Frank TempelDIE LINKE - Fortentwicklung des Meldewesens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir debattieren heute noch einmal gesetzliche Änderungen zur Fortentwicklung des Meldewesens. Das habe ich mir auch aufgeschrieben.
Das heißt, auf der einen Seite geht es um notwendige Datenerhebungen vom Bürger für den Staat, um grundsätzlich eine Vielzahl von staatlichen Verwaltungsvorgängen zu ermöglichen. Auf der anderen Seite geht es in einem solchen Gesetz auch um den Datenschutz, also Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung. Bei diesem Teil geht es um das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz der Persönlichkeitsrechte bei der Datenverarbeitung und auch den Schutz der Privatsphäre.
Selbstverständlich sind das alles Kriterien, bei denen sehr unterschiedliche Abwägungen und Bewertungen zum Tragen kommen. In der jetzigen Regierung haben sich zwei Fraktionen gefunden, die oftmals gar nicht genug Daten erheben können, wenn sie nur irgendwie verwendbar sind. Die Fraktionen, die eindeutig einen größeren Schwerpunkt auf die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Datenerhebung Wert legen, also die Datensparsamkeit vertreten, finden sich in der Opposition zusammen.
Auch bei den aktuellen Melderechtsänderungen geht es neben den notwendigen Anpassungen, die sich auf andere Rechtsänderungen beziehen, erneut um Fragen wie: Sammelwut oder Sammelsparsamkeit? Datenschutz oder eher großzügige Weitergabe im Vertrauen auf die korrekte Verwendung der Daten?
Auch bei einer zugegeben sehr sachlichen Debatte im Ausschuss, im Parlament, in Berichterstattergesprächen und Sachverständigenanhörungen ist mit dem vorliegenden Entwurf mit nicht akzeptablen Lösungsansätzen aus Sicht der Linken kein Fortschritt erzielt worden. Ich möchte auf einige Beispiele eingehen.
Sie haben es schon angesprochen: Die Weitergabe von Personenstandsdaten an Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber ist aus unserer Sicht nach wie vor ein Risiko für die betroffenen Beschäftigten.
(Beifall bei der LINKEN)
Eine Lebenspartnerschaft oder auch eine zweite Eheschließung nach einer Scheidung können zum Beispiel in der katholischen Scheidung zur Kirche führen.
(Heiterkeit)
– Okay: in der katholischen Kirche zur Scheidung führen. Das sei mir um diese Zeit verziehen.
(Beifall)
Der Änderungsantrag der Regierungskoalition stellt zumindest die Absicht klar, diese Datenermittlung nicht arbeitsrechtlich zu verwenden. Wir respektieren auch, dass es nach dieser gründlichen Debatte zu diesem Änderungsantrag kommt, aber er ist aus unserer Sicht nicht ausreichend und nicht bestimmt genug.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Denn machen wir uns nichts vor: Wenn diese Erkenntnis zum Beispiel über die erneute Eheschließung eines Kirchenbeschäftigten erst einmal bei seinem Arbeitgeber angekommen ist, dann lässt sich auch sehr schnell eine Ersatzbegründung finden, und dann kommt es eben doch zur Kündigung. Das kann nicht im Sinne eines Meldegesetzes sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Merkwürdig ist auch ein weiterer Teil – wir bleiben immer schön beim Meldegesetz, wie Sie es gefordert haben –: Gegen die allgemeine Übermittlung der Daten an Religionsgemeinschaften können bestimmte Familienmitglieder Widerspruch einlegen. Nach dem Gesetzentwurf können auch diese Widersprüche an die Religionsgemeinschaften übermittelt werden. Machen wir uns nichts vor: Das hebelt den Schutzzweck des Widerspruchs völlig aus.
(Beifall bei der LINKEN)
Noch ein Beispiel zum Thema Religionsgemeinschaften: Wozu sollen die frühere Anschrift eines Mitglieds der Religionsgemeinschaft sowie die aktuellen und früheren Adressdaten von Familienangehörigen übermittelt werden? Mit der Erfüllung einer Aufgabe einer Religionsgemeinschaft hat das gar nichts zu tun. Auch mit Datensparsamkeit hat das nichts mehr zu tun.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Letztendlich wurde die Chance einer Änderung des Meldegesetzes nicht genutzt, um die von Datenschützern mehrfach geforderte Änderung vorzunehmen. Das hätten wir bei dieser Gelegenheit machen können. Die Grünen versuchen, das mit Änderungsanträgen zu erreichen, was wir natürlich mit unserer Zustimmung unterstützen werden. Ich spreche von der Hotelmeldepflicht und auch der Pflicht des Wohnungsgebers zur Mitwirkung bei An- und Abmeldung, weil Aufwand und Nutzen nicht im Verhältnis stehen. Das hätte man schon längst kürzen können.
Es ist auch bei der Regelung geblieben, dass Unternehmen, die bei den Meldeämtern personengebundene Daten erwerben, die Einwilligung des jeweiligen Bürgers zur Weitergabe vorlegen. Sicherer wäre gewesen, die Meldebehörden holen sich diese Einwilligung selber. Dann hätten sie die Gewährleistung, dass diese echt ist, bevor sie die Daten an Unternehmen weitergeben.
(Beifall bei der LINKEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit solchen Schwachstellen im Datenschutz gespickt, ist es leider ein Gesetz geworden, dem die Linke auch nach der sachlichsten Debatte nicht zustimmen kann.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Einen schönen Abend von mir, auch einen schönen Abend unseren späten Gästen hier im Parlament. Die nächste Rednerin ist Gabriele Fograscher für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3595882 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 46 |
Tagesordnungspunkt | Fortentwicklung des Meldewesens |