10.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 58 / Tagesordnungspunkt 26

Mark HauptmannCDU/CSU - Fördermitteltransparenz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Wir befassen uns mit dem Thema der Fördermitteltransparenz. Zuallererst ist festzuhalten: Das Ansinnen ist im Kern richtig und begrüßenswert. Transparenz ist gerade bei der Verteilung von Fördermitteln seitens des Bundes nicht nur wünschenswert, sondern schlichtweg notwendig. Staatliche Maßnahmen müssen kontinuierlich auf ihren Erfolg überprüft werden, und die Datenbanken mit den entsprechenden Informationen müssen dafür öffentlich zugänglich sein. Außerdem müssen die Beantragung von Fördermitteln und der Zugang zu entsprechenden Formularen für den Antragsteller einfach gestaltet werden.

Kritisch hingegen sehen wir in dem Antrag der Fraktion der Grünen die Vorschläge, wie Sie dieses lobenswerte Ziel erreichen möchten. Sie fordern erstens die Einführung einer gesetzlichen Regelung, zweitens die Ausweitung bereits bestehender Datenbanken und drittens die Offenlegung sensibler Daten. Lassen Sie mich also kurz auf diese einzelnen Punkte eingehen, um Klarheit in der Debatte zu schaffen.

Per Gesetz soll die Fördermitteltransparenz erhöht werden, da die derzeitige Datenlage intransparent und durch die Zivilgesellschaft sowie durch uns Parlamentarier kaum zu kontrollieren sei. So steht es im Antrag. Neue Gesetze sind jedoch nur dann erforderlich, wenn ihr Erlass wirklich notwendig ist. Das wäre dann gegeben, wenn die aktuelle Datenlage tatsächlich so schlecht wäre, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen.

Der Antrag spricht von einem berechtigten und wachsenden Interesse der Bürgerinnen und Bürger, über die Verwendung ihrer Steuergelder in Form von staatlichen Fördermitteln informiert zu werden. Hier suggerieren Sie gewissermaßen, dass es heute gar keine oder nur unzureichende Möglichkeiten gibt, sich darüber zu informieren. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, erwecken den Anschein, als ob geradezu willkürlich und ungeprüft Mittel seitens des Bundes verteilt würden. Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal fünf wesentliche Informationsmöglichkeiten nennen, die es bereits heute gibt und die sehr umfassend und transparent sind.

Da ist zum Ersten die Förderdatenbank des Bundes. Sie gibt einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft.

Zweitens haben wir den Förderkatalog des Bundes. Er eröffnet allen interessierten Bürgern die Möglichkeit, sich online über abgeschlossene Fördervorhaben der beteiligten Bundesministerien – für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Energie, für Umwelt, für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur – zu informieren.

Drittens haben Sie die Möglichkeit, in der Datenbank des Förderkataloges nachzuforschen und Auskunft über 110 000 abgeschlossene und laufende Förderprojekte zu erhalten; weitere sollen aufgenommen werden.

Viertens werden die aktuellen Leitlinien der Subventionspolitik jedes Jahr im Subventionsbericht der Bundesregierung dargestellt. Das ist eine weitere Möglichkeit, sich darüber zu unterrichten, ob wir mit diesen Förderprogrammen tatsächlich Arbeitsplätze schaffen und Wachstum in unserem Land generieren, was wir ja als Zielstellung haben.

Schlussendlich schafft fünftens das Informationsfreiheitsgesetz für alle Bürger einen Rechtsanspruch, sich über einzelne Förderprojekte des Bundes zu erkundigen.

Verständlicherweise – so sehen wir es von der Unionsfraktion – muss es jedoch bei aller Transparenz auch Ausnahmen geben; denn gerade bei der Förderung wirtschaftlicher Vorhaben ist ein angemessener Umgang mit sensiblen Daten erforderlich. Laut Ihrem Antrag fordern Sie die grundsätzliche Veröffentlichung des genauen Förderprogramms, des Namens der Firma, der Postleitzahl, der Gemeinde des Unternehmenssitzes sowie die Angabe, wer Empfängerin oder Empfänger der Fördermittelzahlungen ist. Eine solche Regelung kann in einzelnen Bereichen sinnvoll sein; das wollen wir nicht abstreiten. Beispiele dafür, wo es sinnvoll sein kann, sind Förderprojekte in der Regionalentwicklung, im Tourismus oder zur Kulturförderung.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, den auch mein Vorredner angesprochen hat: Was spricht eigentlich dagegen? Für nicht sinnvoll oder sogar schädlich halten wir die Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Daten. Denn was bedeutet es, hier völlige Transparenz zu schaffen und alle betriebsbezogenen sensiblen Daten aufzugreifen und zu veröffentlichen? Unternehmen, insbesondere mittelständische Unternehmen, sind auf die Entwicklung innovativer Produkte angewiesen. Wir alle kennen zum Beispiel das ZIM-Projekt und andere Projekte, für die Fördermittel vergeben werden. Nur mit einer hohen Innovationskompetenz können zukunftsrelevante Produktentwicklungen auf den Markt gebracht werden. In letzter Konsequenz bedeuten Ihre Vorschläge, dass die Unternehmen Daten veröffentlichen müssen, die in sehr starkem Maße sensible Bereiche betreffen.

In der Luftfahrtbranche, aber auch in anderen Bereichen können wir schon heute sehen, dass die Veröffentlichung sensibler Daten dazu beiträgt, dass sich Konkurrenten einen sehr genauen Blick über andere Unternehmen verschaffen können, so zum einen, wie viele staatliche Mittel dieses Unternehmen seitens des Bundes bekommt, und zum anderen, woran andere Unternehmen forschen. Es gibt in gewisser Weise auch in der Unternehmenskommunikation einen gewissen Schutz des geistigen Eigentums. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen an einer Patentlösung arbeitet, dann hat es ein berechtigtes Interesse daran, sicherzustellen, dass es als Innovations- und Impulsgeber für eine neue Idee letztendlich diese Idee auch verwirklichen kann. Wenn es aber vorher bereits alle sensiblen Daten bis in den Bereich der Verteilung einzelner Kosten veröffentlichen muss,

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen sie doch gar nicht! Das ist doch Unfug! Glatter Unfug!)

dann sehen wir dies politisch als schädlicher an als mehr Fördermitteltransparenz.

Mein letzter Kritikpunkt greift auf, was bereits die Kollegin Wicklein angesprochen hat. Wir sehen die Gefahr, dass Sie mit diesen neuen Kriterien hinsichtlich der Fördermitteltransparenz in Ihrem Antrag einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand kreieren werden. Sie haben nicht darauf hingewiesen, welche Folgekosten gerade auch im Hinblick auf die Dokumentationspflicht entstehen werden. Daraus wird unserer Meinung nach mehr Bürokratie entstehen, und es wird zu einem verstärkten administrativen Ausbau kommen. Dabei wollen wir als gemeinschaftliches Ziel insgesamt einen Bürokratieabbau, also eine Verschlankung der staatlichen Bürokratiemechanismen. Sie verstecken allerdings den Transparenzgedanken und schaffen unter dem Deckmantel der Informationsfreiheit ein Bürokratiemonster.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Transparenz, sehr geehrte Damen und Herren, ist notwendig und erforderlich. Das gestehen wir sehr gerne zu. Gerade bei der Verteilung von Bundesmitteln muss Transparenz herrschen. Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck – das ist der feine Unterschied zu Ihnen, sehr geehrte Kollegen der Grünen –, vor allem dann nicht, wenn er in letzter Konsequenz mehr Schaden als Nutzen bringt.

Ihr Antrag übersieht die bereits vorhandenen Informationsmöglichkeiten; ich habe Ihnen fünf sehr umfangreiche Informationsmöglichkeiten genannt. Er verletzt letztendlich den Datenschutz der Unternehmen im Hinblick auf innovative Forschungen, und er schafft überflüssige Bürokratie, die wir eigentlich verhindern wollen. Deshalb lehnen wir gemeinsam mit der Koalitionsfraktion Ihren Antrag ab.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das Wort hat die Kollegin Kerstin Andreae für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3970354
Wahlperiode 18
Sitzung 58
Tagesordnungspunkt Fördermitteltransparenz
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