Manfred ZöllmerSPD - Lebensversicherungsreformgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass dieser Gesetzentwurf kontrovers diskutiert wird, konnten wir eben erleben.
Die erste Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Ist dieses Gesetzesvorhaben notwendig? Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es in Deutschland deutlich mehr Lebensversicherungsverträge gibt als Einwohner. Für sehr viele Menschen ist dies eine ganz wesentliche Säule ihrer Altersversorgung. Sie sind deshalb existenziell darauf angewiesen, auf Dauer stabile Lebensversicherungen zu haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie haben Garantieversprechen bekommen, auf die sie sich auch in Zukunft verlassen können müssen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Was gefährdet nun die Stabilität? Das ist das aktuelle Niedrigzinsumfeld. Dieses Niedrigzinsumfeld war vor zehn Jahren überhaupt nicht in Sicht. Die durchschnittliche Rendite deutscher Anleihen beträgt 1,6 Prozent, und der durchschnittliche Garantiezins der Lebensversicherungen beträgt 3,2 Prozent. Nun muss man nicht unbedingt zwölf Semester Volkswirtschaft studiert haben, liebe Frau Karawanskij, um zu erkennen: Da gibt es ein Problem.
Ergänzend hat die Deutsche Bundesbank einen Finanzstabilitätsbericht veröffentlicht und deutlich gemacht, dass langfristig – ich betone: langfristig – bei einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld über ein Drittel der deutschen Lebensversicherungsunternehmen die versprochenen Garantieleistungen nicht einhalten können. Die BaFin hat auf diese Probleme hingewiesen. Auch die Sachverständigen haben in unserer Anhörung auf diese Probleme hingewiesen, und zwar durchgängig alle.
(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Nicht alle!)
Es besteht Handlungsbedarf. Oder gibt es hier irgendjemanden, der sagen kann, wie sich in Zukunft das Zinsumfeld entwickeln wird?
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Diese Probleme sind nicht neu. Wir unternehmen den zweiten Anlauf zur Lösung. Der erste Anlauf ist gescheitert, da wir gemeinsam mit den Grünen gesagt haben: Wir wollen eine Beteiligung der Unternehmen bei der langfristigen Stabilisierung der Lebensversicherungen. – Das machen wir jetzt. Wir wollen ein Gesetz, das die Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt, die Unternehmen an den Kosten beteiligt und eine faire Verteilung der Überschüsse für die gesamte Versichertengemeinschaft vorsieht. Ein Entwurf dieses Gesetzes liegt nun vor. Was sind die Kernpunkte?
Erstens. Wir verbessern die Eingriffsbefugnisse der Versicherungsaufsicht BaFin. Mögliche Risiken müssen frühzeitig erkannt werden. Die Aufsicht muss in der Lage sein, auch uneinsichtige Unternehmen zu zwingen, entsprechend zu handeln. Ziel ist es, die Unternehmen anzuhalten, selbstständig rechtzeitig tätig zu werden.
Zweitens. Wir wollen die Versicherungskunden zukünftig stärker an den Risikogewinnen der Unternehmen beteiligen, statt bisher zu 75 Prozent in Zukunft zu 90 Prozent. Das heißt, wir stellen die Versicherungsnehmer besser als bisher.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Drittens. Wir wollen die Eigentümer beteiligen. Das machen wir, indem wir eine Ausschüttungssperre für Dividenden in das Gesetz schreiben. Diese Ausschüttungssperre greift, wenn ein sogenannter Sicherungsbedarf vorliegt. Die Aktionäre müssen sich also in Zukunft an den Krisenlasten der Unternehmen beteiligen. Die Aufsicht kann dies anordnen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir wissen, dass das bei Unternehmen mit einem Gewinnabführungsvertrag nicht greift. Aber bei einem Gewinnabführungsvertrag muss dann das Mutterunternehmen haften und frisches Geld zur Verfügung stellen. Damit schaffen wir sogar noch mehr Sicherheit als nur mit einer Ausschüttungssperre. Wir können Aktionäre natürlich nicht zwingen, frisches Geld zur Verfügung zu stellen.
