04.07.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 47 / Tagesordnungspunkt 26

Erwin RüddelCDU/CSU - Pflegeversicherung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 20 Jahre Pflegeversicherung. Eben sind die folgenden Begriffe gefallen: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, Pflegestärkungsgesetz. Das sind alles Gesetze, die sehr eng mit der CDU/CSU verbunden sind. Liebe Frau Kollegin Scharfenberg, auch die Grünen haben in Deutschland eine Zeit lang Verantwortung getragen, und in diesen Jahren stand die Pflege nicht auf ihrer Agenda.

Wir reden heute über die bedeutendste Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Wir sprechen über die umfassendste Leistungsverbesserung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Wir reden über verbesserte Arbeitsbedingungen für alle, die in der Pflege tätig sind. Wir sprechen über geeignete Maßnahmen, um rechtzeitig dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Wir reden über mehr Qualität, mehr Geld, mehr Betreuung und mehr Hände für gute Pflege in Deutschland.

Die Pflegereform zählt zu den zentralen innenpolitischen Vorhaben der Koalition in dieser Legislaturperiode. Deshalb wollen wir den großen Wurf, und den werden wir umsetzen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Diese Koalition hält ihr Wort, das sie den Pflegebedürftigen, den Angehörigen und den Pflegekräften gegeben hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir mal hoffen!)

Auf die Details der Leistungsverbesserungen sind meine Vorredner bereits ausführlich eingegangen.

Dass wir bei der Reform in zwei Stufen vorgehen, dafür gibt es gute Gründe. Die Abkehr von der Minutenpflege und die regelhafte Einbeziehung von an Demenz erkrankten Menschen kann sinnvoll erst nach wissenschaftlicher Vorbereitung umgesetzt werden. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die neue Systematik muss in sich schlüssig sein und einheitlich angewendet werden. Das sind wir den Pflegebedürftigen schuldig; denn vom künftigen Pflegebedürftigkeitsbegriff sind Hunderttausende von Menschen betroffen.

Deshalb ist es richtig, das neue Begutachtungsverfahren in Modellversuchen auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen. Im Ergebnis werden alle, die ab einem bestimmten Stichtag pflegebedürftig werden, nach den neuen Bedingungen begutachtet werden. Alle diejenigen, die bereits eine Pflegestufe haben, erhalten Bestandsschutz. Bereits mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz haben wir Grundlagen für Verbesserungen zugunsten an Demenz erkrankten Menschen gelegt. Diesen Weg gehen wir mit dem Pflegestärkungsgesetz konsequent weiter. Ich sage es noch einmal: Die Koalition hält ihr Wort und wird noch vor Ende der Legislaturperiode die zweite Stufe der Reform verabschieden, durch die Menschen mit demenziellen Erkrankungen in der Pflegeversicherung entscheidend besser gestellt sein werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Thema Bürokratieabbau und Dokumentation. Die Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Frau Beikirch, hat hervorragende Arbeit geleistet. Jetzt kommt es darauf an, die Ergebnisse möglichst rasch mit allen Beteiligten umzusetzen. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für Zuwendung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Dokumentation muss auf das Maß reduziert werden, das zur Qualitätssicherung wirklich notwendig ist. Es muss uns um die Qualität der Ergebnisse gehen, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen und weniger um die Strukturqualität. Die Dokumentation sollte deutlich reduziert werden, indem nur bei Abweichungen vom Regelfall Dokumentation notwendig ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich denke in diesem Zusammenhang auch an das sogenannte Wingenfeld-Modell. Hier liegt der Fokus darauf, wie sich der Pflegezustand eines Bewohners im Laufe der Zeit verändert und wie sich die Pflege im Einzelfall konkret auswirkt, soweit das von den Mitarbeitern beeinflusst werden kann. Wichtig ist mir vor allem, dass wir Qualität, Bürokratieabbau und Transparenz in der Pflege nicht gesondert betrachten, sondern als Dreiklang. Dazu gehört auch die Harmonisierung der Prüfkriterien der Medizinischen Dienste der Krankenkassen und der Heimaufsicht.

(Beifall der Abg. Maria Michalk [CDU/CSU])

Meine Damen und Herren, auch die Pflege kann nicht isoliert betrachtet werden. Wir müssen deshalb die Zukunft der Pflege innerhalb von Strukturen planen, in denen ambulante und stationäre Versorgung in der Pflege zusammenwirken. Ein Beispiel ist die zugehende ärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen oder Vorkehrungen für Notfallsituationen an den Wochenenden. Sie helfen dabei, den Bewohnern belastende Klinikeinweisungen zu ersparen. Wir werden zudem unsere große Pflegereform mit einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen flankieren, wie dem Ausbau der Vorsorge in einem neuen Präventionsgesetz oder der Förderung von innovativen Versorgungsformen von niedergelassenen Ärzten oder Kliniken.

Mit der Reform der Pflege und ihren Vorhaben im Gesundheitswesen verfolgt diese Koalition eine weitsichtige Politik, die sich konsequent an mehr Qualität und am Nutzen für die Betroffenen orientieren wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Erich Irlstorfer, CDU/CSU- Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3596816
Wahlperiode 18
Sitzung 47
Tagesordnungspunkt Pflegeversicherung
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