04.07.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 47 / Tagesordnungspunkt 11

Katja KeulDIE GRÜNEN - Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs verdient es eigentlich, aufmerksam diskutiert zu werden. Es geht dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nach der große und starke Auftraggeber gegenüber kleineren Auftragnehmern mit einer schwächeren Verhandlungsposition nicht unendlich lange Zahlungsfristen aushandeln können sollen. Leider wird dieses Gesetzvorhaben jetzt dazu missbraucht, hierin Reparaturen für das völlig chaotisch zustandegekommene EEG unterzubringen. Inhaltlich wird gleich mein Kollege dazu noch einiges sagen, von mir nur zum Verfahren noch eine rechtspolitische Anmerkung.

Man kann daran sehen, dass es eben doch Sinn macht, dem Parlament die Gesetzgebung zu überlassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Überlassen wir dies der Exekutive, indem wir deren Vorlagen nicht einmal mehr lesen, bevor wir sie verabschieden, geht es eben schief. Gewaltenteilung hat ihren Sinn. An diese alte Weisheit sollte sich auch eine Große Koalition erinnern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Als Erstes stellen wir fest, dass auch ein geordnetes Verfahren inklusive Sachverständigenanhörung nicht immer eine Garantie für eine gelungene Gesetzgebung ist. Die europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zielt darauf ab, die Zahlungsdisziplin zu verbessern. – So weit, so gut.

Es soll in Europa eine „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ entstehen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen von der Last des Gläubigerkredits befreit werden. Das Ziel ist gut, und in Deutschland war die Gesetzeslage auch bisher schon eindeutig. Der bisherige § 271 BGB schreibt sinngemäß vor, dass die Zahlung nach erfolgter Leistung vom Gläubiger sofort verlangt werden kann, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.

In der Praxis wurden 2012 in Deutschland Zahlungsziele von durchschnittlich 24 Tagen vereinbart. Weil das in anderen EU-Ländern teilweise schlechter läuft, schreibtdie Richtlinie als Obergrenze für vereinbarte Zahlungsfristen bis zu 60 Tage vor.

Man kann aber eine EU-Richtlinie auch umsetzen, indem man über sie hinausgeht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Wenn man sich die Werte aus Deutschland ansieht und das Ziel einer Beschleunigung ernst nimmt, sollte man daher für den neuen § 271 a BGB einen Wert von maximal 30 Tagen erwarten. Das würde der Richtlinie ebenfalls entsprechen und wäre der Praxis angemessen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Anderenfalls ist zu befürchten, dass sich der neue § 271 a BGB mit seinen 60 Tagen künftig als gesetzliches Leitbild etabliert und sich die Praxis sogar noch verschlechtert.

Alle Sachverständigen haben in der Anhörung betont, wie wichtig es ihnen sei, dass im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen maximal 30 Tage vereinbart werden dürfen, und gaben sich damit zufrieden. Das ist auch nachvollziehbar, da diese Experten überwiegend Verbände vertraten, die ohnehin fast ausschließlich mit AGB, also mit vorformulierten Geschäftsbedingungen, arbeiten. Für die allgemeinere Vorschrift des § 271 a BGB interessieren die sich naturgemäß weniger. Danach dürfen es auch 60 Tage sein.

Ich sehe jedoch nicht, warum nicht auch an dieser Stelle Rücksicht auf die Gepflogenheiten in Deutschland genommen wird. 30 Tage wären für alle angemessen und ausreichend – egal ob AGB oder individuelle Verträge.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Außerdem unterscheiden Sie dann noch zwischen privaten und öffentlichen Auftraggebern. Bei den Kommunen wollen Sie ebenfalls nur 30 Tage zulassen. Die Begründung dafür ist überhaupt nicht plausibel. Einmal heißt es, die Öffentlichen seien besonders langsam – das haben wir gerade gehört –, und dann wieder, die Öffentlichen sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Beides mag ja stimmen. Das begründet aber nicht, warum man den privaten Auftraggebern mehr Spielraum lassen will. Was für die einen recht ist, sollte für die anderen billig sein. Letztlich interessiert den Handwerker nicht, ob er wegen ausstehender Zahlungen von Kommunen oder von Privatunternehmen in Not kommt. Hauptsache, das Geld kommt.

Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen, weil wir eine einheitliche Obergrenze von 30 Tagen für nötig halten, wenn man den Zahlungsverkehr in Deutschland tatsächlich beschleunigen will. Ein Beschleunigungsgesetz, das nichts beschleunigt, sollte man lieber ganz lassen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE])

Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Dirk Wiese.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3597028
Wahlperiode 18
Sitzung 47
Tagesordnungspunkt Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine