02.07.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 45 / Tagesordnungspunkt 3

Uli GrötschSPD - Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind startklar. Nachdem der Einsetzungsantrag der Opposition für den 2. Untersuchungsausschuss im Geschäftsordnungsausschuss ausführlich beraten wurde, liegt uns der Untersuchungsauftrag nun in etwas veränderter und verfassungsgemäß einwandfreier Form vor. Mein Dank gilt ausdrücklich auch den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition für ihre konstruktive Mitarbeit, um die notwendigen Änderungen des Antrags vorzunehmen. Dadurch konnten unsere Bedenken, jedenfalls was die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Untersuchungsauftrags betrifft, ausgeräumt werden. Ich meine, das ist ein guter und konstruktiver Auftakt für die Zusammenarbeit im Untersuchungsausschuss.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Wir stellen uns daher – das haben wir immer betont – dem Wunsch der Opposition nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Operation Selm des Bundeskriminalamts nicht in den Weg und werden uns natürlich auch aktiv und konstruktiv an der Arbeit des Ausschusses beteiligen. Das hat für mich auch mit Respekt vor den Anliegen der Opposition zu tun. Erlauben Sie mir, trotzdem ein letztes Mal zu sagen, dass wir es für effektiver gehalten hätten, die offenen Fragen in weiteren Befragungen des Innenausschusses zu klären. Aber sei’s drum! Ich meine, dass wir das Instrument des Untersuchungsausschusses jetzt auch bestmöglich nutzen sollten.

Der Ausschuss wird sich in seiner Arbeit nur mit solchen Fragen befassen, die ein parlamentarisches Gremium auch untersuchen kann und untersuchen darf. Wir werden uns mit dem Gang der Operation Selm im Bundeskriminalamt beschäftigen und noch einmal die Gründe für die lange Dauer der Bearbeitung beleuchten. Wir werden uns mit dem Zusammenwirken mit den Ländern, insbesondere mit dem Land Niedersachsen und mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main, befassen. Es ist sicherlich eine Frage der Wahrnehmung, aber ich meine, dass die Auskünfte, die uns der Präsident sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamts im Innenausschuss gegeben haben, für uns, die SPD, klar waren. Mich persönlich lassen diese Auskünfte vermuten, dass wir keine großartig neuen Erkenntnisse über die Art und Weise der Bearbeitung im Bundeskriminalamt gewinnen werden.

Ich sage auch ganz ausdrücklich, dass ich meine, dass im Untersuchungsausschuss Fingerspitzengefühl gefordert sein wird. Das Bundeskriminalamt ist ganz ohne Zweifel eine absolute Säule in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Die Männer und Frauen beim BKA leisten jeden Tag großartige Arbeit und haben enormen Anteil daran, dass unser Land sicher ist und auch sicher bleibt.

Ich meine, dass es am Ende unserer Untersuchung auch ein deutliches Ergebnis geben muss. Möglicherweise wird man in diesem Zusammenhang auch über eine Verbesserung der personellen Ausstattung des BKA nachdenken müssen. Wir reden in diesem Zusammenhang über Deliktbereiche in einem Ausmaß und in einem fachlichen Umfang, der vor ein paar Jahren noch völlig undenkbar war.

Wir werden uns natürlich auch noch einmal mit der Frage der Informationsweitergabe zum Fall des ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy befassen. Dabei schauen wir nicht nur auf die Weitergabe der Informationen durch den damaligen Innenminister, sondern auch auf mögliche Probleme im Bereich des Landes Niedersachsen, die eventuell dazu beigetragen haben.

Im Fall des ehemaligen BKA-Beamten X werden wir überprüfen, wer im BKA wann darüber informiert war, dass sich der Name eines BKA-Beamten in den Daten der Operation Selm befand, ob und wann er selbst davon erfuhr und ob es unzulässige Einflussnahmen auf das dienst-, disziplinar- oder strafrechtliche Verfahren gab, mehr aber auch nicht.

Ich möchte – das habe ich in meiner ersten Rede zu diesem Thema schon gesagt – noch einmal unterstreichen, dass ein Untersuchungsausschuss kein Oberkontrolleur über einzelne disziplinar- oder strafrechtliche Entscheidungen ist. Es ist nicht unsere Aufgabe als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, private Verfehlungen eines einzelnen Beamten öffentlich zu beleuchten und zu bewerten.

Das bringt mich zu einem letzten Punkt, den ich uns allen für die Arbeit im Untersuchungsausschuss mitgeben will. Das Thema Kinder- und Jugendpornografie berührt viele von uns ganz besonders, egal ob wir Eltern sind oder nicht. Hier sind auch noch Gesetzeslücken zu beklagen. Herr Kollege Harbarth, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich nicht viel getan wurde. Deshalb freut es mich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas noch vor der Osterpause, sozusagen sofort, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Vorschriften über Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch vorgelegt hat, und dafür danke ich ihm.

Vertrauen in die staatlichen Institutionen, Vertrauen in die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder und Vertrauen in den Rechtsstaat in seiner Gesamtheit – das sind für uns alle absolute Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Durch die Klarstellungen im Untersuchungsauftrag sind die von uns bemängelten Zulässigkeitsprobleme behoben worden. Da aus unserer Sicht ein Untersuchungsausschuss nach wie vor nicht das richtige Mittel zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts ist, wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung ebenfalls der Stimme enthalten.

Aber – das sage ich zum Schluss noch einmal –: Selbstverständlich werden wir aktiv an der Arbeit im Untersuchungsausschuss, der sich im Anschluss gleich konstituieren wird, mitwirken. Vor der Sommerpause wollen wir auch noch eine Beratungssitzung abhalten, in der wir erste Beweisbeschlüsse fassen werden, um unsere Arbeit zügig aufnehmen zu können. Um unsere aktive Rolle von Anfang an zu unterstreichen, haben wir als Koalitionsfraktionen bereits zwölf Vorschläge zur Beiziehung von Akten an die Opposition übermittelt. Auch ich freue mich auf eine konstruktive und sachliche Zusammenarbeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich dem Abgeordneten Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3591269
Wahlperiode 18
Sitzung 45
Tagesordnungspunkt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
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