10.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 26

Andrea WickleinSPD - Fördermitteltransparenz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser sehr bewegenden und emotionalen Debatte fällt es natürlich etwas schwer, eine Antragsberatung durchzuführen. Aber wir haben jetzt die Aufgabe, über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diskutieren, die Fördermitteltransparenz zu erhöhen.

Das ist in der Tat ein sehr wichtiges Anliegen, das wir teilen. Auch wir wollen weitgehende Transparenz bei der Vergabe von Fördermitteln.

(Zuruf der CDU/CSU: Haben wir doch!)

Es ist richtig und notwendig, die Bürgerinnen und Bürger, die gesamte Öffentlichkeit darüber zu informieren, was mit den Steuergeldern in Milliardenhöhe passiert. Aber trotzdem kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, jetzt schon sagen, dass wir Ihren Antrag leider ablehnen müssen. Ich werde Ihnen auch die Gründe, die dazu führen, im Einzelnen erläutern.

In Ihrem Antrag bleiben wichtige Fragen und Fakten unerwähnt. Sie erwecken den Eindruck – das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht –, dass es noch keine Transparenz darüber gibt, wer, was und in welchem Umfang durch den Bund gefördert wird. Ich finde, mit dem Förderportal des Bundes sind wir auf einem sehr guten Weg. Jede Bürgerin, jeder Bürger, jedes Unternehmen und auch Ihre Fraktion hat die Möglichkeit, sich im Internet bei www.foerderportal.bund.de über die Fördermaßnahmen von fünf Bundesministerien umfassend zu informieren.

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Maßnahmen, nicht die Verteilung!)

In einer öffentlichen Datenbank sind dort mehr als 110 000 abgeschlossene und laufende Fördervorhaben abrufbar. Sie können dort täglich recherchieren und erhalten bereits heute Informationen über Namen und Ort des Zuwendungsempfängers sowie über Fördersumme, Laufzeit, Thema, Projektträger und darüber hinaus sogar noch viele andere Informationen mehr. Ich jedenfalls schaue regelmäßig auf diese Seite und informiere mich über die Förderprojekte in meinem Wahlkreis. Auch Sie sollten das bei Gelegenheit vielleicht einmal tun.

Wir haben darüber hinaus die Förderdatenbank, die dort integriert ist und die einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und auch der Europäischen Union gibt. Diese Förderdatenbank ist sehr benutzerfreundlich. Sie umfasst eine Förderberatung als Erstanlaufstelle für alle Fragen rund um die Forschungs- und Innovationsförderung als auch das Onlineantragssystem mit den Antragsformularen. Auch die Förderrichtlinien sind dort veröffentlicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, all das erwähnen Sie in Ihrem Antrag nicht.

Im Übrigen beziehen Sie sich in Ihrem Antrag auf die Transparenzinitiative der EU im Zusammenhang mit den EU-Agrarfonds. Ich gebe Ihnen zwar recht, dass die Veröffentlichung der Förderung an Landwirte durchaus positiv ist. Allerdings stehen diese Informationen nur zwei Jahre im Netz und dann nicht mehr. Im Gegensatz dazu das Förderportal des Bundes: Ich habe für meinen Wahlkreis, für Potsdam, nachgeschaut und festgestellt, dass die Daten von 1 227 Fördermaßnahmen seit 1990 abrufbar sind. Das heißt also: 25 Jahre Transparenz. Was wollen wir mehr? Wo finden Sie das?

Aber es gibt noch einen weiteren Grund für unsere Ablehnung. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass – ich zitiere – „eine Abwägung zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten der Fördermittelempfängerinnen und -empfänger erfolgen“ soll. Wer soll das denn bitte bei Zehntausenden von Förderungen im Einzelfall entscheiden?

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!)

Welcher bürokratische Aufwand ist damit verbunden, dies rechtssicher zu entscheiden?

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Ganz richtig!)

Ist der Nutzen Ihres Vorschlages wirklich so groß, dass er diesen bürokratischen Aufwand rechtfertigt? Auch darauf geben Sie keine Antwort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch bei einem weiteren Punkt kann ich Ihnen nicht folgen – dieser Punkt ist für mich eigentlich der entscheidende –: Unter Ziffer 10 Ihres Antrages fordern Sie, dass „die Ziele und wesentlichen Resultate“ von Forschungsprojekten veröffentlicht werden sollen. In Ihrer letzten Rede, Frau Andreae, zu diesem Thema wurden Sie noch konkreter, da sagten Sie:

Wären Sie wirklich in der Lage, wissenschaftliche Ergebnisse zu bewerten, die oftmals erst nach vielen Jahren Früchte tragen?

Der aktuelle deutsche Nobelpreisträger Stefan Hell ist das beste Beispiel dafür, dass sich wissenschaftliche Arbeit oftmals erst nach sehr vielen Jahren auszeichnet. Da wollen Sie uns sagen, dass wir Parlamentarier über Sinn und Unsinn von Förderprogrammen anhand der von Ihnen geforderten Daten entscheiden könnten? Ich glaube das nicht.

Insofern sind aus unserer Sicht die bereits heute im Förderportal veröffentlichten Daten zu geförderten Projekten ausreichend; eine hohe Transparenz ist gegeben. Reserven und Verbesserungsmöglichkeiten sehe ich bei dem Umfang der eingestellten Förderprogramme. Insofern begrüße ich ausdrücklich das Anliegen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, zukünftig alle Förderprogramme und Projekte des Ministeriums mit einzustellen. Ich denke, das ist noch mal ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ihrem Antrag aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, werden wir heute leider aus den besagten Gründen nicht zustimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Wort hat der Kollege Thomas Lutze für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3970237
Wahlperiode 18
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Fördermitteltransparenz
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