Renate KünastDIE GRÜNEN - Einführung von Gruppenverfahren
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sommerpause ist noch nicht allzu lange vorbei. Erinnern Sie sich doch zum Beispiel einmal daran, ob Sie eine Bahn- oder Flugreise unternommen und dabei enorme Verspätungen erlebt haben. Sie haben sich dann vielleicht gefragt: Wie ist das denn mit der Entschädigung? Äußere ich mich? Frage ich einmal nach? Oder soll ich vielleicht sogar klagen? Mag sein, dass die Deutsche Bahn diesbezüglich nicht so schlecht ist wie ihr Ruf, sondern schon selbstverständlicher und geduldig Vordrucke verteilt. Ich glaube, dass das bei manchen Fluggesellschaften viel schwieriger ist, weil diese sich zieren und versuchen, das Ganze erst einmal zeitlich zu strecken.
Oder stellen Sie sich eine andere Situation vor: Sie haben den Stromanbieter gewechselt. Der neue Stromanbieter hat Ihnen angeboten, Ihnen nach zwölf Monaten einen Wechselbonus auszuzahlen. Nach exakt zwölf Monaten wechseln Sie schon wieder, weil ein anderer Anbieter einen niedrigeren Tarif hat. Der bisherige Stromanbieter zahlt daraufhin die Prämie nicht. Klagen Sie?
Oder: Sie haben eine Lebensversicherung abgeschlossen und aus persönlichen Gründen vorzeitig gekündigt. Von Ihrem eingezahlten Geld bekommen Sie kaum etwas zurück, weil irgendwo im Vertrag in den Tiefen des Kleingedruckten versteckt ist, dass man erst Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren zahlen muss und diese von dem eingezahlten Geld abgezogen werden. Die Frage ist wieder: Klagen Sie?
All diese Fälle – man könnte noch mehr nennen – haben eines gemeinsam, nämlich folgendes Ungleichgewicht: Sie haben auf der einen Seite den einzelnen, wirtschaftlich schwächeren Verbraucher oder die Verbraucherin und auf der anderen Seite mächtige Firmen und Unternehmen mit ganzen Rechtsabteilungen und Horden von Anwälten. Der Verbraucher, die Verbraucherin steht allein mit dem Schaden da. Sie müssen sich jetzt entscheiden: Klage ich?
Aus Verbrauchersicht ist es so: Je kleiner der Schaden, desto größer die Scheu. Wer möchte schon wegen 2,95 Euro klagen, viel Zeit verlieren und Ärger riskieren? Das gilt aber reziprok proportional für die Unternehmen. Während für den Verbraucher gilt: „Je kleiner der Schaden, desto größer die Scheu“, sagen die Unternehmen: Je kleiner der Schaden, desto besser die Aussicht, dass 10 000 Betroffene eben nicht klagen. 10 000-mal 2,95 Euro ist ein schöner Gewinn. Kleinvieh macht auch Mist, wäre eine andere Variante, um diesen Zustand aus der Sicht der Unternehmen zu beschreiben. – Die Ansprüche werden nicht geltend gemacht; das ist das, was wir sehen.
Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht, für dieses Problem eine Lösung vorzulegen. Wir stellen fest, dass so etwas in den unterschiedlichsten Varianten immer wieder vorkommt: beispielsweise bei einer angemessenen Entschädigung für einen verspäteten Flug oder bei den schon genannten 2,95 Euro, zum Beispiel beim E- Commerce oder bei Apps und Ähnlichem.
Wir meinen, dass wir an dieser Stelle – ich formuliere das einmal so unter uns Juristen – das Skalpell in die Hand nehmen und an das Herzstück des deutschen Zivilrechts herangehen müssen, an die Zivilprozessordnung. Das ist ja angeblich die Krone des Rechts. Wie man darauf kam, weiß ich auch nicht. Aber darin stehen die wichtigen Dinge. Wir müssen Waffengleichheit herstellen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass es hier keine Schieflage gibt, deshalb die OP an der Zivilprozessordnung.
