09.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 57 / Tagesordnungspunkt 12

Emmi ZeulnerCDU/CSU - Psychiatrisches Entgeltsystem

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In psychiatrischen Einrichtungen in Deutschland werden jährlich 1,1 Millionen Patienten behandelt. Die Art psychischer Erkrankungen hat sich gewandelt. Die Zahl der Patienten steigt und wird nach der jetzigen Prognose noch weiter steigen. Sicherlich kennt jeder von uns in seinem Bekanntenkreis oder in seiner Familie jemanden, der entweder in der Vergangenheit an einer psychischen Krankheit litt oder heute unter dieser leidet.

Den Betroffenen sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich die bestmögliche Versorgung zuteilwerden zu lassen, ist Aufgabe unseres Gesundheitssystems und somit Auftrag an uns Gesundheitspolitiker. Stationäre und teilstationäre psychiatrische Einrichtungen müssen sich weiterentwickeln. Es gilt, Qualität zu garantieren und gleichzeitig Transparenz zu schaffen.

Aus diesem Anliegen heraus haben wir 2012 das pauschalierende Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik – kurz PEPP – eingeführt. Dieses System ist offen für Verbesserungen und entwickelt sich mit dem Input der Leistungserbringer stetig weiter. Auch die Politik darf sich nicht zurücklehnen, sondern muss weiterhin an der stetigen Verbesserung des Systems arbeiten.

Die Einführung von PEPP stieß damals und stößt auch heute noch auf Widerstände. Zahlreiche Bedenken wurden von Patientenvertretern, Leistungserbringern und Verbänden geäußert.

Seien Sie versichert, dass ich das jetzige PEPP weiterhin nicht als der Weisheit letzter Schluss ansehe; aber ich erkenne auch Fortschritte, die bei der Weiterentwicklung des Systems gemacht wurden. Denn sowohl die Politik als auch die Selbstverwaltung haben auf die vielfach geäußerte Kritik an PEPP reagiert. Deshalb sehe ich einige der Forderungen als erfüllt an.

Als Erstes möchte ich die Forderung nach mehr Zeit und somit nach einer Verlängerung der Optionsphase aufgreifen. Auch ich bin der Meinung: Bei einer so tiefgreifenden Neuerung, wie sie das PEPP mit sich bringt, gilt es, nichts zu überstürzen und die Häuser Schritt für Schritt mit PEPP vertraut zu machen. Aus diesem Grunde haben wir – nicht nur die Linken und die Grünen, sondern alle hier im Parlament Anwesenden – beschlossen, die Optionsphase um zwei Jahre zu verlängern und dementsprechend auch die nachfolgenden Phasen später zu beginnen. Diese verlängerte Frist gibt den Einrichtungen die Chance, das neue System zu erproben, ohne dass für sie die befürchteten finanziellen Nachteile entstehen. Um Anreize für eine Beteiligung am neuen System zu schaffen, kommt den teilnehmenden Häusern in der Optionsphase die doppelte Grundlohnrate zugute. Diesen Anreiz halte ich für eine gute Investition, denn der Erfolg von PEPP hängt entscheidend von der Beteiligung der Krankenhäuser ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es sei in aller Klarheit gesagt: Nur wer mitmacht, kann auch gestalten.

Ein weiterer Kritikpunkt, der bereits von der Selbstverwaltung gelöst wurde, ist die Abschaffung der Degression in der Vergütung. Die Sorge, Patienten könnten aus ökonomischer Motivation heraus frühzeitig entlassen werden, habe auch ich geteilt. Anders als bei somatischen Erkrankungen ist der Verlauf psychischer Erkrankungen nur schwer vorhersehbar. Nicht bei jedem Patienten stellt sich am Tag X eine Besserung ein. Drehtüreffekte wären eine mögliche Folge dieser Degression gewesen. Die Selbstverwaltungspartner sind ihrer Verantwortung nachgekommen und haben diesen Kritikpunkt mit ihrem Beschluss vom April ausgeräumt. Die rasche Umsetzung durch das InEK im aktuellen Katalog begrüße ich ausdrücklich. Die Degression wurde, auch durch die Möglichkeit der Abrechnung des Entlassungstages, weitgehend abgeschafft.

