Bärbel HöhnDIE GRÜNEN - Freihandelsabkommen der EU mit USA und Kanada
Herr Kollege Tauber, Sie haben eben das Fracking im Zusammenhang mit diesem Abkommen angesprochen. Ich möchte Sie hier auf Folgendes hinweisen: Auf der Grundlage der jetzigen Handelsabkommen klagt Lone Pine gegen Quebec, und zwar deshalb, weil Quebec, genauso wie Nordrhein-Westfalen, ein Moratorium erlassen hat. Quebec hat noch keine Lizenzen für das Fracking an sich vergeben, sondern nur Lizenzen für Probebohrungen, und jetzt haben sie dieses Moratorium erlassen. Lone Pine klagt gegen Quebec auf einen Schadensersatz von 250 Millionen Kanadische Dollar.
Genau diese Möglichkeit eröffnet der Text zum CETA, der uns momentan vorliegt, den Unternehmen. Nordrhein-Westfalen hat auch ein solches Moratorium, wie gesagt, erlassen. Welche Passage in den Texten, die uns jetzt vorliegen, können Sie anführen, woraus hervorgeht, dass eine solche Klage, die jetzt gegen Quebec geführt wird, nicht auch Nordrhein-Westfalen droht? Nach unseren Informationen ist sehr klar: Schadensersatzklagen wie die gegen Quebec können aufgrund des CETA- Textes zum Beispiel auch gegen Nordrhein-Westfalen geführt werden. Nennen Sie mir bitte die Passage, die das aus Ihrer Sicht nicht zulässt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Danke, Frau Kollegin. – Herr Dr. Tauber.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3909352 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 54 |
Tagesordnungspunkt | Freihandelsabkommen der EU mit USA und Kanada |