Viertens. Wir wollen die Abschlusskosten senken. Die bilanzielle Anrechenbarkeit, die Zillmerung, soll auf 25 Promille verringert werden, damit diese Kosten in Zukunft geringer werden.
Fünftens. Wir werden die Garantiezinsen für Renten- und Kapitallebensversicherungen für Neuverträge – ich betone: für Neuverträge – zukünftig auf 1,25 Prozent senken. Dies ist im aktuellen Niedrigzinsumfeld dringend erforderlich.
Sechstens. Wir schaffen eine größere Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Unternehmen sollen den Kunden gegenüber detaillierter ausweisen, welche Gewinne erwirtschaftet werden und wie viel davon an die Kunden geht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir sind nicht dem Vorschlag gefolgt, Abschlussprovisionen offenzulegen. Warum nicht? Weil das eine Fehlsteuerung der Konsumenten zur Folge hätte.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So ist das!)
Warum? Es gibt ganz unterschiedliche Vertriebswege mit ganz unterschiedlich hohen Abschlussprovisionen.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau!)
Ein Angestellter bei einer Sparkasse bekommt eine niedrige Abschlussprovision, ein selbstständiger Versicherungsmakler eine hohe, weil er viele Versicherungen hat, weil er ein eigenes Unternehmen hat. Aber die Gesamtkosten können sich unterscheiden, müssen sich aber nicht unterscheiden.
Wenn man eine solche Summe ausweist, dann führt das dazu, dass sich die Versicherungsnehmer an der Größe in Euro und Cent orientieren und möglicherweise eine falsche Entscheidung treffen, weil diese Größe sie in die Irre führt. Deshalb werden wir in Zukunft, orientiert an den Riester-Verträgen, Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis machen und eine Kennziffer für die Entwicklung und für die Minderung der Wertentwicklung insgesamt ausweisen. Dann können diese Anlageformen auch mit anderen Anlageformen verglichen werden, und wir haben eine Kenngröße, die sicherstellt, dass hier mehr Transparenz für die Kunden geschaffen wird.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wir werden – siebtens – bei den Unternehmen, bei denen ein Sicherungsbedarf besteht, weil die Marktzinsen unterhalb der Garantiezinsen liegen, die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere kürzen. Damit stellen wir die Generationengerechtigkeit für das gesamte Versicherungskollektiv sicher. Liebe Frau Karawanski, das Geld bekommen nicht die Unternehmen – das sollten Sie inzwischen aber verstanden haben –, sondern es wird nur anders an die Versicherungsnehmer verteilt.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wir wollen nicht nur 5 Prozent begünstigen und die übrigen 95 Prozent im Regen stehen lassen, sondern wir wollen 100 Prozent begünstigen; das ist ein ganz wichtiger Punkt.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Kern ein ausgewogenes Reformgesetz, das Unternehmen, Aufsicht, Versicherte und Vertrieb in die Pflicht nimmt und damit auch im Hinblick auf die Mammutreform Solvency II die notwendigen Anpassungen vornimmt.
Es ist wirklich schade, dass sich die Grünen so verhalten, wie sie sich verhalten. Das ist wirklich ein Rückfall in den Fundamentalismus. Herr Schick, Sie haben sich hier hingestellt und gesagt: Ja, es besteht die Notwendigkeit, zu handeln. – Dann haben Sie gesagt, Sie hätten all das Gute erfunden. Aber dann lehnen Sie den Gesetzentwurf ab? Sie haben noch nicht einmal einen Änderungsantrag eingebracht.
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch noch sachlich falsch, was Sie hier sagen! Haben Sie denn nicht im Ausschuss den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gelesen, den Sie mitgezeichnet haben, weil Sie ihn gut fanden? Haben Sie denn geschlafen?)
– Ja, das war ein gemeinsamer Antrag. Aber warum haben Sie dem Gesetzentwurf dann nicht zugestimmt? Warum denn nicht?
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu sage ich aber gleich etwas!)
Konfuzius hat einmal gesagt: Wer etwas will, sucht Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe. – In diesem Fall haben Sie nach Gründen gesucht, nicht zu wollen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Als nächster Redner hat der Kollege Gerhard Schick das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3597262 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 47 |
Tagesordnungspunkt | Lebensversicherungsreformgesetz |