastel, Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3570665 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Verkehrslärmschutzverordnung |