Renate KünastDIE GRÜNEN - Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Vorrednerin und liebe Vorredner! Herr Bartke war der Erste, der den jetzigen Verfassungsgerichtspräsidenten, zitiert hat, der noch als Herr Professor Voßkuhle in einer Kommentierung ausgeführt hat, dass es nach dem Wortlaut des Grundgesetzes wohl richtig sei, dass der Bundestag und nicht eine vom Bundestag bestimmte Kommission wählt. Das finde ich auch richtig.
Ich will nur hinzufügen – Herr Harbarth und andere haben das auch angesprochen –: Es ist eigentlich noch viel putziger.
(Dr. Matthias Bartke [SPD]: Stimmt!)
Es ist putzig, dass der Professor Voßkuhle so kommentiert hat, dass aber der Verfassungsrichter Voßkuhle dazu geurteilt und in einer Entscheidung gesagt hat: Nein, das jetzige Verfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. – Ein wenig gewunden, einige Pirouetten gedreht, und mir scheint es auch so zu sein: ein klein wenig sich nicht getraut, in eigener Sache zu sagen: Bundestag, mach es mal anders!
Insofern ist der heutige Tag, an dem wir alle miteinander, alle Fraktionen, diesen Entwurf für eine Gesetzesänderung einbringen, ein guter Tag. Es ist aber auch ein guter Tag für Herrn Voßkuhle. Von dem geistigen Spagat, den er in seinem Leben noch aushalten musste, erlösen wir ihn jetzt. Gut so!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD] und Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Es ist gut, meine Damen und Herren, dass wir – ich sagte es schon – gemeinsam zu dem Ergebnis kommen. Wir als Grüne haben schon viele Jahre genau eine solche Regelung – Wahl durch das Plenum – gefordert.
Eines ist klar – einige haben es schon angetippt –: Nicht nur das Grundgesetz fordert uns vom Wortlaut her auf, als Bundestag zu wählen; die jetzige Regelung bedeutet auch eine Schieflage im Verhältnis zu Wahlen von anderen Beauftragten, die wir im Plenum durchführen: den bzw. die Datenschutzbeauftragte, die bzw. den Wehrbeauftragten. Da ist es schon angemessen, auch die Krone des Rechts, die höchsten Richterinnen und Richter, die Spitze der rechtsprechenden Gewalt in unserer Gewaltenteilung ebenfalls im Plenum des Deutschen Bundestags zu wählen; alles andere wäre nicht angemessen.
Lassen Sie mich auch sagen: Ich bin froh darüber, dass wir dieses Gesetz erst jetzt einbringen und es nicht vor einem halben oder einem Dreivierteljahr eingebracht haben, als es noch Auseinandersetzungen gab über Ideen, die Entscheidungsmöglichkeiten des Verfassungsgerichts einzuengen. Seinerzeit wäre es das falsche Signal gewesen, hätte es eine falsche Botschaft vermittelt.
Wir sollten froh sein, dass wir eine Gewaltenteilung haben. Ich erlebe ständig, dass uns Delegationen aus aller Herren und Frauen Länder – die Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss kennen das – immer fragen: „Wie funktionieren eigentlich bei euch Rechtsstaat und Gewaltenteilung?“, und die immer versuchen wollen, die Prinzipien, aber auch das Selbstbewusstsein zu verstehen, das für jede einzelne der drei Gewalten dazugehört.
Insofern ist es richtig, dass wir die Mitglieder des Verfassungsgerichts im Plenum wählen, und es ist auch richtig, dass manche Idee vom Anfang des Jahres, die Rechte des Verfassungsgerichts zu beschneiden, nicht Realität wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe noch zwei, drei Änderungsideen. Wir als Grüne haben nicht nur gefordert, dass im Plenum gewählt wird, sondern wir haben noch eine Vielzahl anderer Forderungen.
Eine Forderung will ich als erste nennen, weil ich glaube, dass es für alle anderen am einfachsten ist, sie mitzutragen. An einer Stelle ist dieses Gesetz nämlich noch altertümlich, und zwar da, wo es für das Besetzungsverfahren in der Kommission immer noch d’Hondt vorsieht. Jetzt weiß ich, dass manche sagen: Ach, sollen wir das auch noch ändern! – Es ist aber altertümlich, weil wir uns überall für ein anderes Verfahren entschieden haben. Deshalb bitte ich alle, darüber nachzudenken, ob wir das im Gesetzgebungsverfahren nicht ändern und hier auch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers hineinnehmen können. Das ändert im Augenblick gar nichts. Aber es ist besser, es zu dem Zeitpunkt zu ändern, an dem wir tatsächlich Hand ans Gesetz legen.
Zweiter Punkt ist das Thema Frauenquote. Das Gericht ist mit Frauen besetzt wie schon lange nicht mehr. Die Geschlechter finden sich durchaus passabel wieder, obwohl man auch hier noch weitermachen kann. Aber wenn dieser Bundestag hier demnächst ein Quotengesetz für die Vorstände und für die Aufsichtsräte und eine Flexiquote für das Management usw. beschließt, fragt man sich ja, warum dann nicht auch für das Bundesverfassungsgericht eine vielleicht ähnlich hohe Quote für Frauen und Männer vorgesehen wird, um einfach einer zukünftig vielleicht auftretenden Fehlentwicklung zu wehren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mein dritter Punkt ist die Frage der Anhörung, die Frau Wawzyniak auch schon angesprochen hat. Wir würden mit Ihnen im Ausschuss gern auch über Anhörungen diskutieren. Ich weiß, dazu gibt es bei uns, durchaus auch in der Fraktion, noch unterschiedliche Auffassungen. Lassen Sie uns hier über ein Verfahren für das Plenum oder für die Kommission diskutieren. Jetzt ist es so, dass immer außerhalb der Kommission die Gespräche mit den potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten stattfinden.
Ich sage aber persönlich auch dazu: Ich möchte nicht da enden, wo die in den USA enden. Der Präsident macht einen Vorschlag, und danach, glaube ich, wird die Person, die dann bei einer solchen Anhörung abgelehnt worden ist, nie wieder für ein Amt kandidieren. Also, ich will nicht diese Schärfe der Auseinandersetzung und diese Herabwürdigung einzelner Personen. Deswegen bin ich an der Stelle für Vorschläge offen. Aber Sie wissen, dass wir immer gesagt haben: Es muss mehr Auseinandersetzungen über die Personen geben und sie müssen sich der Debatte stellen.
Ich kann also feststellen, meine Damen und Herren: Heute ist ein guter Tag, ein guter Tag für das Gericht, weil es als Spitze der Rechtsprechungsgewalt in Deutschland angemessener behandelt wird. Es ist ein guter Tag für den Bundestag und ein guter Tag für mehr Transparenz durch Wahlen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Stefan Heck, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 18 |
Session | 57 |
Agenda Item | Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes |