Andrea LindholzCDU/CSU - Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht heute – –
Kollegin Lindholz, darf ich Sie kurz unterbrechen? Ich habe die Uhr angehalten. Das wird nicht auf Ihre Redezeit angerechnet.
Ich bitte diejenigen, die auf der Regierungsbank ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen, das so zu tun, dass die Kolleginnen und Kollegen, die im Plenum sitzen und den Ausführungen der Rednerin folgen wollen, dies auch können. Mir ist glaubhaft übermittelt worden, dass alle Ihrer Gesprächsinhalte unter Umgehung jeglichen Datenschutzes gut im Saal zu verstehen sind. Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Sache.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich finde auch, dass wir es den Stenografinnen und Stenografen nicht zumuten sollten, Ihre Gespräche jetzt auch noch im Protokoll unserer Sitzung zu veröffentlichen.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wenn es bereichert! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Ist vielleicht interessant, dann erfahren wir etwas Neues!)
Kollegin Lindholz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht heute um das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz. Wer hier von Wertschätzung unserer Beamtinnen und Beamten spricht, der sollte meines Erachtens beim Thema bleiben. Um die Angelegenheiten der Bundeswehr kümmern sich bei uns die Kollegen aus dem Verteidigungsausschuss.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Alle vier Fraktionen haben in den Ausschüssen die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs empfohlen. Diese ungewöhnliche Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen hat mich zunächst fast misstrauisch gemacht. Auch habe ich das in meiner Zeit im Innenausschuss zum ersten Mal erlebt. Dies ist aber ein Grund zur Freude, und ein Grund zum Misstrauen besteht heute nicht.
Denn es ist ganz offensichtlich, dass der öffentliche Dienst für unseren Staat und die gesamte Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist. Deswegen ist es auch recht und billig, dass wir die Bediensteten entsprechend honorieren.
Die Frauen und Männer im öffentlichen Dienst sind eine tragende Säule unseres sozialen Rechtsstaats. Sie sorgen sich unter anderem um unsere Sicherheit, die Gerechtigkeit, den fließenden Verkehr, sichere Lebensmittel, den Denkmalschutz, Forschung und Lehre, um eine gute Gesundheitsversorgung, und nicht zuletzt schützen sie auch uns Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt, um nur einige Beispiele zu nennen. Fest steht: Ohne den öffentlichen Dienst ist kein Staat zu machen.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, dass der öffentliche Dienst eine vielfältige, aber in sich geschlossene Einheit ist. Die Ergebnisse des Tarifvertrages vom 1. April 2014 sollen auch auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden. Rückwirkend ab dem 1. März 2014 sollen die Bezüge der Bundesbediensteten um effektiv 2,8 Prozent steigen und ab dem 1. März 2015 um weitere 2,2 Prozent. Damit auch niedrige Einkommen spürbar profitieren, ist eine Mindeststeigerung von 90 Euro vorgesehen. Mit dem Abschlag von 0,2 Prozent leisten die Beamten und Beamtinnen ihren Beitrag zur nachhaltigen Rücklage der Altersvorsorge. Auch dafür ist ausdrücklich zu danken. Durch den Abschlag wird die Rücklage 2014 und 2015 mit rund 105 Millionen Euro zusätzlich gespeist.
Die Kosten für die Anpassung belaufen sich im Jahr 2014 auf 542 Millionen Euro. Für 2015 sind 1,05 Milliarden Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016 rund 1,13 Milliarden Euro angesetzt. Der Bund lässt sich seine Bediensteten etwas kosten, und das ist absolut richtig. Dafür stehen auch CDU und CSU. Denn eine leistungsfähige Verwaltung ist keine Selbstverständlichkeit. Auch der Bund steht zunehmend im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Der Staat kann nicht mit den Gehaltsstrukturen der freien Wirtschaft konkurrieren. Trotzdem muss er als Arbeitgeber insbesondere für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiv bleiben.
Ein anschauliches Beispiel ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI. Das BSI überwacht und sichert nicht nur die digitale Infrastruktur des Bundes. Gleichzeitig stellt das BSI auch privaten Internetnutzern Informationen zur Sicherheit im Netz zur Verfügung. Letztlich trägt das BSI damit ganz konkret zum Schutz jedes einzelnen Bürgers in der digitalen Welt bei. Ein Beispiel dafür war die prompte Reaktion des BSI auf den millionenfachen Passwortdiebstahl vor einigen Monaten im deutschen Netz. Alle Bürger bekamen eine Möglichkeit, zu überprüfen, ob ihre persönliche E-Mail-Adresse vom Datenklau betroffen ist. Für die dahinterstehende Technik braucht man hochqualifizierte IT-Spezialisten, die mit ihrem Sachverstand in der freien Wirtschaft vermutlich ein Vielfaches verdienen könnten.
Im digitalen Zeitalter konkurrieren nicht nur immer mehr Unternehmen um die besten IT-Fachkräfte, sondern auch das Bundeskriminalamt benötigt solche Fachleute, um Kriminalität im Netz oder die Verbreitung von Kinderpornografie effektiv bekämpfen zu können. Wenn wir zum Beispiel vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine effektive Spionageabwehr erwarten und einen mittlerweile leider erforderlichen 360-Grad-Blick im digitalen Raum einfordern, dann müssen wir das Amt auch in die Lage versetzen, entsprechendes Personal anzuwerben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
An dieser Stelle sollte auch die steigende Belastung im Rahmen der Überwachung der Kriegsheimkehrer aus Syrien nicht vergessen werden.
Die Anpassung der Bezüge der Bundesbediensteten an die positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist ein kleiner Beitrag dazu. Letztlich kann eine solche Anpassung aber nur ein Baustein von vielen sein. Der Staat muss seinen Bediensteten ein attraktives Gesamtpaket anbieten, bestehend aus einem soliden Einkommen, familienfreundlichen Arbeitszeiten und guten Aufstiegsmöglichkeiten.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3966384 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz |