Gabriele FograscherSPD - Fortentwicklung des Meldewesens
Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt zum einen technische Einzelfragen, die zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens notwendig sind, zum anderen wird die steuerliche Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat, jetzt im Melderecht vollzogen.
Diese Änderungen müssen wir jetzt vornehmen; denn die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im November 2015 brauchen wir für die technisch-organisatorischen Umsetzungsmaßnahmen. Außerdem wollen wir mit dem Gesetz auch noch den Bundesrat zu seiner Sitzung am 11. Juli erreichen.
Die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat uns vor ein Problem gestellt, das auch der Bundesrat thematisiert hat. Die Meldebehörden übermitteln bisher die Daten über Begründung oder Auflösung einer Ehe an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Aufgrund der steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen die Daten über Begründung oder Auflösung einer solchen nun auch an Religionsgemeinschaften übermittelt werden.
Die Religionsgemeinschaften benötigen diese Daten zum Beispiel für die Erhebung der Kirchensteuer oder für pastorale oder soziale Seelsorge. Das kann zu Problemen führen. Prälat Dr. Jüsten erklärte in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf – ich zitiere –:
Das bedeutet, dass sich Beschäftigte der katholischen Kirche auch in ihrer privaten Lebensführung an die moralischen Vorgaben der Kirche halten müssen. Eingetragene Lebenspartnerschaften und die Wiederverheiratung nach einer Scheidung entsprechen nicht diesen Vorstellungen.
Prälat Dr. Jüsten, als Vertreter der katholischen Kirche, versicherte in der Anhörung, dass die Meldedaten, vor allem der Familienstand, noch nie für arbeitsrechtliche Zwecke verwendet wurden. Das mag durchaus sein. Ein Pfarrer in einer Gemeinde hat sicherlich andere Möglichkeiten als die Meldedaten, um etwas über die Lebenssituation seiner Beschäftigten zu erfahren. Manches erfährt er von den Betroffenen selbst, manches sicherlich auch über die Kollegen und Kolleginnen der Betroffenen.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen es ausdrücklich, dass die katholische Kirche eine Klarstellung zum Melderecht in den Amtsblättern ihrer Bistümer veröffentlicht hat. Darin heißt es:
Doch bei dem Problem, das wir als Bundesgesetzgeber zu lösen haben, geht es nicht nur um die katholische Kirche, sondern um alle Religionsgemeinschaften, die Meldedaten erhalten oder in Zukunft erhalten könnten.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig!)
Wir als Bundesgesetzgeber müssen deshalb zwischen den berechtigten Interessen der Religionsgemeinschaften und den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Beschäftigten einen Ausgleich finden. Deshalb halten wir es für richtig, im Gesetz eine Klarstellung vorzunehmen. Wir werden § 42 um die Worte „nicht jedoch zu arbeitsrechtlichen Zwecken“ ergänzen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass diese Ergänzung kein Misstrauen gegenüber der katholischen Kirche zum Ausdruck bringen soll. Es geht um alle öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften, nicht nur um die katholische Kirche.
Bündnis 90/Die Grünen haben Änderungsanträge gestellt. So soll zum Beispiel die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei An- und Abmeldung wieder abgeschafft werden und die Hotelmeldepflicht entfallen. Beide Anliegen haben wir in der Debatte über das Bundesmeldegesetz ausführlich diskutiert und begründet. Wir werden deshalb diese Diskussion hier nicht mehr fortsetzen und lehnen die Anträge ab.
Das Bundesmeldegesetz in der jetzt geänderten Fassung, das 2015 in Kraft treten wird, ist ein wichtiger Baustein hin zu einer modernen Verwaltung. Ich danke an dieser Stelle den Mitberichterstattern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die Unterstützung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin Fograscher. – Nächster Redner in der Debatte ist Volker Beck für Bündnis 90/ Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3595883 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 46 |
Tagesordnungspunkt | Fortentwicklung des Meldewesens |