12.09.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 52 / Einzelplan 12

Eckhardt RehbergCDU/CSU - Verkehr und digitale Infrastruktur

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Wort gehalten. Erstens: Trotz aller Unkenrufe haben wir nun die Überjährigkeit, die Mehrjährigkeit.

(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht!)

Herr Kollege, mit Kabinettsbeschluss, mit Erlass vom BMF haben wir im zweiten Haushaltsjahr die Überjährigkeit, die Mehrjährigkeit. Jeder Cent, jeder Euro, der nicht verbraucht wird, wird beim Einzelplan 12 nicht abgezogen, sondern aus dem Gesamthaushalt finanziert. Das Geld bleibt erhalten für die nächsten Jahre.

(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht bei dem entsprechenden Bundesland! Das ist der Unterschied!)

Das bedeutet Investitionssicherheit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben Wort gehalten beim Aufwuchs. Dieses Jahr gibt es aus dem 5-Milliarden-Euro-Programm 1 Milliarde Euro mehr. Ich glaube, es ist gut und richtig – Kollege Bartol ist auf das eine oder andere eingegangen –, dass wir eine schwarze Null haben. Wenn wir diese schwarze Null in den nächsten Jahren halten wollen – wir müssen sie halten, mit Blick auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit –, müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu mehr Geld kommen.

Kollege Bartol, natürlich gab es Sündenfälle. Als die Maut eingeführt worden ist, hat Rot-Grün die Steuermittel für diesen Bereich gekürzt. Als wir den sogenannten Mautkreislauf Straße eingeführt haben, hat Schwarz-Gelb die Steuermittel gekürzt. Anfang der 2000er-Jahre hatten wir Steuermittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung, und heute haben wir knapp 5 Milliarden Euro für die Straße insgesamt. Das heißt, wenn wir in Zukunft über Nutzerfinanzierung sprechen, muss klar sein, dass dieses Geld obendrauf kommt. Im Gegenzug dürfen keine Steuermittel eingespart werden. Das muss in diesem Haus der Grundkonsens sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Sören Bartol [SPD]: Richtig!)

Noch ein Wort an uns alle und an das Bundesfinanzministerium: Bei der Maut ist die mittelfristige Finanzplanung um 200 Millionen Euro nach unten korrigiert worden. Grund ist die Verkehrsmengenminderung und die Reduzierung der Maut für Euro-6-Lkws. Dies fehlende Geld soll nicht ausgeglichen werden. Ich glaube, es ist eine gemeinsame sportliche Aufgabe von Verkehrspolitikern und Haushaltspolitikern, dafür zu sorgen, dass wir wieder zur alten Finanzplanung zurückkommen. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung, dass die 200 Millionen Euro, die im kommenden Jahr fehlen und nur teilweise ausgeglichen werden, wieder obendrauf kommen. Die alte Finanzplanung muss die Basis für die nächsten Jahre sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächster Punkt. Wir haben Wort gehalten bei „Erhalt vor Neubau“. Eine kleine Gedankenstütze: Rot-Grün hat im Jahr 2000 920 Millionen Euro in den Erhalt und 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau investiert. Im letzten Jahr von Rot-Grün, 2005, waren es 3 Milliarden Euro für den Neubau und 1 Milliarde Euro für den Erhalt. Heute, 2014 – das sind die Fakten; das ist ein Paradigmenwechsel, eingeleitet von Bundesverkehrsminister Dobrindt –, werden 2,6 Milliarden Euro in den Erhalt und 1,4 Milliarden Euro in den Neubau gegeben. Für das nächste Jahr, für 2015, stehen im Sollansatz 2,8 Milliarden Euro für den Erhalt und 1,4 Milliarden Euro für den Neubau. Im Jahr 2018 wird das Verhältnis so aussehen: 3,1 Milliarden Euro für den Erhalt und 2 Milliarden Euro für den Neubau. Wir haben mit Dobrindt in der deutschen Verkehrspolitik einen Paradigmenwechsel vollzogen. Es wird deutlich mehr für den Erhalt ausgegeben und weniger für den Neubau.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD])

Das sind die Fakten. Der eine oder andere Blick in den Bundeshaushalt hilft.

Liebe Bettina Hagedorn, es ist seit 54 Jahren geübte Praxis – das ist niedergelegt in der Bundeshaushaltsordnung und in den entsprechenden Haushaltsvermerken –, dass man als Ministerium unterjährig Neubeginne in den Straßenbauplan aufnehmen kann. Das hat Stolpe gemacht, und das hat Tiefensee gemacht. Insbesondere nach einer Wahl, wenn eine Jährlichkeit der Haushaltsberatungen nicht möglich ist, ist das wichtig. Diese 27 Projekte sind im Investitionsrahmenplan priorisiert.

(Kirsten Lühmann [SPD]: Nein! Das stimmt nicht! – Gustav Herzog [SPD]: Nicht alle!)

– Sie sind priorisiert. Sie haben Baurecht. Das geht nicht nach Himmelsrichtungen. Die 182 Projekte, über die der Minister gesagt hat, dass sie unterfinanziert sind,

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Elf sollten noch einmal neu hinzukommen!)

sind im Straßenbauplan zu finden.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht alle! Das stimmt nicht!)

Eines muss ich an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen sagen, die beklagen, dass in ihren Bundesländern keine Neubeginne möglich sind. Beispiel Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gibt es kein Straßenbauvorhaben, das planfestgestellt ist und das Baurecht hat, kein einziges. Wenn Sie nachschauen, werden Sie feststellen, dass das bei dem einen oder anderen Bundesland ebenso ist. Wenn ich kein Baurecht habe, kann ich auch keine Neubeginne vornehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine letzte Bemerkung zum Thema ÖPP. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Kollege Hartmann, für die sachliche Leitung der Arbeitskreise, die sich in den letzten Tagen mit dem Bundesrechnungshof und mit der VIFG unterhalten haben und weiter unterhalten werden. Wie glaubwürdig ist eigentlich ein Bundesrechnungshof, der bei Gesamtkosten von 5,1 Milliarden Euro für fünf ÖPP-Projekte feststellt, dass man konventionell um 1,9 Milliarden Euro kostengünstiger gebaut hätte? Wie glaubwürdig ist so ein Bundesrechnungshof an dieser Stelle?

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr glaubwürdig! Er hat es sehr gut nachgewiesen und sehr gut dargestellt! – Gegenruf von der CDU/CSU: Nirgendwo nachgewiesen!)

Ein Zweites will ich Ihnen auch noch gesagt haben. Eine Aussage des Bundesrechnungshofs letzte Woche lautete: Das Projekt A 7 hätte außer der bayerischen Landesbauverwaltung und außer der DEGES wohl keine weitere Landesbauverwaltung stemmen können. Denn die Länder haben in den letzten Jahren eines gemacht: Sie haben massiv Personal, besonders Ingenieurpersonal, abgebaut und auf die DEGES übertragen. Wenn ich hinter verschlossenen Türen die Aussage höre, dass das Projekt A 7, so wie es heute konzipiert ist, konventionell, also über die Landesbauverwaltung, einen Planungs- und Bauzeitraum von zehn bis zwölf Jahren erfordert,

(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

sage ich nur: Gute Nacht, Deutschland! Dann stehen wir in zehn Jahren noch genauso im Stau wie heute.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen zu diesem Einzelplan liegen nicht vor.

Wir kommen damit zur Schlussrunde.

Wenn jetzt der Plätzetausch zügig vonstatten geht, erteile ich dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter das Wort. – Bitte sehr, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3859465
Wahlperiode 18
Sitzung 52
Tagesordnungspunkt Verkehr und digitale Infrastruktur
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