27.06.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt VI

Matthias GastelDIE GRÜNEN - Verkehrslärmschutzverordnung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren mit dem Verkehrslärm ein Thema, von dem sich mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland betroffen fühlt. 34 Prozent der Menschen sehen sich dem Schienenverkehrslärm ausgesetzt. Es ist bewiesen, dass Lärm krank macht. Außerdem verringert Lärm massiv die Lebensqualität der Betroffenen.

Lärmschutz gibt es nicht kostenlos. Aber Nichthandeln verursacht hohe Folgekosten. Daher erwarten wir von der Großen Koalition ernsthafte und für die Betroffenen spürbare Schritte hin zur Verringerung von Verkehrslärm.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir beraten heute eine Verordnung, die Schall 03, die die Berechnungsverfahren von Schienenlärm neu regelt. Leider wendet die Bundesregierung hierbei Taschenspielertricks an. Zuerst wurde der Schienenbonus mit Wirkung ab dem Jahr 2015 abgeschafft. Damit wird dem Schienenlärm gegenüber dem der Straße kein Rabatt mehr eingeräumt. Richtig so!

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber jetzt führen Sie den Schienenbonus indirekt – jedenfalls in Teilen – wieder ein.

(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Trickserei!)

Nicht nur Teile der Verordnung sind falsch, sondern auch der Umgang damit. Erst auf unseren Antrag hin wurden Experten in den Ausschuss geladen. Sonst wäre die Verordnung, die seit zwölf Jahren in Planung ist, binnen weniger Tage durch das Parlament gegangen, und das bei einer äußerst komplizierten Materie.

Überhaupt hat das Verfahren ein Gschmäckle. Das Umweltbundesamt ist mit seinem Sachverstand nicht angemessen eingebunden worden. Es gab vorab vom UBA keine Stellungnahme, und es erschien auch nicht zur Anhörung. Auf meine Nachfrage beim Umweltbundesamt erhielt ich nur eine unvollständige Antwort. Was hält diese Bundesbehörde nun tatsächlich von der aktuellen Version der Schall 03? Wir wissen es nicht, jedenfalls nicht offiziell. Aber auch die Einwände und Forderungen der Sachverständigen, die zur Anhörung erschienen waren, sollten ernst genommen werden. Ernst nehmen heißt in diesem Fall, die Verordnung nachbessern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und zwar dringendst!)

Sie aber wollen erst beschließen, danach die Ergebnisse Ihrer Prüfaufträge abwarten und dann vielleicht nachbessern. Vertrauen bei den Lärmbetroffenen zu bilden, sieht anders aus. Was wir insbesondere brauchen, ist eine verkehrsträgerübergreifende Regelung. Im Koalitionsvertrag hatten Sie noch angekündigt – Zitat –:

Wenn man das mit der vorliegenden Verordnung vergleicht, dann kommt man zu dem Ergebnis: Die Hoffnung, die Sie mit Ihrem Vertrag geweckt haben, war leider viel Lärm um nichts.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum soll es weiterhin für Straße und Schiene unterschiedliche Berechnungsverfahren geben? Der lärmgeplagte Bürger nimmt diesen doch als Gesamtbeeinträchtigung seiner Lebensqualität wahr.

Was außerdem fehlt, ist eine Maximalpegelbegrenzung. Das Ohr berechnet eben keine Durchschnittswerte. Das Ohr leitet Spitzenwerte an seinen Menschen weiter, und der fühlt sich insbesondere davon gestört und wird davon nachts geweckt. Die Verordnung muss also dringend nachgebessert werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE])

Sie ist sonst das viele Papier, auf dem sie geschrieben ist, nicht wert. Nehmen Sie unsere Kritik und die Anregungen der Sachverständigen an, und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank. – Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Michael Donth, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3570668
Wahlperiode 18
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Verkehrslärmschutzverordnung
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