Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Lebensversicherungsreformgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist genau anders.
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Es ist immer anders!)
Es gibt viele Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Sie reden sich die Lage gerade schön, obwohl Sie vor einem Jahr, als Sie noch in der Opposition waren, über genau dieselben Themen ganz anders gesprochen haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Deswegen lohnt ein Blick zurück. Vor eineinhalb Jahren hat der Bundesfinanzminister einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem es im Kern um das Gleiche ging, um das es auch heute geht.
(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Damals hätten Sie ruhig auch mal Verantwortung übernehmen können!)
Es ging nämlich um die Begrenzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven. Als die Öffentlichkeit, auch aufgrund der parlamentarischen Arbeit, erfuhr, um was es ging, gab es einen großen Protest. Ein CDU-Parteitag hat gesagt: Dieses Gesetz ist schlecht. – Ein CDU-Parteitag! Und er hatte recht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ein Bundesparteitag sogar!)
– Ja, Herr Kauder, es war ein Bundesparteitag der CDU.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!)
Ich erinnere Sie gerne daran; denn dieser Bundesparteitag der CDU hat unsere Kritik, dass dieser Gesetzentwurf nicht ausgewogen war, bestätigt.
Seither haben Sie sich aber nicht darin geübt, eine klare Fundierung Ihres Gesetzentwurfs vorzunehmen, sondern haben in der Öffentlichkeit erst einmal eine Pause eingelegt. Auch jetzt haben Sie wieder versucht, zwischen Europawahl und Sommerpause das Verfahren so kurz wie möglich zu halten, damit möglichst wenig Diskussion um dieses Gesetz entstehen kann.
(Zuruf von der SPD: Unfug!)
Ich meine aber, dass man bei einem Gesetz, das das Licht der Öffentlichkeit scheut, schon einmal die Frage stellen muss, warum Sie Angst vor der öffentlichen Diskussion haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Manfred Zöllmer [SPD]: Ziemlicher Unfug!)
Wir haben schon vor eineinhalb Jahren gesagt: Was es braucht, ist eine klare Analyse, wie es dem Sektor geht, was die Handlungsnotwendigkeiten sind. Wir haben damals gefordert, dass ein Szenario ausgearbeitet werden muss, dass einmal dargelegt wird, wie die Entwicklung im Bereich Versicherungen in den nächsten Jahren aussieht; denn das Versicherungsgeschäft ist ein langfristiges, da muss man einige Jahre in die Zukunft schauen.
Es hieß immer, ein solches Szenario könne man nicht entwickeln. Nun hat uns die Bundesbank aber genau das vorgelegt, von dem Sie immer gesagt haben, das ginge nicht, weil Sie keine klare und transparente Diskussion wollten. Dies haben wir aber erst am Montag für die Anhörung bekommen, also vor vier Tagen.
(Manfred Zöllmer [SPD]: Das ist doch nicht wahr!)
– Natürlich, erst dann lag das vor.
Die Bundesbank bestätigt – das ist der entscheidende Punkt –, dass es Handlungsbedarf gibt; diesen habe ich auch nicht geleugnet. Aber die Bundesbank bestätigt auch, wie wichtig es ist, nicht nur auf Kundenseite etwas zu tun, sondern dass auch eine wirksame Ausschüttungssperre für die Eigentümer bestehen muss; denn sonst bliebe es bei einer zu großen Anzahl von Unternehmen, die bei einem Stressszenario in Schwierigkeiten kommen könnten.
Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf vorliegen, von dem wir wissen, dass die darin vorgesehene Ausschüttungssperre bei vielen Unternehmen überhaupt nicht greift. Das ist ein massives Problem.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Der Chef der Finanzaufsicht hat, als wir ihn danach gefragt haben, gesagt, das sei ein politisches Signal. Wir brauchen hier aber kein politisches Signal, sondern eine effektive Ausschüttungssperre, die dafür sorgt, dass nicht nur die Kunden, sondern auch die Eigentümer der Versicherungsunternehmen ihren fairen Beitrag zur Stabilisierung dieser Branche leisten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Manfred Zöllmer [SPD]: Dann zitieren Sie ihn richtig, was er dann noch gesagt hat!)
Wie sieht die Gesamtbewertung dieses Gesetzes aus unserer Sicht aus? Inzwischen sind auch auf unsere Initiative ein paar Verbesserungen vorgenommen worden. Deswegen habe ich bei der ersten Lesung gesagt, der Gesetzentwurf heute sei besser als der, der vor eineinhalb Jahren eingebracht worden ist; dazu stehe ich auch. Aber der Maßstab kann doch nicht zwischen „sehr schlecht“ und „schlecht“ sein; der Maßstab muss doch sein, was die Anforderungen an die Reform der Lebensversicherungsbranche in Deutschland sind. Da stellen wir fest, dass Sie an entscheidenden Stellen nach wie vor einen blinden Fleck haben.
Provisionsoffenlegung. Hierzu gab es im Gesetzentwurf schon einmal einen guten Ansatz. Anstatt diesen zu verbessern und mehr Transparenz zu schaffen, haben Sie das zur Seite gewischt und sehen jetzt eine Effektivkostenregelung vor. Aber was bleibt, ist die Situation, dass ein Kunde, wenn ihm ein Vermittler gegenübersitzt, nicht weiß, welches finanzielle Interesse dieser Berater hat, ihm möglicherweise einen Vertrag zu empfehlen, der dem Vermittler mehr Provision bringt statt eine bessere Leistung für den Kunden. Genau diese Transparenz braucht es, wenn wir provisionsorientierte Fehlberatung zurückdrängen wollen und dafür sorgen wollen, dass die Menschen die Produkte bekommen, die auch gut für sie sind. Das muss doch das Ziel sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Sie gehen an drei weitere Bereiche praktisch überhaupt nicht heran. Es ist im Vertrieb nach wie vor der Fall, dass Menschen ohne ausreichende Qualifikation Versicherungen, die komplizierte Produkte sind, verkaufen dürfen. Diese Lücke bei den gebundenen Vermittlern schließen Sie nicht.
Wir haben nach wie vor das Problem, dass das Produkt Lebensversicherung intransparent ist und Menschen selbst mithilfe von Sachverständigen nicht sehen können, ob das, was sie ausgezahlt bekommen, auch das ist, was ihnen zusteht. An dieser Stelle machen Sie praktisch nichts.
Auch die Eigenkapitalausstattung – das ist der dritte Punkt – bleibt ein Problem. Das werden wir in der nächsten Zeit angehen müssen. Die Eigenkapitalausstattung von Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland ist unterirdisch gering; im Durchschnitt beträgt sie 1,4 Prozent. Auch an dieses Problem gehen Sie nicht richtig heran.
Daher müssen wir sagen: Das Gesetz ist zwar besser als das letzte, aber weit weg von gut. Deswegen werden wir es ablehnen.
Danke.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das Gesetz ist gut!)
Als nächste Rednerin hat die Kollegin Anja Karliczek das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3597263 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 47 |
Tagesordnungspunkt | Lebensversicherungsreformgesetz |