03.07.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 46 / Tagesordnungspunkt 15

Markus TresselDIE GRÜNEN - Weingesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschluss des Tages geht es um ein schönes Thema mit großem Konsensfaktor. Liebe Kollegin Kovac, eines muss ich Ihnen allerdings übel nehmen: Sie haben bei der Aufzählung der schönen Weinregionen das Saarland vergessen. Die Kollegin Ferner und ich haben auch ganz betroffen geguckt, weil wir die ganze Zeit darauf gewartet haben, dass Sie auch das Saarland nennen. Aber wir sehen es Ihnen nach. Das war heute ja Ihre erste Rede. Vielleicht nennen Sie das Saarland beim nächsten Mal ganz zu Anfang.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Weinbau in Deutschland stärkt die regionale Wertschöpfung, er schafft – die Kollegin und der Kollege, die vor mir gesprochen haben, haben das ja bereits gesagt – Arbeitsplätze auf dem Land, und er fördert den Tourismus in einzigartigen Kulturlandschaften, die von Weinbergen, Steilterrassen und Trockenmauern geprägt sind. Diese landwirtschaftliche Attraktivität gilt es zu bewahren. Für die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Weinbaus für den ländlichen Raum setzen wir hier und heute mit dieser Novelle des Weingesetzes die Rahmenbedingungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Gustav Herzog [SPD])

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung passt das deutsche Weingesetz an Änderungen im EU-Recht an. Mit den Neuerungen beschreiten wir den richtigen Pfad, den wir in der Weingesetzgebung ja schon länger im Konsens gehen. Auch das haben die Kollegin und der Kollege vor mir ja bereits gesagt. Wir fördern die Qualität des Weins aus Deutschland. Das ist gut für die Wirtschaft, für die Regionen und nicht zuletzt für das Image unseres Landes.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Gustav Herzog [SPD])

Bei den neuen Stützungsprogrammen für den Weinsektor begrüßen wir besonders, dass die Gelder auch für die Aufklärung über gesundheitliche Auswirkungen des Weinkonsums genutzt werden können. So wird die Absatzförderung aus Perspektive der Gesundheit auch kritisch begleitet.

Auch die neuen Verfahren, die Herkunft des Weins oder des Weinerzeugnisses anzugeben, schaffen Transparenz und ermöglichen eine bewusste Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Davon profitiert auch die Weinwirtschaft. Die Regelungen zu den Herkunftsangaben sorgen nämlich dafür, dass nur der Wein einen guten Namen trägt, der den guten Namen auch verdient. Ein hochqualitativer Wein kann mit dem guten Image seines Namens für sich werben. Der Grundsatz „Klasse statt Masse“ ist die Stärke der deutschen Weinwirtschaft. Das soll auch so bleiben, und das erreichen wir auch mit diesem Gesetzentwurf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Der Kollege Herzog hat es bereits gesagt: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über den Deutschen Weinfonds getroffen. Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht den Deutschen Weinfonds und seine Finanzierung vollumfänglich bestätigt hat, und auch ich kann von dieser Stelle aus nur noch einmal begrüßen: Das sorgt nicht nur dafür, dass wir den Absatz weiter vorantreiben können, sondern das sichert auch die Existenz der Deutschen Weinkönigin. Diese Pointe hat der Gustav Herzog eben vorweggenommen,

(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)

aber ich möchte das an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen.

Trotz dieser erfreulichen Entwicklung gibt es in der Weingesetzgebung natürlich auch Gefahren für eine qualitätsorientierte Zukunft des Weinbaus. Der Kollege Herzog hat das Pflanzrechteregime angesprochen. Hier brauchen wir eine Lösung, die den Qualitätsweinbau in diesem Land garantiert. Wir wollen keine Produktionsausweitung in die Flachlagen. Das würde den Preisdruck verschärfen und hätte einen Qualitätsverlust zur Folge. Das kann nicht unser Ziel sein. Deswegen müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass das in dieser Form nicht kommt.

Ich muss an dieser Stelle auch das Freihandelsabkommen TTIP nennen, ohne dass ich hier jetzt eine grundlegende Debatte zum Thema TTIP führen möchte. Auch das kann Auswirkungen haben, etwa dann, wenn es um die geschützten regionalen Herkunftsbezeichnungen für Wein in der EU geht, die es in den USA nicht gibt. Das sollten wir auf dem Schirm haben, wenn wir über dieses Thema sprechen.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Die globale Erwärmung ist natürlich auch eine große Gefahr für die Weinwirtschaft. Diese müssen wir in Zukunft auch in unsere Beratungen mit einbeziehen. Deutliche Veränderungen bei Vegetationsphasen, Reifedauern und dem Lesebeginn: Hier gibt es viel zu tun. Deswegen muss die Bundesregierung an dieser Stelle auch etwas für den Klimaschutz tun. Das wird klar, wenn wir über die Weinwirtschaft sprechen.

Heute liegt ein Gesetzentwurf vor, den wir voll unterstützen und dem wir zustimmen werden, da er die Qualität des Weins fördert, die gesundheitliche Aufklärung über den Weinkonsum unterstützt und – das ist ganz wichtig – die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum stärkt.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)

Als letzter Redner in dieser Debatte hat der Kollege Norbert Schindler für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3595976
Wahlperiode 18
Sitzung 46
Tagesordnungspunkt Weingesetz
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