Richard PitterleDIE LINKE - Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpft werden. Im Klartext: Es soll dafür gesorgt werden, dass die Rechnungen bei Geschäften zwischen Unternehmen zügig beglichen werden. – So weit das erklärte Ziel.
Ich kann Ihnen aber gleich vorwegsagen: Die Fraktion Die Linke wird sich bei der Abstimmung über Ihren Gesetzentwurf enthalten; denn es gibt zwar Positives an Ihrem Gesetzentwurf, aber auch Negatives bzw. Schwächen; dazu werde ich noch Stellung nehmen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich bin seit 1990 als Rechtsanwalt im Bereich des nationalen und internationalen Wirtschaftsverkehrs tätig. Glauben Sie mir: Ich weiß, dass an der zeitigen Zahlung von Rechnungen – gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen – allzu oft Existenzen hängen. Nehmen Sie als Beispiel die Handwerkerin oder den Handwerker von nebenan: Wenn einmal ein größerer Auftraggeber längere Zeit nicht zahlt, dann kann das für das kleine Unternehmen aufgrund mangelnder Möglichkeiten zur Zwischenfinanzierung existenzbedrohend sein.
Zurück zu Ihrem Gesetzentwurf. Ich will mich dabei auf drei Punkte beschränken:
Zum Ersten. Das hier verfolgte Ziel, durch gesetzliche Höchstfristen zeitige Rechnungszahlungen zu garantieren, begrüßen wir. Im Gesetzentwurf ist das für den Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gut gelungen. Hier können sich Unternehmen nicht mehr von vornherein 90 Tage als Zahlungsfrist ausbedingen. Grundsätzlich dürfen es jetzt nur noch 30 Tage sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Viele große Unternehmen verschafften sich bisher zulasten des Handwerks einen zinslosen Kredit. Das ist ein Skandal, der auch beendet gehört.
(Beifall bei der LINKEN)
So weit, so gut.
Im Bereich der individuellen Verträge ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen lassen Sie jedoch noch eine Frist von 60 Tagen zu – in Ausnahmefällen sogar von mehr als 60 Tagen.
(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Es gibt keine Begründung dafür!)
In Teilen der mittelständischen Wirtschaft besteht hier die Befürchtung, wie wir aus der Anhörung wissen, dass dieses Schlupfloch künftig vermehrt ausgenutzt werden könnte. Hier müssen Sie nachbessern.
(Beifall bei der LINKEN)
Zweiter Punkt. Ihr Gesetzentwurf ist nach wie vor zu kompliziert gestaltet. Bereits in der öffentlichen Anhörung waren sich die geladenen Sachverständigen uneinig, wie einzelne Regelungen Ihres Gesetzentwurfs auszulegen sind. Nun frage ich Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition: Wie soll es für kleine und mittelständische Unternehmen möglich sein, dieses Gesetz richtig auszulegen, wenn sich bereits die Sachverständigen in der Anhörung, die ausgewiesenermaßen Experten auf diesem Gebiet sind, nicht auf eine Auslegung einigen konnten? Ihnen dürfte ja wohl bewusst sein, dass der Bäcker oder der Elektroinstallateur in der Regel keine tiefer gehenden Kenntnisse über die Niederungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat – geschweige denn eine eigene Rechtsabteilung, die hier weiterhelfen könnte.
(Beifall bei der LINKEN)
Dritter und letzter Punkt. Sie hätten die Arbeit im Ausschuss nutzen sollen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, um hier noch einmal nachzubessern und entsprechende Änderungen vorzunehmen. Doch was machen Sie stattdessen? Sie bringen zwar einen Änderungsantrag ein, doch der beinhaltet fast nur Änderungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, die mit der vorliegenden Materie null zu tun haben.
Meine Damen und Herren, das muss ich Ihnen leider ganz grundsätzlich sagen: Zwar drängt die Zeit manchmal, aber der Mischmasch, den Sie hier zusammenrühren, hat mit seriöser parlamentarischer Arbeit kaum etwas zu tun.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Im Gegenteil: Mit den Änderungen zum EEG bringen Sie hier eine Materie ein, die überhaupt nicht im Sachzusammenhang zu diesem Gesetzentwurf steht. Vielleicht wissen Sie es nicht, was, nebenbei bemerkt, recht bedenklich wäre, aber ein solches Vorgehen entspricht weder der Geschäftsordnung dieses Hauses noch der Verfassung unseres Landes.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Nächster Redner ist für die CDU/CSU der Kollege Dr. Stephan Harbarth.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3596987 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 47 |
Tagesordnungspunkt | Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr |