03.07.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 46 / Tagesordnungspunkt 30

Matthäus StreblCDU/CSU - Renten in Ostdeutschland

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Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten den Antrag der Linken zur Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau. Sie haben in Ihrem Antrag ganz einfach verdrängt, dass wir die geforderte Angleichung schon vor vielen Jahren in Angriff genommen haben. Eine solche Forderung mag zwar populär sein, eher sogar populistisch, ist aber derzeit nicht zu realisieren.

Die jeweiligen Oppositionsparteien, wie jetzt die Linken, bringen mit schöner Regelmäßigkeit Anträge zur Rentenangleichung ein. Dies tun sie, obwohl sie wissen, dass eine solche absolute Angleichung aus einer Vielzahl von Gründen derzeit überhaupt nicht machbar ist. Selbst die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion räumen in ihrem jüngsten Antrag ein, dass sich die Differenz zwischen den Rentenwerten von 2012 auf 2013 um 2,7 Prozentpunkte verringert hat. Erst vor wenigen Tagen, zum 1. Juli, ist die Differenz um weitere 0,7 Prozentpunkte verringert worden. Heute hat sich das Rentenniveau schon auf über 92 Prozent angeglichen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht das Rentenniveau! Das ist der Rentenwert!)

Das wurde heute schon gesagt; aber das kann man der Fraktion Die Linke wahrscheinlich nicht oft genug sagen. 1990 war der Wert bei 60 Prozent.

In diesem Bereich sind die Rentner in den neuen Ländern übrigens schon heute deutlich weiter als die Beschäftigten im Osten, die derzeit nur 80 Prozent des Westbruttolohnniveaus erreichen. Das zeigt doch, dass es bereits heute eine deutliche Annährung gegeben hat und dass es mit der Angleichung vorangeht. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch, dass ebenfalls zum 1. Juli 2014 die Renten in den neuen Ländern um 2,53 Prozent gestiegen sind, in den alten Bundesländern nur um 1,67 Prozent.

Herr Kollege Strebl, ich darf Sie kurz unterbrechen, um die Kolleginnen und Kollegen hier um Aufmerksamkeit zu bitten. Wir wissen, dass es viel besser ist, Gespräche außerhalb dieses Plenarsaals zu führen. Ich bitte darum, dem Kollege Strebl die entsprechende Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Präsident. – Richtig ist auch, meine sehr verehrten Damen und Herren: Viele Menschen in den neuen Bundesländern haben durch längere Versicherungsbiografien höhere Rentenansprüche erworben; das ist hier schon dargestellt worden. Das betrifft vor allem die Frauen im Osten, die viel stärker erwerbstätig waren als die im Westen. Das gehört zur Geschichte und zur Wahrheit dazu.

Zur Frage, ob die sofortige Angleichung der Renten, wie im Antrag der Linken gefordert, wirklich ein Gewinn für die Ostrentner wäre, möchte ich einen ausgewiesenen Experten zu Wort kommen lassen, nämlich den Chef der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Wolfgang Kohl. Ich zitiere:

Ich zitiere weiter:

– dieses Beispiel hat auch der Kollege Kurth genannt –

Bekanntermaßen werden Ostlöhne und -gehälter für die Rente so lange aufgewertet, wie die Differenz bei den Durchschnittseinkommen noch besteht. Derzeit wird um 18,73 Prozent aufgewertet. Das Problem dabei ist: Die Aufwertung gilt generell und führt dazu, dass bei gleichem Einkommen Ostbeschäftigte besser dastehen als ihre Westkollegen.

Kollege Claus, hören Sie zu: 2 000 Euro Monatslohn werden beispielsweise im Osten so bewertet, als wären es 2 374,60 Euro. Um es mit anderen Worten zu sagen: Trotz des niedrigeren Rentenwertes Ost erhalten dadurch die Beschäftigten im Osten einen höheren Rentenanspruch als die Westkollegen mit gleichem Gehalt.

Es ist bezeichnend, dass die Linken verlangen, den Rentenwert Ost umgehend an den Rentenwert West anzugleichen, die Lohnaufwertung aber beizubehalten. Damit würden bestehende Verwerfungen noch einmal verstärkt und neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

In der Koalitionsvereinbarung heißt es – das möchte ich hier noch einmal erwähnen –, dass zum Auslaufen des Solidarpakts, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter vorangeschritten ist, in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte erfolgen soll. Ich möchte keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, dass die CDU/CSU die Angleichung der Lebensbedingungen in Ost- und Westdeutschland weiter voranbringen wird, und hierzu gehört auch die Angleichung des Rentenniveaus. Die Renten bis 2020 anzugleichen, ist politisch vernünftig und liegt in einem zeitlich und vor allen Dingen auch finanziell vertretbaren Rahmen. An dieser Aussage und an dieser Beschlussfassung wollen wir festhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dem vorliegenden Antrag können wir daher nicht zustimmen; wir lehnen ihn ab.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3595787
Wahlperiode 18
Sitzung 46
Tagesordnungspunkt Renten in Ostdeutschland
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