09.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 57 / Tagesordnungspunkt 18

Karsten MöringCDU/CSU - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir das so anhöre, was der Kollege Lenkert hier eben von sich gegeben hat,

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Da war sehr viel Kluges dabei! – Thomas Lutze [DIE LINKE]: Tatsachen!)

dann kann ich schlichtweg feststellen: Er hat das Gesetz nicht verstanden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Soweit er es verstanden hat, weicht er auf Verschwörungstheorien aus. Das ist natürlich immer das Einfachste.

Was hat denn die Mineralölversorgung mit der THG- Quote für die Beimischung von Biokraftstoffen zu tun? Nichts. Vor allen Dingen: Da Sie sagen, es sei nicht gut, was wir hier machen, frage ich Sie: Ist das besser, was wir hatten?

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fördern wir Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz im Verkehrssektor. Das bedeutet, Mobilität sicherzustellen, ohne unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Biokraftstoffe sind dabei ein wichtiger Baustein. Indem wir sie verwenden, verringern wir übrigens auch unsere Abhängigkeit von dem immer knapper werdenden Erdöl.

In diesem Sinne verlangt das Gesetz seit 2007 von Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, die Beimischung von Biokraftstoffen in einer bestimmten energetischen Quote. 2009 hat der Bundestag beschlossen, dass wir dieses Abkommen ab kommendem Jahr auf eine Treibhausgasquote umstellen. Damit soll künftig die erzielte Einsparung von Emissionen, also die bessere Klimabilanz, die entscheidende Größe sein. Das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz setzt dies so um.

(Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Genau!)

Dem Wunsch des Bundesrats zur Berichtspflicht kommen wir nach, indem wir sie unbürokratisch und transparent an die Berichtspflicht der Nachhaltigkeitsverordnung koppeln. Im Übrigen sind diese Daten für jedermann im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einsehbar.

(Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Das von wegen Transparenz!)

Wir sind uns sicher, dass die nach langer Diskussion festgelegten Quoten und deren schrittweise Erhöhung zu keinen Marktverwerfungen führen werden. Insbesondere die Überprüfung nach der zweiten Erhöhungsstufe – die Evaluation, die eben schon angesprochen wurde – erlaubt es uns, gegebenenfalls nachzusteuern, wenn dort eine Entwicklung eintritt, die wir nicht wollen.

Innerhalb der Treibhausgasquote werden die Biokraftstoffe, die eine günstigere Klimabilanz aufweisen, höher angerechnet als Biokraftstoffe mit einer ungünstigeren Bilanz. Somit werden Anreize zur Nutzung nachhaltiger und klimaschonender Kraftstoffe der zweiten Generation gesetzt. Dies trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Biokraftstoffe gelten nämlich nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette eine bestimmte Mindestmenge an Treibhausgasen gegenüber fossilen Brennstoffen einsparen, und außerdem auch dann, wenn beim Anbau von Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder Flächen mit hohem Naturschutzwert zerstört werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nur die Biokraftstoffe, die diese Bedingungen erfüllen, können auf die Treibhausgasquote angerechnet werden. Das ist das Entscheidende dabei.

Wir teilen im Übrigen mit dem Bundesrat auch die Auffassung, dass wir wirksame Kontrollen als wichtiges Element brauchen. Unser Nachhaltigkeitssystem inklusive EU-anerkannter Zertifizierungssysteme ist ausreichend flexibel, um auch bei einer Treibhausgasquote die Nachhaltigkeitskontrollen der Biokraftstoffe zu sichern. Substanzielle Änderungen an diesem System wären europarechtlich problematisch. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten der EU-Kommission zur Nichtanrechnung bei einem Missbrauch der Zertifizierung wirken abschreckend genug. Dann wird nämlich die Charge nicht anerkannt, und dann entsteht für denjenigen, der das probiert, ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden. Das macht er einmal und nie wieder.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter hat schon darauf hingewiesen, dass wir eine technologieoffene Regelung treffen. Wir haben zwar im Moment eine Einschränkung, aber Kraftstoffe wie Wasserstoff, Power to Gas oder Power to Liquid, die mit Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden und bisher nicht auf die Treibhausgasquote angerechnet werden, können mittel- bis langfristig durchaus einen nennenswerten Beitrag leisten. Die EU-Kommission arbeitet schon an Vorschriften dazu, die wir später einbeziehen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Gesetz sieht eine Verordnungsermächtigung vor, mit der das zeitnah und praktisch geregelt werden kann.

Ich begrüße auch, dass diese Rechtsverordnung eine flexible Regelung von Ausnahmen vom Ausschluss tierischer Fette und Öle vorsieht, sofern sie, wie es so schön heißt, dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht entgegenstehen. Damit wird die Handhabung praktikabler, ohne dass wir befürchten müssen, dass jetzt tierische Fette in einem nennenswerten Umfang eingesetzt werden; denn das wollen wir gerade nicht.

Diese Rechtsverordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir aus gutem Grund in unserem Änderungsantrag mit einem Parlamentsvorbehalt versehen: Innerhalb von vier Wochen kann sich danach der Bundestag mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Regelungen befassen. Das stärkt die umweltpolitische Verantwortung des Parlaments.

Es war kein einfacher Findungsprozess; aber nach vielen Gesprächen bin ich sicher, dass wir ein gutes Gesamtpaket geschnürt haben. Vielen Dank an die Kollegin Ulli Nissen von der SPD für die gute Zusammenarbeit!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich hoffe, dass die Grünen ihre kleinen Vorbehalte, die sie in den Ausschussberatungen zu einzelnen Punkten haben erkennen lassen, zurückstellen und im Interesse des Klimaschutzes diesem Gesetzentwurf vielleicht doch noch zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Möring. – Darauf kann jetzt gleich Peter Meiwald von Bündnis 90/Die Grünen antworten.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3966583
Wahlperiode 18
Sitzung 57
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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