25.09.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 54 / Tagesordnungspunkt 5 + ZP 4

Johannes FechnerSPD - Änderung des Strafgesetzbuches - Sexualstrafrecht

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute ein Thema, bei dem es um den Schutz der Schwächsten und der Wehrlosesten in unserer Gesellschaft geht. Der Missbrauch von Kindern ist für mich eines der schwersten Verbrechen überhaupt, weil er das ganze Leben der Opfer beeinträchtigt und beeinflusst. Genau deshalb dürfen wir als Staat, als Gesellschaft, dürfen wir als Politikerinnen und Politiker in diesem Bereich keine Strafbarkeitslücken dulden.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben uns deshalb in der Großen Koalition vorgenommen, die inakzeptablen Lücken im Sexualstrafrecht zum Schutz der Kinder zu schließen. Auch kommen wir damit einer EU-Richtlinie nach, die uns auffordert, eine Gesetzgebung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern zu schaffen. Dieser Aufforderung ist der Justizminister mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgekommen. Ich möchte mich ausdrücklich für diese konsequente Vorlage, für diesen konsequenten Gesetzestext bedanken, weil er viele Verbesserungen zum Schutz der Kinder in Deutschland bringt. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein paar Punkte möchte ich herausstellen. In der Tat werden wir das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie von zwei auf drei Jahre erhöhen. Wir werden das Erstellen und vor allem das Verbreiten der sogenannten Posingbilder, also von Bildern, die Kinder in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, als Kinderpornografie definieren. Ich finde, wir schließen hier eine sehr bedenkliche Strafbarkeitslücke. Wir haben hier einen Grauzonenbereich, den wir nicht nur der Definition der Rechtsprechung überlassen sollten, sondern wo wir eine Rechtsregelung, einen Straftatbestand, schaffen sollten, wenn wir – das müssen wir – den Handel mit Bildern von nackten Kinderkörpern verhindern wollen. Das muss das Ziel sein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir wollen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erweitern. Nach unseren Plänen sollen beispielsweise auch Stiefeltern oder der neue Lebenspartner eines Elternteils von dem Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erfasst werden. Auch damit schließen wir eine Lücke, die es bisher gab.

Schließlich – das ist noch gar nicht angesprochen worden, aber es ist ganz wichtig – werden viele Kinder im Internet von Straftätern mit dem Ziel angesprochen, sexuelle Handlungen bei den Kindern zu provozieren; das ist das sogenannte Cybergrooming. Auch das werden wir mit einem eigenen Straftatbestand regeln.

Weil viele Kinder – wie schon von einigen Vorrednern gesagt – erst viele Jahre nach der Tat, als Erwachsene, in der Lage sind, die erlittene Tat überhaupt zu verarbeiten, darüber zu sprechen und sie zur Strafanzeige zu bringen, ist es richtig und wichtig, dass wir die Verjährungsfrist erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen lassen.

Das alles sind wichtige Verbesserungen zum Schutz der Kinder. Dass wir hiermit richtigliegen, zeigt ein Blick auf die Verbandsreaktionen: Wenn selbst die Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und – das ist für mich besonders wichtig – der Deutsche Kinderschutzbund diese Gesetzesinitiative ausdrücklich loben, dann ist das ein klares Zeichen dafür, dass wir hier einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch leisten.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Eines ist dabei auch klar: Mit Gesetzesverschärfungen allein ist es nicht getan. Die Strafverfolgungsbehörden müssen natürlich auch personell und technisch in der Lage sein, die Gesetze umzusetzen. Wir handeln auch in diesem Bereich. Im 2. Untersuchungsausschuss untersuchen wir, ob das BKA in dieser Hinsicht technisch und personell ausreichend ausgerüstet ist. Länder wie Baden- Württemberg reagieren auch. Ich freue mich, dass in Baden-Württemberg im nächsten Haushalt keine einzige Stelle im Justizbereich wegfällt. Das sind wichtige Maßnahmen.

Ganz besonders wichtig ist uns als SPD-Fraktion, das Thema Prävention zu fördern. Beispielhaft für gelungene Präventionsprojekte möchte ich das vom Bund geförderte Projekt „Kein Täter werden“ hier in Berlin an der Charité oder das Programm „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“ in Baden-Württemberg nennen. Diese gelungenen Projekte zeigen: Gesetze verschärfen allein reicht nicht; der beste Opferschutz ist die Prävention, weil wir dadurch verhindern, dass diese schlimmen Straftaten überhaupt erst begangen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich komme zum Schluss. Wir müssen den Kindesmissbrauch in Deutschland bekämpfen. Dazu müssen wir Präventionsprojekte fördern, die technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden verbessern und die im Moment bestehenden inakzeptablen Strafbarkeitslücken im deutschen Strafrecht schließen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Wort hat der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3909575
Wahlperiode 18
Sitzung 54
Tagesordnungspunkt Änderung des Strafgesetzbuches - Sexualstrafrecht
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine