10.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 22

Özcan MutluDIE GRÜNEN - Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

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Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir vorweg einen Satz zur Rede von Frau Lips. Liebe Frau Lips, es kann einfach nicht angehen, dass Sie sich heute hierhin stellen und sagen: „Schaut doch! Viele Gelder aus der BAföG- Reform gehen auch in die frühkindliche Bildung.“ Bei der gestrigen BAföG-Debatte haben etliche Ihrer Kollegen das Land Niedersachsen dafür kritisiert, dass es genau das getan hat. Das ist ein bisschen billig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Thomas Feist [CDU/ CSU]: Das hat sie nicht gesagt!)

– Ja, ja, natürlich. Lesen Sie das im Protokoll nach.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Wie heißt es doch so schön? Man erntet, was man sät. Natürlich vorausgesetzt, dass man etwas ernten will.

(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Man sollte auch zuhören!)

Wenn ich mir Ihre Bildungspolitik und die Reden heute vergegenwärtige, dann habe ich da so meine Zweifel. Sie säen – um beim Bild des Landwirts zu bleiben – entweder überhaupt nicht oder nur spärlich; und wenn Sie etwas säen, dann lassen Sie die eine Hälfte des Ackers unberührt. – Dieses Bild ist symptomatisch für Ihre Bildungspolitik, die wider besseres Wissen am Kooperationsverbot in der allgemeinen Bildung festhält.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber damit nicht genug: Zwischenzeitlich ist es so – wir haben es in mehreren Debatten gehört –, dass Sie sich gut 13 Jahre nach dem ersten PISA-Schock gegenseitig auf die Schulter klopfen, weil wir inzwischen im PISA-Vergleich durchschnittliche Werte erreicht haben. Aber ein Bildungssystem darf sich nicht nur mit Durchschnitt begnügen. Durchschnitt ist für uns nicht genug. Durchschnitt ist Stagnation, und Stagnation ist kein Erfolg. Deshalb muss das Kooperationsverbot abgeschafft werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: An uns liegt es nicht!)

Das hat uns auch die jüngste OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ eindrücklich gezeigt: geringste Bildungsmobilität, weiterhin bestimmt der Geldbeutel der Eltern darüber, wie erfolgreich die Bildung ist oder eben nicht, Bildungsinvestitionen unterhalb des OECD-Durchschnitts. Liebe Kollegen, das ist doch keine Erfolgsstory! Das ist kein Grund, sich auf die Schulter zu klopfen.

Wir Grüne waren und sind nach wie vor für Ganztagsschulen. Ganztagsschulen sind aus unserer Sicht Orte, die Kreativität und Innovationsfähigkeit befördern, weil sie an den Potenzialen der Kinder und der Jugendlichen ansetzen. Gerade weil sie das tun, können sie zu mehr Chancen-, Teilhabe- und Leistungsgerechtigkeit, also – das sage ich in Richtung der SPD – zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen.

(René Röspel [SPD]: Das brauchen Sie nicht in unsere Richtung zu sagen! Wir wissen das!)

Deshalb bin ich mit Ihnen einer Meinung: Das Ganztagsschulprogramm der rot-grünen Regierung – an dieser Stelle ein Dank an die Präsidentin, die damals in einer anderen Funktion war – ist eine Erfolgsstory, unsere gemeinsame Erfolgsstory,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

und die sollten wir auch fortsetzen. Ich appelliere an dieser Stelle an Sie, Herr Kollege Heil. Wenden Sie das Struck’sche Gesetz an: Kein Gesetz verlässt den Bundestag, wie es hineinkommt. – Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wenn wir mit Rot-Grün eine Zweidrittelmehrheit hätten, wäre es schon durch!)

Weil immer noch am Kooperationsverbot festgehalten wird, können wir nicht mehr in Ganztagsschulen investieren. Das gilt insbesondere für das Bildungssystem, das zu einem inklusiven Bildungssystem weiterentwickelt werden soll. Auch diesbezüglich treten wir auf der Stelle. Ich kann nur das wiederholen, was ein Kollege vorhin gesagt hat: Es kann doch nicht sein, dass wir die UN-Behindertenrechtskonvention ratifizieren – das haben wir vor fünf Jahren hier getan – und in diesem Punkt aber immer noch auf der Stelle treten. Wir können als Bund doch nicht sagen: „Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder; Stichwort ‚Länderhoheit‘“, während die Länder wiederum sagen: „Barrierefreie Schulen sind Aufgabe der Kommunen“, und die Kommunen wiederum sagen: „Wer bestellt, der zahlt.“ – Das Ergebnis ist: Bei der Inklusion herrscht Stillstand. Das können wir uns nicht leisten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE])

Dieses Problem müssen wir angehen. Auch deshalb gehört dieses Kooperationsverbot abgeschafft.

An dieser Stelle würde ich gerne Frau Sylvia Löhrmann, die derzeitige KMK-Präsidentin, zitieren, weil ihr Name und das Land Niedersachsen hier öfter genannt worden sind.

(Sven Volmering [CDU/CSU]: Die kommt aus NRW!)

– NRW. Habe ich nicht NRW gesagt? Entschuldigung, ich habe mich versprochen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nordrhein-Westfalen! – Albert Rupprecht [CDU/ CSU]: Oder aus der Schweiz vielleicht? Wer ist denn das eigentlich?)

– Nordrhein-Westfalen. Liebe Kollegen, ich meinte Nordrhein-Westfalen. Ruhig Blut! Da ich nur noch ein paar Sekunden Redezeit habe, bin ich irgendwie unter Druck.

(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Niedersachsen ich, NRW Löhrmann! Aus Berlin kann man das schon mal verwechseln! Eben schön hier in Brandenburg, Özcan!)

– Gut.

Frau Löhrmann hat gesagt: Wir müssen wegkommen von einem Denken in Zuständigkeiten und hinkommen zu einem Denken in Verantwortlichkeiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie hat recht. Deshalb sage ich: Das, was Sie hier praktizieren, ist organisierte Verantwortungslosigkeit. Das Festhalten an dem Kooperationsverbot ist verantwortungslos. Nutzen Sie die Chance: Nehmen Sie unseren Antrag an, korrigieren Sie die Fehler aus der FödKom II. Lassen Sie uns gemeinsam etwas für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen tun und nicht nur für die universitäre Bildung. Das ist wichtig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat der Kollege Tankred Schipanski das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3969958
Wahlperiode 18
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
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