10.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 23

Johannes FechnerSPD - Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Zahl der überschuldeten Menschen in Deutschland ist leider nach wie vor viel zu hoch. Nach Auskunft der Schufa sind immer noch rund 6,5 Millionen Menschen überschuldet. Hinter dieser hohen Zahl stecken Einzelschicksale, Menschen, die nicht aus eigener Kraft die Schuldenspirale verlassen können, in die sie oft unverschuldet geraten sind, und die ihre Kredite eben nicht mehr aus eigener Kraft bedienen können.

Es ist nicht so, dass jetzt alle Banken ihre Zinsen gesenkt hätten. Es ist auch nicht so, dass Betroffene aus diesem Personenkreis von sich aus in der Lage wären, in jedem Fall der Schuldenspirale zu entrinnen. Gerade deswegen ist es unsere Pflicht als Politik, diesen Menschen zu helfen, und genau das tun wir, indem wir als SPD schon im Koalitionsvertrag durchgesetzt haben, dass wir die Banken zu mehr Transparenz und vor allem zu deutlich weitergehenden Beratungen verpflichten wollen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist angekündigt – dafür bin ich dem Bundesjustizministerium sehr dankbar –, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, mit dem wir zwei wesentliche Ursachen der Schuldenspirale beseitigen wollen:

Eine Ursache ist die fehlende Transparenz. In der Anhörung war es hochinteressant, zu hören, dass ein Sachverständiger den prägnanten Begriff des Transparenzversagens verwendet hat. Wir wollen deshalb die Banken verpflichten, ihre Dispozinsen und die Überziehungszinsen transparenter zu machen. Denn viele Kundinnen und Kunden schließen die Verträge ab, ohne genau zu wissen, wie hoch die Zinsen sind. Die Schwierigkeiten, das herauszubekommen, wurden von Vorrednern schon beschrieben. Deswegen wollen wir die Banken verpflichten, ihre Zinsen im Internet zu veröffentlichen und insofern für Transparenz zu sorgen, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher entweder auf den Internetseiten der Banken oder auf den Seiten der Vergleichsportale informieren können. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, weil wir dadurch das Transparenzversagen beseitigen können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zweitens wollen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, indem wir die Beratungspflichten der Banken erweitern. Die betroffenen überschuldeten Verbraucher sind ja oft geschäftsunerfahren und kennen sich mit Kreditverträgen und Zinshöhen nicht genau aus. Allzu oft haben sie auch zeitgleich soziale Probleme durch Krankheiten, Arbeitslosigkeit. Genau diese Menschen brauchen die kompetente Beratung, weil sie allein nicht aus der Schuldenspirale herauskommen. Deswegen ist es unser Ziel, die Banken gesetzlich zu verpflichten, Wege aus der Dispofalle aufzuzeigen, indem sie ganz konkret Alternativangebote, angepasst an die jeweilige Situation, vorlegen. Das ist der entscheidende Punkt: Die Banken sind verpflichtet, über günstigere Alternativangebote ganz genau zu informieren, um so dem Kunden den Weg aus der Dispofalle aufzuzeigen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Kritik daran, die wir oft gehört haben, dass dies für die Banken einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, hat sich aus meiner Sicht in der Anhörung gerade nicht bestätigt. Einige Banken beraten ja schon sehr umfangreich und machen das, was wir beabsichtigen, schon heute. Da haben die Vertreter in der Anhörung ausdrücklich bestätigt, dass dadurch unter dem Strich keine nennenswerten Mehrkosten entstehen.

Einen Satz möchte ich natürlich auch zur beantragten gesetzlichen Deckelung der Dispozinsen sagen. Das ist für die SPD nach wie vor eine sinnvolle und gute Idee. Dass es in der Praxis funktioniert, zeigen sehr viele Banken, die schon heute auf diese Überziehungszinsen verzichten.

Ich bin deshalb nach wie vor der Meinung, dass unsere Idee, eine Deckelung bei 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gesetzlich festzulegen, richtig ist. Ich bedauere ausdrücklich – ich will kein Geheimnis daraus machen –, dass da aufseiten der Union keine Bereitschaft besteht, obwohl auf der Verbraucherministerkonferenz – da waren auch Ihre Parteifreunde – ausdrücklich gesagt wurde, dass das eine sinnvolle Maßnahme wäre. Leider sind wir hier in der Großen Koalition nicht zu einer Einigung gekommen.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Aber weiter daran arbeiten können Sie doch trotzdem!)

Dennoch will ich am Ende meiner Rede festhalten: Wir werden einige ganz deutliche Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher beschließen, wir werden für mehr Transparenz sorgen, und wir werden die Banken verpflichten, die Kundinnen und Kunden, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu beraten. Also Sie sehen – so viel auch zu den Oppositionsanträgen –: Wir handeln.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie kündigen an!)

Ihre Handlungsaufforderungen in Ihren Anträgen sind deshalb aus meiner Sicht schlicht nicht erforderlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Für die CDU/CSU spricht jetzt Dr. Volker Ullrich.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3970052
Wahlperiode 18
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite
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