Nina WarkenCDU/CSU - Einstufung sicherer Herkunftsstaaten
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Migrationsströme in die Europäische Union haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Zum einen ist dafür die gestiegene Anzahl an Flüchtlingen verantwortlich, die aus Krisenländern wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak fliehen, wo sie jeden Tag fürchten müssen, gefoltert, vergewaltigt oder getötet zu werden.
Zum anderen gibt es aber auch immer mehr Menschen, die in ihren Heimatländern wirtschaftlich keine Zukunft mehr für sich sehen und deshalb unbedingt in die EU wollen, wo sie sich gut bezahlte Arbeit und soziale Sicherheit erhoffen. Viele dieser Menschen stellen einen Asylantrag in einem EU-Mitgliedstaat, allen voran in Deutschland.
Genau darin liegt das Problem im Hinblick auf die Balkanstaaten. Wir erleben bei den Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern seit der Visaliberalisierung einen massiven Anstieg, obwohl dort keine systematische Verfolgung oder andere Gefahren für Leib und Leben drohen, die asylrechtlich relevant wären.
Erst vergangene Woche wurde in einer Expertenanhörung vom Präsidenten des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bestätigt, dass 49 Prozent der Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina von sich aus angeben, dass sie nach Deutschland gekommen sind, weil sie hier arbeiten wollen oder der Schulbesuch und die medizinische Versorgung in Deutschland besser seien als bei ihnen zu Hause.
(Zuruf von der LINKEN: Stimmt ja auch!)
Damit handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Asylbewerber, sondern um Zuwanderer, für die unser Asylsystem eindeutig nicht zuständig ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nach den Erfahrungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist den meisten Antragstellern auch bewusst, dass sie keinen Anspruch auf Asyl haben. Sie kommen dennoch, weil sie wissen, dass sie allein dadurch, dass sie einen Asylantrag stellen, bei uns staatliche Leistungen erhalten, die vielfach höher sind als das Einkommen, das sie in ihren Heimatländern haben. Das ist nicht gerecht, und diesen Missbrauch unseres Asylsystems müssen wir dringend beenden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Anders als von der Opposition behauptet, hat die Expertenanhörung ergeben, dass nur in ganz wenigen Einzelfällen die Schwelle zur sogenannten kumulativen Verfolgung erreicht wird. Dabei wurde von den Sachverständigen unmissverständlich klargestellt, dass für eine asylrechtliche Anerkennung Einschränkungen von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechten allein nicht ausreichen. Das bestätigt auch die Spruchpraxis der Gerichte.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass es in Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien noch verschiedene Defizite gibt. Ebenso ist unbestritten, dass die Lage der Roma in diesen Ländern nach wie vor verbessert werden muss. Das möchte ich an dieser Stelle klar betonen. Andererseits muss man auch sagen: Das Asylrecht ist nicht der Ort, um die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Herkunftsstaaten zu lösen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dafür gibt es andere Instrumente, und Deutschland hat diesbezüglich schon sehr viel getan und setzt dies auch fort, sei es im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit oder mit den zahlreichen Stiftungen und Organisationen, die vor Ort tätig sind. Die Lage der Roma anzuerkennen, meine Damen und Herren, bedeutet daher nicht, den Gesetzentwurf ablehnen zu müssen.
Entscheidend für die gesetzliche Vermutung, dass die drei Balkanländer als sicher eingestuft werden können, ist letztlich, dass die Sicherheitslage in allen drei Ländern stabil ist und weder Verfolgung noch systematische Menschenrechtsverletzungen drohen. Darauf kommt es beim vorliegenden Gesetzentwurf an, und das ist laut den Sachverständigen für alle drei Länder auch eindeutig gegeben. Dass die Opposition das nicht hören will, ist mir klar. Die Sachverständigen haben aber bestätigt, dass keine EU-rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf bestehen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir in Deutschland ein faires Asylsystem haben möchten, müssen wir klar zwischen Zuwanderung und Asyl trennen und dafür sorgen, dass die Kapazitäten unseres Asylsystems den tatsächlich Schutzbedürftigen vorbehalten bleiben. Das sind wir nicht nur den Flüchtlingen aus Syrien und anderen Ländern mit Menschen in Not, die unsere Hilfe dringend brauchen, sondern auch unseren Kommunen schuldig. Denn es sind unsere Kommunen, die letztlich die Unterbringung und Versorgung schultern müssen.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ist das!)
Wenn uns die Kommunen sagen – damit meine ich auch die grün regierten Landkreise, Städte und Gemeinden –, dass sie bei der Unterbringung der Asylbewerber mit dem Rücken zur Wand stehen, dürfen wir dies nicht einfach ignorieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb brauchen wir ein klares Signal durch die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten, dass ein Asylantrag in Deutschland kein Mittel zur Zuwanderung ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Damit entlasten wir unsere Kommunen und sorgen dafür, dass die Kapazitäten in unserem Asylsystem den wirklich Schutzbedürftigen zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dieses Signal für ein gerechtes und effizientes Asylsystem setzen! Das ist es, was die Menschen in Deutschland, aber auch in den Krisenländern von uns erwarten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Einen schönen Nachmittag von meiner Seite aus. Nächster Redner in der Debatte ist Uli Grötsch für die SPD.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3595345 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 46 |
Tagesordnungspunkt | Einstufung sicherer Herkunftsstaaten |