26.09.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 55 / Tagesordnungspunkt 22

Katrin AlbsteigerCDU/CSU - Bericht zum Anerkennungsgesetz

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich als letzte Rednerin in dieser Debatte meinen Redebeitrag leisten darf. Noch mehr freut es mich, dass ich zum Anerkennungsgesetz rede, das auf Initiative der CDU/CSU entwickelt,

(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Die Grundidee war wohl von uns!)

eingebracht, beschlossen und im Jahr 2012 in Kraft getreten ist.

(Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb ist es so bürokratisch!)

Es handelt sich dabei um ein völlig neues Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland. Wenn wir das so sagen und wenn auch in dem Bericht diese Begriffe auftauchen, dann heißt das nicht, dass wir keinen Respekt vor der Qualifikation der Fachkräfte aus dem Ausland hätten, ganz im Gegenteil.

(Zuruf der Abg. Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE])

Aber es darf doch hier durchaus einmal erwähnt werden, dass wir erkannt haben, dass da Handlungsbedarf besteht. Das Anerkennungsgesetz ist ein wesentlicher Baustein zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

(Willi Brase [SPD]: Aber lang dafür gebraucht!)

Das Anerkennungsgesetz ist ein sehr dynamisches Gesetz.

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu viel Dynamik ist auch nicht gut! – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Wir werden es entwickeln! Ihr könnt mitmachen!)

Genau deswegen sind wir schließlich hier: Wir diskutieren einen Bericht. Das ist der erste Bericht zu diesem jungen, neuen, frischen Gesetz. Es ist doch gerade das Schöne an diesem Gesetz, dass wir darin ein Monitoring festgelegt haben. 2011 ist bei den Verhandlungen mit dem Bundesrat die Idee eingebracht worden, die Auswirkungen dieses Gesetzes im Rahmen eines Monitorings zu untersuchen. Uns geht es nicht nur darum, Gesetze zu machen, sondern auch darum, sie auf ihrem Weg konstruktiv zu begleiten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Und weiterzuentwickeln!)

– Und weiterzuentwickeln, Herr Mutlu. Selbstverständlich auch das. – Dieses Monitoring bedeutet, einerseits die positiven Ergebnisse der Umsetzung zu benennen und andererseits die kritischen Punkte aufzugreifen und Verbesserungen aufzuzeigen. Genau das ist heute in der Debatte schon in ausreichender Art und Weise passiert.

Danke, Herr Staatssekretär Müller, für Ihren Bericht. Die Bilanz ist: Die Ergebnisse dieses Gesetzes sind nach Meinung der Opposition hochdramatisch. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Das Gesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Zwischen April und Dezember 2012 lagen uns schon 11 000 Anträge vor. Das ist schon etwas, aber da ist auch noch Luft nach oben, keine Frage.

(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])

Ich bin sicher, dass dann, wenn wir den nächsten Bericht diskutieren werden, auch dokumentiert werden wird, dass sich die Zahl der Anträge erhöht haben wird.

Das Schöne dabei ist, dass es nicht nur darum geht, die Zahl der Anträge zu erhöhen, sondern es geht auch darum, dass möglichst viele Anträge anerkannt werden. Mit einer Quote von über 80 Prozent sind wir da auf einem hervorragenden Weg.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Während noch vor anderthalb Jahren erst fünf Bundesländer ein Anerkennungsgesetz hatten, verfügt heute fast jedes Bundesland über ein solches Gesetz.

(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])

Auch das ist eine gute Nachricht. Genau darum ging es uns schließlich in den vergangenen Monaten.

Ich möchte einen besonderen Punkt herausgreifen, nämlich die Gesundheitsberufe. Ja, da gibt es Handlungsbedarf. Das ist auch ein extrem wichtiger Bereich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es ist richtig, dass die bereits beschlossene, länderübergreifende zentrale Gutachtenstelle aufgrund des besonders hohen Aufkommens in diesem Bereich ihre Arbeit aufnimmt. Zur Verbesserung der Situation wird diese Stelle zu einheitlichen Standards und einer besseren Koordinierung beitragen.

Gerade uns als Union ist die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land sehr wichtig. In Bayern beispielsweise haben wir das im letzten Jahr nach einem Volksentscheid sogar in unsere Verfassung hineingeschrieben. Das ist schon eine gute Sache. Aber es reicht sicherlich nicht aus, die Verfassung zu ändern, ohne dafür zu sorgen, dass die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen auch tatsächlich erreicht wird. In diesem Zusammenhang ist die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum ein wesentlicher Punkt. Dazu tragen auch die ausländischen Fachkräfte bei. Insofern leisten wir mit dem Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag.

So viel zum Thema aus deutscher Sicht, aber – das sei als letzter Punkt in dieser Debatte benannt – auch die europäische Sicht ist sehr wichtig. Das Anerkennungsgesetz leistet nämlich auch im europäischen Rahmen einen wichtigen Beitrag. Wir sind uns, glaube ich, darin einig, dass wir nicht nur für die Bekämpfung des Fachkräftemangels im eigenen Land zu sorgen haben, sondern auch – das ist unsere Pflicht, aber auch unsere Überzeugung – für die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes.

Gerade die Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit machen deutlich, dass es in Europa eine Generation gibt, die wir in dieser Hinsicht möglicherweise verlieren. Auch an der Stelle ist es wichtig, nicht immer nur von einem möglichen Braindrain zu reden, sondern auch die Chance zu sehen, die damit verbunden ist. Wenn ausländische Arbeitskräfte aus Griechenland, Spanien oder Frankreich auch in Deutschland Arbeit finden, dann ist das ein guter Beitrag. Das Anerkennungsgesetz leistet ebenfalls seinen Teil.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3914376
Wahlperiode 18
Sitzung 55
Tagesordnungspunkt Bericht zum Anerkennungsgesetz
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