25.09.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 54 / Tagesordnungspunkt 11

Cansel KızıltepeSPD - Steuergestaltung multinationaler Unternehmen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gambke, auch wenn ich in der letzten Legislaturperiode noch nicht im Bundestag war, kenne ich den Antrag. Ich hätte mir, ehrlich gesagt, ein bisschen mehr Kreativität gewünscht, als einfach den Antrag gleichlautend einzubringen und dabei die Fortschritte der letzten Monate zu verkennen.

(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben ihn schon noch ergänzt! Sie haben ihn nicht gelesen!)

– Doch, habe ich.

(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht richtig!)

Auf jeden Fall finde ich es wichtig, dass wir heute über die Steuergestaltung global tätiger Großkonzerne sprechen;

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

denn global tätige Unternehmen dürfen nicht weniger Steuerbelastungen haben als andere. Wir wollen Gewinnverschiebungsmethoden und den internationalen Steuersenkungswettlauf stoppen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Beim Country-by-Country-Reporting handelt es sich um einen Aspekt in einem größeren Zusammenhang; das wurde vorhin schon zum Ausdruck gebracht. Der größere Zusammenhang ist der Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen, also gegen Base Erosion and Profit Shifting, kurz BEPS genannt, welcher eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Gewinnverlagerung in Niedrigststeuerländer vorsieht. Diese Gewinnverschiebungsmethoden sind heute völlig legal. Das ist fatal.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Daher ist dieses Projekt die wichtigste internationale Steuerreform seit 100 Jahren und ein Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit. Großzügige Steuergeschenke können wir uns wahrlich nicht leisten. Das Country-by-Country-Reporting ist lediglich ein Teil des BEPS-Aktionsplans. Ihre Forderung nach einer Einführung des Country-by-Country-Reportings allein in Deutschland schafft vielleicht öffentliche Empörung; aber dieser Alleingang beseitigt nicht das Problem der Niedriglohnbesteuerung im Ausland.

(Beifall bei der SPD)

Im vorliegenden Antrag wird eine Vorreiterrolle Deutschlands für mehr Transparenz hinsichtlich der Wertschöpfungsketten multinational tätiger Unternehmen gefordert. Vorreiterrolle klingt gut. Wer ist nicht gerne Vorreiter?

(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man braucht Mut dazu!)

– Ja. – Doch was bringt eine Vorreiterrolle Deutschlands, wenn niemand folgt?

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist ein schöner Satz! – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Andere werden folgen!)

Als Beispiel: Es gibt aktuell etwa 300 bilaterale Verträge, die nichts bringen. Die Verschiebebahnhöfe existieren weiter. Die Einführung des Country-by-Country- Reportings ist zwar eine gute Idee – wir haben sie in der letzten Legislaturperiode bejaht –; aber der Alleingang würde zu einer internationalen Asymmetrie führen. Wir halten es deshalb für nicht sinnvoll und im Rahmen der aktuellen Verhandlungen sogar für eher schädlich.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Hier ist die internationale Staatengemeinschaft gefordert. In den vergangenen 15 Monaten haben wir hinsichtlich des Aktionsplans, mit dem Steuerschlupflöcher für global tätige Großkonzerne geschlossen werden sollen, erste substanzielle Fortschritte erzielt, auch hinsichtlich des Country-by-Country-Reportings. Am vergangenen Wochenende haben sich die G-20-Staaten verpflichtet, einige Steuerschlupflöcher für multinationale Konzerne zu schließen. Mittlerweile liegen die Richtlinien hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation vor. Diese Richtlinien der OECD sehen unter anderem eine jährliche Berichterstattung dieser Konzerne vor, zwar nicht in dem Maße, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern; aber das ist aus unserer Sicht in diesem internationalen Zusammenhang nicht unbedingt notwendig, vor allem nicht in hochentwickelten Industriestaaten. Denn eine gute solide Finanzverwaltung benötigt keinen zusätzlichen Druck der Öffentlichkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum bewegt sich dann nichts? Warum ist es so, wie es ist?)

Der von der OECD vorgesehene Austausch zwischen den Finanzbehörden wird funktionieren und zielführend sein.

Wir teilen ja viele der Punkte in Ihrem Antrag – es ist ja nicht so, dass wir alles verneinen –, insbesondere die Analyse, die Sie vornehmen, um das Problem der Steuervermeidung internationaler Großkonzerne zu beseitigen. Wir unterstützen auch den Ansatz, dass wir hier eine internationale Zusammenarbeit brauchen. Die Ergebnisse der letzten Monate sind aber Antworten auf Ihre Forderungen. Mit einem nationalen Vorreitermodell, das Sie fordern, kommen wir in diesem Punkt wirklich nicht weiter.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Stattdessen ist das gemeinschaftliche Vorgehen der mittlerweile 44 Staaten richtig. Gemeinsam hat man sich auf den Aktionsplan gegen Steuergestaltung und -vermeidung verständigt, und nur gemeinsam wird man am Ende auch global erfolgreich sein.

Wenn man über Country-by-Country-Reporting bzw. auch allgemein über Maßnahmen gegen BEPS redet, muss man eines betonen: Es geht hier – dieser Punkt ist mir wirklich besonders wichtig – um Steuergerechtigkeit,

(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Genau!)

um Wettbewerbs- und Chancengleichheit für die Unternehmen, die sich dieser Methoden zur Verlagerung von Gewinnen nicht bedienen können. Durch die Steuervermeidung der internationalen Großkonzerne haben deutsche mittelständische Unternehmen einen gravierenden Wettbewerbsnachteil, und das wollen wir beseitigen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte natürlich auch betonen, dass es sich beim Kampf gegen die internationale Steuergestaltung in erster Linie um den Kampf gegen ein skandalöses Verhalten von Unternehmen handelt. Dieses Verhalten gegenüber der Allgemeinheit ist wirklich abstoßend. Die Nutzung der staatlichen Infrastruktur wird als gegeben vorausgesetzt; an den Kosten will sich aber keiner beteiligen. Deshalb halten wir die Bekämpfung der Gewinnverschiebungsmethoden und selbstverständlich auch das Country-by-Country-Reporting für notwendig. Es ist klar: Wir müssen uns dieser Herausforderung stellen und dürfen diese Methoden nicht dulden; denn wir sind auf die Steuereinnahmen dringend angewiesen und wissen, wie schwierig es ist, mit wenig öffentlichen Mitteln staatlich aktiv zu sein.

Daher frage ich mich, was mit diesem Antrag erreicht werden soll. Er ist zwar eindrucksvoll, bringt in der Sache aber nur wenig, und eine Beschleunigung des Verfahrens ist damit auch nicht zu erwarten. Angesichts dessen, was bis jetzt bereits erreicht worden ist, finde ich es beinahe fahrlässig, einen solchen Antrag zu stellen.

Der Zeitplan ist klar: Er sieht die ersten sieben Maßnahmen inklusive des Country-by-Country-Reportings bis Ende des Jahres vor. Die Umsetzung der weiteren acht Maßnahmen soll bis Ende 2015 erreicht werden. Das Wichtigste ist: Es funktioniert. Bereits Ende des nächsten Jahres wird man evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern.

Daher bleibe ich bei meinen Fragen: Warum sollen wir vom internationalen Vorgehen abweichen? Warum löst man eine einzelne Maßnahme aus insgesamt 15 gleichwertigen heraus und präsentiert sie als Ei des Kolumbus beim Vorgehen gegen Steuervermeidung und Steuerplanung?

(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommen noch weitere Vorschläge!)

Beides erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht.

(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Genau! Uns auch nicht!)

Daher bin ich gespannt auf die Behandlung und Beratung des Antrags im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Als letzter Redner in dieser Debatte hat Philipp Lerchenfeld das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3910695
Wahlperiode 18
Sitzung 54
Tagesordnungspunkt Steuergestaltung multinationaler Unternehmen
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