09.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 57 / Tagesordnungspunkt 17

Steffen BilgerCDU/CSU - Änderung mautrechtlicher Vorschriften

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes“, vielleicht hat der eine oder andere gedacht, es könnte jetzt und hier auch um die Pkw-Maut gehen. Aber nein, darum geht es jetzt nicht, genauso wenig wie bei der Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag zum Thema Lkw-Maut.

Bei der Anhörung zur Lkw-Maut am Montag, an der auch ein Vertreter der Europäischen Kommission als Sachverständiger teilgenommen hat, wurde deutlich: Europa bewertet unseren Kurs der Nutzerfinanzierung der Infrastruktur positiv. Die, die bei der Pkw-Maut auf Querschüsse aus Europa gehofft hatten, wurden immer wieder enttäuscht, und das ist auch gut so für Deutschland und für unsere Vorstellungen von der Finanzierung der Infrastruktur.

Ich will noch einmal verdeutlichen, wie wir uns die Finanzierung der Infrastruktur in Zukunft vorstellen: Es geht zusätzlich zu den Haushaltsmitteln aus der Lkw-Maut, die bisher schon zur Verfügung stehen, zum einen darum, mehr Geld aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen, so wie wir das jetzt schon tun; zum anderen geht es aber auch um mehr Mittel durch die Ausweitung der Lkw-Maut, mittelfristig um mehr als 2 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich. Schließlich geht es um 600 Millionen Euro mehr pro Jahr durch die Einführung der Pkw-Maut.

So, meine Damen und Herren, lösen wir endlich den Investitionsstau in Deutschland auf. Die Große Koalition redet nicht nur, sondern endlich wird gehandelt, und zwar konsequent für die Infrastruktur in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Heute geht es aber um die europäische Dimension der Infrastrukturfinanzierung, nämlich um die Einführung eines europäischen elektronischen Mautdienstes, wobei es gleichermaßen um Lkw wie um Pkw gehen kann, um Pkw aber nur insoweit, als es sich um elektronische Mautsysteme mit Einbau eines Fahrzeuggerätes handelt. Die deutsche Infrastrukturabgabe für Pkw aus dem Koalitionsvertrag wird von diesem Gesetz also nicht betroffen sein.

(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Noch nicht!)

Auch bei der Pkw-Maut könnte man sicherlich lange darüber diskutieren, ob eine europäische Lösung nicht sinnvoller wäre als eine rein deutsche. Es ist aber richtig, dass wir uns mit dieser Diskussion nicht noch jahrelang aufhalten, sondern handeln. In den kommenden Wochen werden wir uns intensiv mit dem konkreten Gesetzentwurf zur Pkw-Maut beschäftigen.

(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das halte ich für ein Gerücht!)

Europa, meine Damen und Herren, lebt unter anderem von seiner Freizügigkeit und dem grenzenlosen Verkehr. Im europäischen Binnenmarkt gilt es, Hindernisse nicht nur beim grenzenlosen Warenverkehr abzubauen, sondern auch bei der Lastwagenmobilität. Es kann schließlich von uns als Transitland Deutschland nicht wirklich gewollt sein, dass Lkw beim Transport von Gütern durch halb oder ganz Europa für jedes einzelne Land eine eigene sogenannte On-Board-Unit brauchen.

Es war richtig und wichtig, dass die Europäische Union schon vor zehn Jahren eine Richtlinie erlassen hat, damit die elektronischen Mautsysteme in der Gemeinschaft kooperieren können. Die Vorteile eines europäischen elektronischen Mautdienstes liegen auf der Hand: freie Fahrt durch ganz Europa mit einem Fahrzeuggerät, einem Vertrag, einer Rechnung, Vereinfachung und Vereinheitlichung beim grundsätzlich grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa, Entbürokratisierung für das Gewerbe.

Zuerst aber ist ausdrücklich zu loben, dass die Europäische Union es bei ihrer Entscheidung vermieden hat, ihre Mitgliedstaaten mit einem einheitlichen EU-Maut-System zu beglücken. „ Vielfalt in der Einheit“ ist hier nach wie vor das Gebot der Stunde, schließlich sind längst nicht alle Lastwagen im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs, und selbst die, die es sind, brauchen nicht unbedingt gleich ein System für die ganze EU. Sprich: Die Teilnahme am europäischen elektronischen Mautdienst ist freiwillig und kann dazu noch mit einem Anbieter der eigenen Wahl durchgeführt werden; wirklich eine sinnvolle Lösung.

Die nationalen Mautdienste bleiben erhalten. Sie können auch selbst entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht. Trotzdem – oder gerade deswegen – wollen wir es gerne ermöglichen, dass man zukünftig mit einem System in der EU unterwegs sein kann. Durch die Entscheidung der EU sind den Mitgliedstaaten verschiedene Regelungsaufgaben übertragen worden. Dabei ist es den Mitgliedstaaten überlassen, die notwendigen organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Entscheidung entsprechend ihren jeweiligen nationalen Rechtsordnungen sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen ihres Mauterhebungssystems zu ergreifen. Das vorliegende Gesetz dient der Anpassung des nationalen Rechts an die zwingenden Vorgaben der EU-Entscheidung. Diese Bedingungen werden erfüllt.

Meine Damen und Herren, wir brauchen erfolgreiche europäische elektronische Mautdienste. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet dafür eine gute Grundlage. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der Kollege Herbert Behrens hat für die Fraktion Die Linke das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3966444
Wahlperiode 18
Sitzung 57
Tagesordnungspunkt Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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