03.07.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 46 / Zusatzpunkt 7

Volker BeckDIE GRÜNEN - Staatsangehörigkeitsgesetz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über das Optionspflichtverlängerungs- und -abschmelzungsgesetz. Es beinhaltet eben nicht die Abschaffung der Optionspflicht,

(Rüdiger Veit [SPD]: Fast! – Sevim Dagdelen [DIE LINKE]: Richtig! Genau!)

obwohl Ihr Parteivorsitzender Ihnen im November letzten Jahres sogar versprochen hat, er unterschreibe nur einen Koalitionsvertrag, der die doppelte Staatsangehörigkeit beinhalte.

(Beifall der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE] – Rüdiger Veit [SPD]: Das wissen wir! Das habe ich gerade gesagt!)

Das Dramatische daran, Rüdiger Veit, sind nicht diese 400 Leute, die übrig bleiben und sich dann optionspflichtig zwischen einem deutschem Pass und dem Pass des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden müssen. Das Dramatische ist: Wir sagen jungen Deutschen, dass sie nur Deutsche auf Probe sind. Das sagen wir all diesen 40 000 jungen Menschen. Das ist verfehlt. Es gibt keine Deutschen unterschiedlichen Rechts.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich will Ihnen einmal plastisch machen, wie absurd das im Ergebnis ist: José ist in Bolivien geboren. Sein Vater, der Deutscher ist, verlässt die Mutter noch während der Schwangerschaft, erkennt aber die Vaterschaft an. José hat seinen deutschen Vater nie kennengelernt. Er war nie in Deutschland. Er spricht kein Wort Deutsch. Er ist Deutscher und nicht optionspflichtig.

Veli ist in Köln-Ehrenfeld geboren. Seine Eltern sind 30 Jahre zuvor nach Deutschland eingewandert, aber noch nicht eingebürgert. Nach seinem sechsten Lebensjahr geht seine Familie – der Vater Ingenieur, die Mutter Deutschlehrerin – nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Er unterliegt nach Ihrem Gesetz nicht nur der Optionspflicht, sondern er wird wahrscheinlich auch seinen deutschen Pass verlieren, obwohl er – das ist das Absurdeste an Ihrem ganzen Vorhaben – das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, die ihm als deutschem Staatsbürger zusteht, wahrnimmt und sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhält. Das ist ethnische Diskriminierung!

Wir wollten Ihnen im Innenausschuss die Chance geben, wenigstens diesen Unsinn zu bereinigen und zu sagen, dass Aufenthalte in der Europäischen Union den Aufenthalten in Deutschland gleichstehen, dass Schulabschlüsse aus der Europäischen Union den deutschen Schulabschlüssen gleichstehen und dass wenigstens ein Abschluss an einer deutschen Auslandsschule so behandelt wird wie ein inländischer Abschluss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Sie waren dazu nicht bereit.

Und warum?

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kuhhandel!)

Es liegt ja nicht am schlechten Willen der Sozialdemokratie; das weiß ich. Es liegt daran, dass die CDU/CSU an der schwarzen Pädagogik im Staatsbürgerschaftsrecht festhalten will;

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

sie setzt damit ihre Integrationspolitik fort. Sie tun so, als ob sich diese jungen Deutschen noch bewähren müssten, um anständige Deutsche zu sein. Nein, es gibt nach unserer Verfassung keine Deutschen unterschiedlichen Rechts,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD])

und nach den europäischen Verträgen hat jeder Deutsche das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen. Das sprechen Sie den Menschen, die ausländische Eltern haben, hiermit ab. Das ist schändlich und verkehrt. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf integrationspolitisch verfehlt und europarechtswidrig; deshalb werden wir ihn heute ablehnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir sind für die Abschaffung der Optionspflicht ohne Wenn und Aber. Ihre damalige Einführung war ein hoher Preis, um das Geburtsortsprinzip überhaupt ins deutsche Recht übernehmen zu können.

(Rüdiger Veit [SPD]: Das habe ich doch gesagt!)

– Wir waren uns einig, dass es der größte Unfug ist, was wir da im Staatsangehörigkeitsrecht anrichten, und haben immer gehofft, die Optionspflicht zu überwinden.

(Rüdiger Veit [SPD]: Den Rest beseitigen wir, wenn wir wieder eine rot-grüne Mehrheit haben!)

Ich will Sie an jene Länder erinnern, die eine ganz andere Rechtskultur haben. Daran hat der Bundespräsident am 22. Mai in seiner großen Rede zur Einbürgerungsfeier im Schloss Bellevue erinnert. Er hat nämlich gesagt, die Deutschen würden sich gar nicht mehr daran stören, dass man durch Geburt Deutscher wird, auch wenn man ausländische Eltern hat. – Leider ist es noch nicht so weit. Es ist nicht nur die Optionspflicht, die noch besteht; die Eltern müssen hier zudem acht Jahre lang eine Aufenthaltserlaubnis gehabt haben, bevor ihre Kinder überhaupt als Deutsche in diesem Land zur Welt kommen können, unabhängig davon, wie lange sie sich hinterher tatsächlich in diesem Land aufhalten.

Da rate ich Ihnen einen Blick in die amerikanische Verfassung. Im 14. Amendment steht:

Im kanadischen Recht heißt es:

So einfach kann man es machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das bleibt eine Aufgabe für die Zukunft: Wenn Kinder von hier legal lebenden Eltern in Deutschland geboren sind, dann gehört ihnen ohne Wenn und Aber der deutsche Pass; das müssen wir nach diesem Tag noch durchsetzen. Ich kündige Ihnen an: Da werden wir im Parlament erneut initiativ werden, auch beim Thema „Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung“.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Schon heute hat jeder Zweite, der eingebürgert wird, das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft. Warum machen wir bei der Hälfte ein solches Buhei, wenn wir die doppelte Staatsbürgerschaft bei den anderen selbstverständlich hinnehmen? Hören Sie auf, die Staatsbürgerschaft dazu zu nutzen, um die Menschen, die zu uns gekommen sind, zu knuten. Sagen Sie Ja zur Willkommenskultur.

Herr Beck.

Da können Sie auf der rechten Seite des Hauses noch eine Menge lernen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Danke, Herr Kollege Beck. – Nächster Redner ist Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3595399
Wahlperiode 18
Sitzung 46
Tagesordnungspunkt Staatsangehörigkeitsgesetz
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