Klaus ErnstDIE LINKE - Gesetzliche Tarifeinheit
Herr Kollege Oellers, gestatten Sie mir eine Bemerkung zu dem von Ihnen erwähnten Betriebsfrieden. Sie sind meines Wissens Anwalt für Arbeitsrecht.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Er kennt sich aus!)
Es müsste Ihnen daher bekannt sein, dass der Begriff des Betriebsfriedens im Tarifvertragsrecht nicht zu finden ist. Vielmehr bezieht sich der Begriff des Betriebsfriedens eindeutig auf das Betriebsverfassungsrecht, nach dem ein Betriebsrat kein Streikrecht hat. Dort heißt es nämlich, dass Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber unzulässig sind.
Jetzt in Bezug auf das Streikrecht permanent mit dem Begriff des Betriebsfriedens zu argumentieren, geht an der Logik der Sache vollkommen vorbei.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Er hat nicht vom Streikrecht, sondern vom Tarifrecht gesprochen!)
Denn ein Streik ist gerade keine Zeit des Betriebsfriedens. Darum heißt es übrigens auch Arbeitskampf. Ich würde Ihnen diese Information gerne mitgeben und Sie bitten, diese zu berücksichtigen, wenn Sie über dieses Thema reden; denn sonst bringen wir das total durcheinander.
Das Streikrecht betrifft eigentlich nur eine Seite der tarifvertragschließenden Parteien. Die Arbeitgeber streiken ja nicht – das ergibt sich aus der Natur der Sache –; sie sperren vielleicht aus. Man könnte darüber nachdenken, das zu verbieten; aber das ist eine andere Sache. Wenn aber das Streikrecht einseitig eine Sache der Arbeitnehmer ist, dann ist es doch auch Sache der Arbeitnehmer, zu überlegen, wie sie ihre Streiks organisieren wollen. Ob sie das gemeinsam machen – was mir lieber wäre – oder ob sie es getrennt machen, das sei ihnen selber überlassen. Wie gesagt: Das hat nichts mit dem Betriebsfrieden zu tun. Eine Regelung, die den Betriebsfrieden schützt, würde sich eindeutig gegen das Streikrecht richten.
(Beifall der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Möchten Sie erwidern, Kollege Oellers?
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Ich glaube, der Herr Ernst hat dem Herrn Oellers nicht zugehört!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3991279 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Gesetzliche Tarifeinheit |