02.07.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 45 / Zusatzpunkt 2

Florian HahnCDU/CSU - Aktuelle Stunde zur Beschaffung von Drohnen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja am Montag die Anhörung. Im Vorfeld wurde öfters die Frage gestellt, ob denn diese Anhörung überhaupt zweckmäßig ist, weil doch sowieso die meisten Abgeordneten schon eine feste Meinung haben, was die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen angeht.

(Andrej Hunko [DIE LINKE]: Nein, aber das Verteidigungsministerium!)

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass es in der Tat auch bei mir so ist, dass ich schon vorher eine feste Meinung hatte

(Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das überrascht mich jetzt aber sehr!)

und dass diese Anhörung daran auch nichts geändert hat. Aber ich glaube, dass diese Anhörung trotzdem sehr wichtig war, nicht nur, weil sie interessant war, sondern auch, weil sie die Erkenntnisse vertieft und weil sie vor allem – das ist der eigentliche Wert – zu einer Entdämonisierung dieses Themas und zur Versachlichung beigetragen hat; das kann man in der Berichterstattung der Medien gut nachlesen. Deswegen war diese Anhörung sehr wichtig.

Sie hat auch Klarheit und Schärfe gebracht, wenn es darum geht, welche Begriffe wir eigentlich benutzen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Wir reden oft von „unbemannten Systemen“. Dieser Begriff ist falsch. Warum ist dieser Begriff falsch? Weil er suggeriert, dass der Mensch aus diesem System herausgenommen wird. Genau das ist bei einer Drohne, so wie wir über sie gesprochen haben, eben nicht der Fall. Der Mensch ist weiter im System drin. Es ist deswegen auch nicht in Ordnung, wenn man über Vollautomatisierung oder autonome Systeme spricht, so zu tun, als handele es sich um Computerspiele oder als stünde ein Roboterkrieg kurz bevor. Das ist der Teufel, der an die Wand gemalt wird. Das ist unverantwortlich. Das sollten wir unterlassen.

Diese Anhörung hat außerdem eines deutlich gemacht: Neubewertungen nach ethisch-moralischen Standards sind in diesem Fall nicht nötig. Es gibt keinen substanziellen Unterschied zwischen den altbekannten Lenkwaffen, die beispielsweise von Schiffen oder Hubschraubern aus eingesetzt werden, und Drohnen, so wie wir über sie gesprochen haben. Denn in beiden Fällen entscheidet ein Mensch bzw. entscheiden Menschen über einen Einsatz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschaffung von Drohnen ist auch eine Frage der Verantwortung nach innen und nach außen: nach außen, weil es auch darum geht, unseren Bündnispartnern Schutz und Unterstützung zu gewähren – gerade hier sind wir als große Wirtschaftsnation in einer besonderen Verantwortung –, und nach innen, weil wir eine Fürsorgepflicht für unsere Soldaten haben. Das heißt, wir sind dafür verantwortlich und verpflichtet, unseren Soldatinnen und Soldaten die beste Ausrüstung, die möglich ist, zu geben. Wir sind auch verpflichtet, das Risiko für unsere Soldatinnen und Soldaten so gering wie irgend möglich zu halten, wenn wir sie in einen Einsatz schicken.

(Christine Buchholz [DIE LINKE]: Dann bringen Sie die Bundeswehr nicht in einen asymmetrischen Krieg hinein!)

Ein wichtiger Aspekt von verantwortlicher, verantwortungsbewusster Sicherheitspolitik ist Unabhängigkeit. Deshalb ist es richtig, nicht nur über die Beschaffung eines solchen Systems zu diskutieren, sondern auch zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, diese Entwicklungen selbst durchzuführen, um die Technologie zu verstehen und beherrschen zu können. Verantwortliche Politik heißt auch, die Beschaffung nicht nur nach aktueller Lage zu planen, sondern auch an das Unwahrscheinliche zu denken, meine Damen und Herren, weil wir sonst immer zu spät dran sind.

Afghanistan ist ein gutes Beispiel dafür. Niemand hat vor dem 11. September 2001 an einen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gedacht oder sich dieses Szenario vorstellen können. Deswegen war die Bundeswehr nicht gut ausgerüstet, als sie in diesen Einsatz gegangen ist. Es hat – wir mussten das leidvoll erfahren – viele Jahre gebraucht, bis wir ausreichend nachgerüstet haben. Übrigens, die Zurverfügungstellung von Kampfhubschraubern und die Zurverfügungstellung der Panzerhaubitzen haben mehr Sicherheit gebracht und natürlich auch die Wirkungsmöglichkeiten erhöht. Aber das hat nicht dazu geführt, dass unsere Soldatinnen und Soldaten unverantwortlich oder gar enthemmter gehandelt hätten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht ein Waffensystem begeht den Bruch von Völkerrecht, sondern diejenigen, die das System rechtswidrig einsetzen. In Anbetracht des Parlamentsvorbehalts und mit Blick auf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich überhaupt keine Sorge, dass wir Gefahr laufen, solche Systeme völkerrechtswidrig einzusetzen, mit Blick auf unsere Bundeswehr erst recht nicht. Unsere Soldatinnen und Soldaten handeln seit Jahren und Jahrzehnten verantwortungsbewusst und nicht leichtfertig oder gar enthemmt. Darauf können die Soldatinnen und Soldaten stolz sein, und wir können auf unsere Soldatinnen und Soldaten stolz sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Abschließend möchte ich sagen: Es ist richtig, in die Entwicklung von ferngelenkten, bewaffnungsfähigen Drohnen zu gehen. Bewaffnungsfähig heißt: Die Drohne kann, aber muss nicht bewaffnet sein. Drohnen können unsere Soldatinnen und Soldaten schützen. Die Entwicklung derartiger Drohnen macht Europa, macht Deutschland von anderen unabhängig.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als letzter Rednerin in dieser Aktuellen Stunde erteile ich das Wort der Abgeordneten Gisela Manderla, CDU/ CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3591220
Wahlperiode 18
Sitzung 45
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde zur Beschaffung von Drohnen
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