Michael DonthCDU/CSU - Verkehrslärmschutzverordnung
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lärm ist ein ernstzunehmendes Problem für die Bürgerinnen und Bürger und damit auch eine der größten Herausforderungen für die Politik. Für die CDU/CSU ist dieses Thema – eben weil so viele Menschen Tag und Nacht davon betroffen sind – eines der wichtigen Themen im Verkehrsausschuss. Daher begrüße ich es sehr, dass mit der Fortschreibung der 16. Verkehrslärmschutzverordnung nun endlich verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen umgesetzt werden können; denn dies ist nach der Erhöhung der Haushaltsmittel für den Lärmschutz, der Abschaffung des Schienenbonus und der Einführung der lärmabhängigen Trassenpreisgestaltung ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Bürger.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei des Abg. Sören Bartol [SPD])
Dabei muss uns bewusst sein: Lärm ist eine physikalische Größe, die wir mit einer sehr technischen Verordnung vermindern wollen. Lärm ist aber auch eine sehr emotionale Größe, und die können wir mit Formeln, Tabellen und Zahlen nur sehr bedingt beeinflussen.
1990, vor 24 Jahren, trat die aktuelle Verkehrslärmschutzverordnung in Kraft. Seither hat sich auf der Schiene Erhebliches verändert: Züge fahren schneller. Zugfolgen werden dichter, und Güterzüge sind heute insgesamt länger. Dies hat zu Veränderungen beim Lärm und zu gestiegenen Belastungen bei den Anwohnern geführt. Sicherlich ist auch die Sensibilität bei den Bundesbürgern in diesem Bereich gestiegen.
Am 4. Juni hatten wir die schon vielfach angesprochene und auch von uns mitbeschlossene öffentliche Anhörung dazu. Die Mehrzahl der Experten äußerte sich positiv über die Fortschreibung der Schall 03. Sie schafft eine höhere Rechtssicherheit, und zudem erlaubt die Verordnung eine differenzierte und genauere Betrachtung der Schienenlärmbelastung.
Ein weiterer Punkt ist, dass die vorliegende Verordnung die baulichen Möglichkeiten des Schallschutzes zugunsten der betroffenen Bürger erweitert; denn die neue Schall 03 erlaubt die Realisierung von innovativen Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Schienenstegdämpfer, Brückenentdröhnungen oder auch kleine Schallschutzwände. Diese neuen Techniken wurden im Rahmen des Konjunkturprogramms II erarbeitet und umfassend erprobt, konnten aber bislang aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht regelhaft eingesetzt werden.
In unserer Anhörung ist deutlich geworden, dass die lärmgeplagten Menschen und die Bürgerinitiativen diesen innovativen Lärmschutz vielfach gerne in Anspruch nehmen würden; denn die haben häufig gar kein Interesse an meterhohen Mauern, die ganze Dörfer teilen, die Nachbarn trennen und die Sicht versperren. Die alternativen niedrigen Lärmschutzwände kann das Eisenbahn-Bundesamt aber derzeit noch nicht in Planfeststellungsverfahren einbeziehen. Das ermöglicht erst diese überarbeitete Verordnung. Damit können wir dem Wunsch der Menschen entlang der Eisenbahnstrecken gerecht werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sicherlich sind die Verordnung und die Berechnungen komplex. Wer sich die Formeln einmal angesehen hat, wird mir das sicherlich bestätigen. Aber die Experten haben die Anwendung als durchaus praktikabel eingestuft. Manche hätten gern andere mathematische oder systematische Verfahren angewandt. Ich meine jedoch, die Verordnung stellt eine gute und rechtssichere neue Basis dar. Dennoch hat die Expertenanhörung auch gezeigt, dass die Schall 03 in Zukunft weiterentwickelt werden muss, und das wird sie auch.
Wir haben zusammen mit der SPD-Fraktion die vorgebrachte Kritik aufgenommen und in einem gemeinsamen Entschließungsantrag zusammengefasst; denn wir wollen mehr Transparenz bei den Berechnungen, damit Bürgerinnen und Bürger oder ihre Experten die Ergebnisse nachvollziehen können. Wir wollen auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, dass es zu keiner Absenkung der Standards kommt, und wir wollen bei der Fortentwicklung der Schall 03 prüfen, wie das sogenannte Spitzenpegelkriterium in die Berechnungen zukünftig eingefügt werden kann.
Auch diese Beispiele zeigen, dass wir als Koalition die Lärmbelastung der Bürger ernst nehmen und dass die jetzige Änderung nur ein Zwischenschritt und nicht das Endergebnis ist – ein wichtiger Zwischenschritt hin zur Entlastung der Menschen. Wir fordern deshalb weiter, dass die Bundesregierung die Anwendung der Schall 03 überprüft und uns spätestens im vierten Quartal 2016 umfassend darüber informiert.
Mit dieser Verordnung werden notwendige Schritte unternommen, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger entlang der Schienenwege zu verbessern. Wir alle wissen: Die Akzeptanz der Bevölkerung für Infrastrukturprojekte hängt maßgeblich davon ab, dass die Lärmbelastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger reduziert wird. Diesen Aufträgen kommen wir mit der vorliegenden Änderung nach. Deshalb stimmen wir der Verordnung zu.
Herzlichen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3570669 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Verkehrslärmschutzverordnung |