Stefan MüllerCDU/CSU - Bericht zum Anerkennungsgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, also kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft getreten. Wir haben mit diesem Gesetz erstmals eine gute rechtliche Grundlage geschaffen, um im Ausland erworbene Abschlüsse in Deutschland einfacher anzuerkennen und Menschen mit ausländischen Abschlüssen besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.
Eines kann man nach diesen zwei Jahren ohne Zweifel sagen: Es hat in Deutschland ein Umdenken gegeben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor allem bei der CDU!)
Wir erkennen schon, dass viele Menschen mit mehr Respekt und Wertschätzung auf die Qualifikationen und Lebensleistungen Zugewanderter sehen. Das ist ein wichtiger Fortschritt.
Ein weiterer Fortschritt ist, dass sich zahlreiche Akteure auch mit beteiligen. Sie unterstützen die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und wirken daran aktiv mit, um neue Strukturen zu schaffen und Know-how aufzubauen. Insofern bedanke ich mich bei allen Organisationen und Institutionen, die in diesen zwei Jahren dazu beigetragen haben, dieses Know-how zu erwerben und neue Strukturen zu schaffen. Nur so war und ist eine erfolgreiche Umsetzung unseres Anerkennungsgesetzes möglich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Bundesregierung hat seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren ein kontinuierliches Monitoring bereits vor der gesetzlichen Evaluation zugesagt. Der im April dieses Jahres vorgelegte erste Bericht zum Anerkennungsgesetz enthält nunmehr die ersten Ergebnisse dieses Monitorings, das im Auftrag des BMBF vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführt wird.
Der Bericht geht aber weiter. Er zeigt also nicht nur auf, was in diesen zwei Jahren geschehen ist, sondern zieht auch eine erste Bilanz. Vor allem aber blickt er nach vorne und benennt künftige Herausforderungen; ich komme später noch darauf zu sprechen. Die Zahlen belegen jedenfalls, dass sich das Anerkennungsgesetz von Anfang an als ein Instrument der Fachkräftesicherung etabliert hat.
Das Statistische Bundesamt hat im Oktober 2013 erstmalig eine Statistik vorgelegt, wonach im Zeitraum von April bis Dezember 2012 bundesweit rund 11 000 Verfahren gemeldet wurden. Von diesen 11 000 Verfahren – das kann man in der Rückbetrachtung, glaube ich, als Erfolg bezeichnen – waren zum Jahresende 2012 bereits drei Viertel entschieden. Der überwiegende Teil davon – 82 Prozent – wurde mit einer vollen Anerkennung beendet.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karamba Diaby [SPD])
In den Länderstatistiken zeichnet sich bereits ab, dass sich diese positive Entwicklung in 2013 fortgesetzt hat. Leider liegen die amtlichen Zahlen für das Jahr 2013 erst im Oktober oder November dieses Jahres vor und werden erst dann veröffentlicht werden. Der nächste Monitoring-Bericht wird dann sicherlich eine entsprechende Aussage dazu treffen. Wir haben vor, Ihnen diesen im Mai oder Juni 2015 vorzulegen.
Eines zeigt sich jedenfalls: Beratung und Information sind auch für ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren der Schlüssel. Wir sind froh, dass es ein steigendes Interesse an den Angeboten, die der Bund etabliert hat, gegeben hat. Ich möchte drei Beispiele nennen: erstens das Internetportal „Anerkennung in Deutschland“, das bereits im August die Marke von 100 000 Besuchern monatlich überschritten hat und auf dem sich mittlerweile über 1,5 Millionen Menschen informiert haben, zweitens die Telefonhotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das individuelle Fragen zur beruflichen Anerkennung beantwortet, und drittens das Beratungsnetzwerk „IQ“ – Integration durch Qualifizierung –, das ebenfalls eine ganze Reihe von Informationen zu Verfahren der beruflichen Anerkennung geben kann.
Eine wichtige Rolle für den Erfolg des Anerkennungsgesetzes spielt sicherlich ein effizienter und einheitlicher Verfahrensvollzug. Hier haben insbesondere die Kammern entsprechende Strukturen geschaffen. Ich möchte in diesem Zusammenhang die IHK FOSA, die zentrale Plattform der Industrie- und Handelskammer, und die Leitkammern im Handwerk, die sowohl beraten als auch selber Verfahren durchführen, nennen.
Wir haben in den letzten zwei Jahren immer wieder – das nehme ich sehr ernst – den Hinweis bekommen, dass die Verfahren zu aufwendig, zu lang und zu bürokratisch sind und dass zu viele detaillierte Informationen zu ausländischen Bildungsgängen vorgelegt werden müssen. Ich sage es noch einmal: Wir nehmen das sehr ernst. Dort, wo es möglich ist, sollten wir das Anerkennungsverfahren unkomplizierter und unbürokratischer machen. Gleichwohl muss man sich natürlich schon vor Augen führen, was Ziel dieses Anerkennungsverfahrens ist. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist, dass am Ende die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss attestiert werden kann.
Wir haben in Deutschland – darauf sind wir zu Recht stolz – hohe Qualitätsstandards. Diese wollen wir beibehalten. Deswegen garantiert natürlich nur eine umfassende und sorgfältige Prüfung auf der Grundlage von verlässlichen Informationen eine entsprechende Gleichwertigkeit. Erst dann kann es zu einer erfolgreichen Anerkennung kommen. Würde man hier Abstriche machen, würde das dem Sinn und Zweck dieses Verfahrens zuwiderlaufen, was sicher nicht im Interesse der Antragsteller sein kann.
Ich vermute, die Frau Präsidentin wird mir keine großzügige Redezeiterweiterung einräumen, weswegen ich mich beim Ausblick auf wenige Stichworte beschränken möchte.
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben eh nicht viel zu sagen!)
– Es sei denn, Sie würden eine Zwischenfrage zu den Ausblicken stellen, Herr Mutlu. Aber ich befürchte, den Gefallen werden Sie mir nicht tun.
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, ist gut! Da kommt auch nicht mehr bei rum, auch wenn ich eine Zwischenfrage stelle!)
Das geht nicht mehr, da Ihre offizielle Redezeit beendet ist.
Gut. – Ich beschränke mich auf wenige Stichworte: Wir werden eine ganze Reihe von Maßnahmen und Handlungsschwerpunkten zum Beispiel zu Ausgleichsmaßnahmen auf den Weg bringen.
Ich will hier die Information der Betriebe ansprechen. Der Bericht zeigt, dass es hier noch Handlungsbedarf gibt, dass wir auch die Personalabteilungen und die Personalentwickler in den Unternehmen für das Thema Anerkennung sensibilisieren müssen. Wir haben Handlungsbedarf im Bereich der Rechtsetzung, weil wir die novellierte EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bis 2016 in nationales Recht umsetzen müssen. – Das waren nur zwei Beispiele, die zeigen, wo wir sicherlich noch weiterarbeiten können.
Die OECD bescheinigt uns, dass Deutschland heute zu den Ländern mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte und Arbeitskräfte gehört – eine Botschaft, die noch viel stärker gehört werden muss. Wir werden – da gehört eine schnelle und einfache Anerkennung sicherlich mit dazu – auch in Zukunft mit dem Anerkennungsgesetz und den entsprechenden Verfahren dafür sorgen können, dass unser Land für qualifizierte Zuwanderer noch attraktiver wird. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Dr. Rosi Hein, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3914327 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 55 |
Tagesordnungspunkt | Bericht zum Anerkennungsgesetz |