09.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 57 / Tagesordnungspunkt 18

Rita Schwarzelühr-SutterSPD - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Auch im Verkehrssektor stellen wir mit der Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine technologieoffen ausgestaltete Treibhausgasquote die Weichen für eine nachhaltige Energieversorgung und für den Klimaschutz. Wir setzen für die Märkte die richtigen Anreize, um auch künftig eine nachhaltige Technologieentwicklung zu gewährleisten. Gleichzeitig setzen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen, um die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe sicherzustellen. Negative Auswirkungen wie Flächennutzungskonkurrenzen wollen wir vermeiden. Hierzu gehören sowohl die Regelungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung als auch die künftigen Regelungen zu indirekten Landnutzungsänderungen, über die wir beim Energierat im Juni eine politische Einigung erzielen konnten. Das Bundeskabinett hat den vorliegenden Gesetzentwurf verabschiedet, um einen reibungslosen Umstieg auf die neuen Modalitäten zu ermöglichen.

Biokraftstoffe tragen zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit bei. Der Ausbau muss jedoch mit Blick auf die Nachhaltigkeit mit Augenmaß erfolgen. Bereits im Jahr 2009 hat der Deutsche Bundestag die Grundlagen für die Umstellung auf die Treibhausgasquote geschaffen und den 1. Januar 2015 als Datum für die Umstellung festgelegt. Nach der Umstellung werden auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt, die bei der Herstellung der Biokraftstoffe vom Acker bis zum Tank entstehen. Dadurch wird für Biokraftstoffe mit einer günstigeren Klimabilanz wie beispielweise Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen eine klare Perspektive für die Zeit nach dem Jahr 2015 gegeben, indem sie ab dann höher auf die Quote angerechnet werden. Die Quotenhöhe für die ersten beiden Jahre nach der Umstellung in Höhe von 3,5 Prozent orientiert sich an der Höhe der bislang geltenden energetischen Quote. Die geplanten weiteren Erhöhungen der Quote ab 2017 auf 4 Prozent sowie ab 2020 auf 6 Prozent laufen parallel mit einer Öffnung der Quote zur Anrechnung zusätzlicher Erfüllungsmöglichkeiten. Entsprechende Vorgaben werden derzeit in Brüssel diskutiert.

Ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung im Verkehr ist der schrittweise Umstieg vom Verbrennungsmotor auf die Elektromobilität. Daher wollen wir künftig auch Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, auf die Biokraftstoffquote anrechnen. Hinzu kommen Maßnahmen zum Klimaschutz, die bei der Gewinnung von Öl ansetzen. Hierbei entstehen derzeit noch erhebliche Emissionen durch Abfackeln von nicht genutztem Gas an den Ölförderstätten. Nachgewiesene Emissionsminderungen sollen künftig auch zur Anrechnung auf die Quote zugelassen werden.

Das Ziel von 6 Prozent ab dem Jahr 2020 ist eine verbindliche Vorgabe der EU und stellt aus heutiger Sicht gleichzeitig eine große Herausforderung für die Quotenverpflichteten dar. Um die Erreichbarkeit des Ziels und die damit verbundenen Effekte sicherzustellen, haben wir vereinbart, dass wir nach der Umstellung der Quote eine Evaluation vornehmen. Das halten wir für besonders wichtig.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Lassen Sie mich schließen mit dem wichtigen Hinweis, dass die Umstellung der Quote neben der Förderung von Biokraftstoffen mit besonders guter CO 2 -Bilanz den Weg für weitere Maßnahmen zum Klima- und Ressourcenschutz im Verkehrssektor freimacht. Gerade die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen hat riesiges Potenzial und eröffnet große Chancen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner in der Debatte ist Ralph Lenkert für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3966544
Wahlperiode 18
Sitzung 57
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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