Michael SchlechtDIE LINKE - Einführung eines Mindestlohnes
Herr Schiewerling, ich möchte Sie gerne zu einem Punkt befragen, und zwar zu der Ausnahme für die Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Es ist seit mehreren Wochen bekannt, dass der Verlegerverband versucht hat, Ausnahmeregelungen im Gesetz durchzusetzen. Ich muss, ehrlich gestanden, sagen, dass ich dieses Begehren von Anfang an so abstrus fand, dass ich mir gar nicht so richtig vorstellen konnte, dass die Regierungskoalition auf diesen Wunsch überhaupt eingehen würde.
Es ist vollkommen abstrus, dass die 300 000 Zeitungszusteller – das ist eine relativ große Anzahl von Menschen –, die unter ziemlich harten Bedingungen arbeiten müssen – sie müssen sehr früh aufstehen, und zwar im Sommer wie auch im Winter, und schwer tragen, um nur einige der erheblichen Belastungen zu nennen –, weiterhin nur einen Hungerlohn bekommen sollen. Im nächsten Jahr gilt für sie ein Mindestlohn von 6,38 Euro.
Es ist vollkommen unklar, weshalb Sie auf die Forderung des Verlegerverbands eingegangen sind; denn viele Unternehmen in diesem Bereich stehen finanziell sehr gut da. Hinter diesen Unternehmen stehen häufig Eigentümerfamilien, im Regelfall sind das Millionäre. Es war mir vollkommen unverständlich, weshalb auf derartige Wünsche und Forderungen eingegangen wird, weshalb man von Ihrer Seite weiterhin Hungerlöhne zulässt, damit die Millionäre unter den Verlegern weiterhin ungestört auf ihrem Geld sitzen können.
Vor diesem Hintergrund meine Frage: Wie genau ist denn der Lobbyprozess gelaufen? Wer hat denn dabei am meisten Einfluss gehabt?
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das Neue Deutschland! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mensch, Leute!)
Wer von den beiden Koalitionspartnern hat am ehesten die Verlegerposition übernommen und sich für die Beibehaltung der Hungerlöhne starkgemacht?
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das Neue Deutschland!)
War das die Union? War das die SPD? Waren es beide gleichermaßen? Mich interessiert, wie diese Kampagne des Verlegerverbandes im Hintergrund gelaufen ist.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt langt es doch mal! Wie lange darf der denn reden? – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Gefühlt sind das schon sechs Minuten!)
Die letzte Frage dazu: Schwingt bei der Tatsache, dass Sie auf dieses Begehren eingegangen sind, am Ende die Sorge mit, dass Sie dann, wenn Sie die Verleger nicht so behandeln, wie sie behandelt werden wollen, durch die publizistische Macht dieser Verleger Nachteile erfahren könnten?
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von Abgeordneten der SPD)
Herr Schiewerling kann, wenn er möchte, auf die Kurzintervention, die drei Minuten nicht überschreitet, Herr Kauder, antworten.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3594390 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 46 |
Tagesordnungspunkt | Einführung eines Mindestlohnes |