Susann RüthrichSPD - Änderung des Strafgesetzbuches - Sexualstrafrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Kind muss ein Recht darauf haben, ohne Gewalt und ohne Ausbeutung aufzuwachsen. Kinder können ihre eigene Intimsphäre meist schwer selbst schützen, deswegen müssen wir alle das tun – zum einen über eindeutige Gesetze, zum anderen über eine Gesellschaft, die wirksame Prävention unterstützt. Beide Bereiche greifen dabei ineinander.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf unterstreicht deutlich, dass wir in unserer Gesellschaft sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen nicht dulden. Die Straftatbestände sind jetzt konkreter und klarer beschrieben. Das ist gut so, auch für diejenigen, die die Gesetze werden anwenden müssen. Hier braucht es genügend Personal, damit wir uns darauf verlassen können, dass das Gesetz umgesetzt wird.
Doch das Gesetz ist nur die eine Seite der Medaille. Was wir in der Gesellschaft zu tun bereit sind, um Kinder zu schützen, das ist die andere Seite. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass ein pädophil geprägter Mensch sich in den allerwenigsten Fällen von einem noch so guten Gesetz allein abhalten lässt. Leider greifen Gesetze erst dann, wenn es zu spät ist, nämlich wenn die Straftat bereits begangen ist. Das ist für das betroffene Kind zu spät. Damit es erst gar nicht dazu kommt, brauchen wir Prävention.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das fängt bei den Kindern selbst an. Jedes Kind darf, ja soll und muss Nein sagen. Jedes Kind muss mit Selbstvertrauen die eigenen Bedürfnisse und die eigenen Grenzen kennen und diese ohne Scheu benennen können. Das fängt für mich bei dem aufgedrängten Kuss der Tante bei einer Familienfeier an. Wenn das Kind an dieser Stelle Nein sagt, dann haben wir das zu respektieren
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
und dürfen das Kind nicht dafür rügen, dass es unhöflich sei.
Gerade dann, wenn sich ein Kind gefährdet fühlt oder Opfer wurde, braucht es verlässliche Vertrauenspersonen. Diese müssen nicht nur etwas tun, sondern sie müssen das Richtige tun. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer etc. brauchen fachliche Unterstützung, Begleitung und Leitfäden, alles, was ihnen Sicherheit beim Erkennen und beim Reagieren gibt.
Opferschutz bedeutet auch, aus potenziellen Tätern und Täterinnen keine tatsächlichen werden zu lassen. Daher ist es richtig, Projekten wie „Kein Täter werden“ mehr Geld zu geben. Ein Vertreter des Projektes war gestern bei uns in der Kinderkommission. Er bestätigte: Die Prävention muss so zeitig wie irgend möglich anfangen. Es ist möglich, Jugendliche bereits in der Pubertät, während sich die sexuelle Prägung ausbildet, zu begleiten und auch schon dort wirksam präventiv tätig zu werden.
Wer kann noch helfen, das Richtige zu tun? Beispielsweise die Betroffenen selbst. Zum Ende dieses Jahres wird Herr Rörig, der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, einen Betroffenenbeirat einrichten. Wer wüsste besser als diese Menschen, was ihnen wirklich geholfen hätte und was nur gut gemeint gewesen wäre? Nehmen wir diese Kompetenzen ernst und handeln entsprechend.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Als Kinderbeauftragte meiner Fraktion fordere ich die Einsetzung eines Bundeskinderbeauftragten. Er oder sie würde darauf achten, dass Kinder durch Gesetze und durch uns als Gesellschaft geschützt und gefördert werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat die Kollegin Dr. Silke Launert das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3909640 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 54 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Strafgesetzbuches - Sexualstrafrecht |