Was wir brauchen, sind Formen kollektiver Rechtsdurchsetzung, so nennt man das. Das deutsche Recht kennt das bisher schon. Beim Unterlassungsklagegesetz überlegt die Bundesregierung zum Beispiel gerade völlig zu Recht – das wird schon lange von einigen, auch von uns gefordert –, eine Verbandsklagemöglichkeit bei Datenschutzverletzungen zu ermöglichen. Wenn eine Information über Sie ohne Ihre Erlaubnis weitergegeben wird, dann überlegen Sie: Mache ich da etwas, oder lasse ich es, obwohl ich unzufrieden bin? – Es ist also richtig, dass es da Verbandsklagemöglichkeiten geben soll. Warum? Weil nur so Interessenvertretungen des Vertragsschwächeren gewährleistet werden.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Ich dachte, es geht um die Rechte der Verbraucher!)
Bei diesem Fall und den anderen, die ich gerade aufgezählt habe, ist es so – das will ich klar sagen –: Es betrifft eine Vielzahl von Personen. Das ist quasi ein Massenereignis. Es handelt sich um gleichgelagerte Verträge, gleiche Lebenssachverhalte. Alle Betroffenen erfahren eine mehr oder weniger geringe Schädigung. Da brauchen wir jetzt eine prozessuale Lösung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Wir haben einen Gesetzentwurf, der das Zivilrecht betrifft, vorgelegt. Ausnahmen stellen das Familienrecht und die freiwillige Gerichtsbarkeit dar; dort muss nach anderen Regeln vorgegangen werden. Wir sagen: Es muss eine Klagemöglichkeit geben, bei der dann allerdings Teilnehmer des Verfahrens nur wird, wer in diesen Gruppenverfahren gegenüber dem Gericht erklärt: Ich will an diesem Verfahren teilnehmen. – Wir sagen: Die Anwalts- und Gerichtsgebühren kann man dann auf vier Gebühren reduzieren, damit nicht 20- oder 30-mal die Gebühr erhoben wird, ohne dass dafür etwas getan wird. Für diejenigen, die klagen und an dem Gruppenverfahren teilnehmen, heißt das aber: Die Höhe des Prozessrisikos ist relativ begrenzt.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Für manche Kläger sind auch diese Gebühren noch zu viel!)
Wir wollen an dieser Stelle aber auch ein praktikables Verfahren. Das heißt: Diejenigen, die am Gruppenverfahren teilnehmen – das können bis zu 20 Personen sein –, sind dann vor dem Zivilgericht nicht alle zu Prozesshandlungen ermächtigt, sondern der oder die Gruppenklägerin nimmt treuhänderisch die Rechte der anderen wahr, damit das Verfahren praktikabel ist. Wir sagen: Eine solche Gruppenklage kann auf Leistung, also Schadenersatz bzw. Entschädigung für Verspätung, abzielen; sie kann sich aber auch als Feststellungsklage gegen rechtswidrige AGB richten.
Wir wollen aber kein Gruppenverfahren im Sinne einer Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild. Dort ist es so, dass ein Anwalt klagt, der zunächst alle angeblich Betroffenen sozusagen im Hinterkopf hat und dann später aus dem, was er erstritten hat, erst einmal 10 bis 20 Prozent als Anwaltsgebühr und Kostenerstattung für sich abzieht. Das wollen wir nicht. Wir wollen vielmehr ein Opt-in-Verfahren. Das heißt, das Verfahren gilt nur für Personen, die ausdrücklich gesagt haben: Ich will mit meinem Fall an diesem Verfahren teilnehmen.
Ich glaube, dass wir damit eines schaffen, nämlich dass die kleinen Fälle, bei denen die Verbraucher kein Recht bekommen, endlich mit in die Steuerungsfunktion des Rechts aufgenommen werden. Denn das Recht hat auch eine Aufgabe: am Ende sozusagen subkutan faire Marktbedingungen zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass man nicht über den Tisch gezogen wird.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Die Europäische Kommission hat uns im Juni 2013 aufgefordert, kollektive Rechtsschutzverfahren einzuführen. Auf eine Kleine Anfrage hat die Bundesregierung neulich geantwortet: Sie prüft, ob zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes gesetzgeberische Schritte nötig sind.
Aber nicht mehr alles vorlesen, Frau Kollegin Künast.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir an dieser Stelle einen kostenlosen Rechtsrat: Wenn Sie nichts tun, verstoßen wir gegen die Empfehlung der Kommission. Ich bitte Sie deshalb, unseren Vorschlag zur Einführung von Gruppenverfahren aufmerksam zu lesen und ihm dann auch zuzustimmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Sebastian Steineke, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 18 |
Session | 55 |
Agenda Item | Einführung von Gruppenverfahren |