Als dritten Punkt haben wir die individuelle Betreuung Schwerstkranker deutlich verbessert. Wir sind uns alle einig: Bestimmte Diagnosen verlangen eine besonders intensive Betreuung. Auch dieser Aspekt war zu wenig in dem alten Entgeltkatalog berücksichtigt. Bei besonders schweren Verläufen ist eine Eins-zu-eins-Betreuung oder eine Intensivbehandlung des Patienten erforderlich, was mit dem neuen Katalog gewährleistet wird. So ist es zukünftig Einrichtungen möglich, im Einzelfall bedarfsgerecht ein Zusatzentgelt abzurechnen.

Schließlich hat sich die Selbstverwaltung zum Ziel gesetzt, den Dokumentationsaufwand zu reduzieren. PEPP darf nicht zum Bürokratiemonster werden. Nun müssen wir sicherstellen, dass auch dieser Aspekt zeitnah umgesetzt wird.

Mit dem angestoßenen Entwicklungsprozess haben wir gezeigt, dass die Aussage, PEPP sei ein lernendes System, keine leeren Worte sind. Immer noch gibt es Kritikpunkte. Diesen müssen wir uns selbstverständlich stellen und die Entwicklung von PEPP auch weiterhin aufmerksam und kritisch verfolgen. Nur im Dialog mit den Beteiligten kann es uns gelingen, das Schulkind PEPP zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Allen Beteiligten steht es zum einen offen, Vorschläge zur Weiterentwicklung von PEPP beim InEK einzubringen. Ich appelliere, diese Möglichkeit auch wahrzunehmen. Zum anderen hat das BMG einen strukturierten Dialog angestoßen. Verbände, Selbstverwaltung und Kalkulationshäuser sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mit dem neuen Entgeltsystem einzureichen. Auf Basis dieser Stellungnahmen werden wir das System überprüfen und gegebenenfalls den Empfehlungen anpassen.

Jedoch sehe ich auch noch Potenzial bei der Ausgestaltung von PEPP. Ich erkenne die Gefahr der Selektion von Patientengruppen. In der Zeit, die wir durch die verlängerte Optionsphase gewonnen haben, müssen wir unbedingt überprüfen, ob das neue System Anreize zu einer solchen Selektion setzt. Sollten sich diese Bedenken bestätigen, so gilt es, unbedingt gegenzusteuern. Was sicherlich niemand will, ist ein Wettbewerb unter den Häusern um die lukrativsten Diagnosen.

(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Schließlich wird besonders oft auch die Angst an mich herangetragen, mit PEPP gehe ein Personalabbau einher. Eine ausreichende Personalausstattung ist für eine gute Patientenversorgung unabdingbar. Bereits heute lässt sich jedoch in manchen Bereichen der Psychiatrie eine Unterversorgung mit Personal beobachten, wie das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie – kurz KCPP – feststellte. Besonders in den sensiblen Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Gerontopsychiatrie müssen wir eine ausreichende Versorgung mit Personal sicherstellen.

Es ist klar: Personalpolitik darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Diesen gefährlichen Zusammenhang hat das KCPP in einer Studie festgestellt. Demnach ist eine Zunahme im Off-Label-Use von Neuroleptika in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu beobachten. Nach Auffassung des KCPP könnte dieser Off-Label-Use durch ein Mehr an psychotherapeutischer und damit personalintensiver Behandlung eingedämmt werden.

Auch im Bereich der Gerontopsychiatrie wurde eine unzureichende aktivierende Pflege festgestellt. Eine ausreichende Versorgung mit Personal müssen wir im Sinne der Patientengesundheit unbedingt gewährleisten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aus diesem Grund wird der Gemeinsame Bundesausschuss eine Personalrichtlinie erarbeiten, um auch nach Auslaufen der Psych-PV keine Lücken entstehen zu lassen.

Ich wünsche mir, dass diese Vorgaben nicht nur reinen Empfehlungscharakter haben, sondern mit einer höheren Verbindlichkeit einhergehen; denn die Ärzte, Psychotherapeuten, Pfleger und Heilmittelerbringer stellen die wichtigste Säule in der Versorgung der Patienten dar, sowohl im somatischen als auch im psychiatrischen Bereich.

Selbstverständlich muss das langfristige Ziel – und da sind wir uns alle einig – eine sektorenübergreifende Versorgung sein. Die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung müssen besser verzahnt werden. Ohne eine leistungsgerechte Vergütung ist jedoch eine sektorenübergreifende Versorgung nicht möglich. Es gilt: viel erreicht, noch viel zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dirk Heidenblut das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3966316
Wahlperiode 18
Sitzung 57
Tagesordnungspunkt Psychiatrisches Entgeltsystem
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